Servus,
Habedieehre…
Erstmal danke. Du hast ein paar innerfamiliäre Diskussionen für mich entschieden
Was würde man jemandem raten, der ein Kleinunternehmen anmelden möchte?
dass er sich kurz drüber klarwird, was er da tut
das ist derjenige, ist sich aber keineswegs sicher, ob das, was er tun möchte dann auch das ist, was die Bürokratie erfasst
Von „Kleinunternehmen“ (das ist
ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht) und von „Nebenerwerb“
(das haben mutmaßlich irgendwelche Kasper von den
statistischen Ämtern in die Formulare gebracht - jedenfalls
hat es für den Anmeldenden keinerlei Auswirkung, was er an
dieser Stelle ankreuzt) steht nirgendwo in der GewO etwas
drin.
Ok. Das mit der Umsatzsteuer weiss ich so im Groben. Dachte mir schon, dass die Begrifflichkeiten bei den Institutionen nicht ganz sauber abgetrennt sind.
Kann „Hausfrau /-mann“ der Haupterwerb sein?
Wenn man einen (entgeltlichen) Hausfrauenservice betreibt,
geht das. Auch als Mietkoch, Mietputze, Babysitter,
Gesellschafter usw. kann man im Haupterwerb tätig sein.
Das steht in Wikianders - das muss aber natürlich nicht stimmen. So kam ich aber drauf:
„Als Nebenerwerb wird eine Erwerbstätigkeit bezeichnet, die neben einer zeitlich überwiegenden hauptberuflichen Beschäftigung, einem Studium oder einer vorwiegenden Tätigkeit in Haushalt und Familie ausgeübt wird“.
Und ist dieses Kreuz dann gleichzeitig entscheidend für die Einstufung auch bei der Krankenversicherung für die Famlilienversicherung über den Ehepartner?
Nein, so doof sind die Krankenversicherungen nicht.
Ok.
(2) Thema Arbeitsamt: Angenommen, der Bezug von ALG1 istbeendet. Ist es aus irgendeinem Grund sinnvoll, sich weiter ohne Bezüge arbeitslos zu melden?
Im gegebenen Fall nicht.
In Bezug auf Rente auch nicht (also mal grob über den Daumen gepeilt…)?
(3) Und da schließt sich die Frage an: Gibt es eine Altersgrenze für die Familienversicherung des Ehepartners.
Wenn die übrigen Bedingungen dafür erfüllt sind, endet die
Familienversicherung erst mit dem Tod des Ehepartners.
Da ist hoffentlich noch lang hin.
Während eines (zweiten, späten) Studiums sollte das diese dann auch möglich sein oder greift da eine andere Regelung?
(MeinVertrauen zur Krankenkasse ist in diesen Fragen etwas eingeschränkt. Wurde da telefonisch schonmal definitiv falsch beraten, deshalb meine Fragen hier)
Danke und Grüße aus der Überwinterungserdhöhle mit steifen Fingern
die Kröte