Hallo,
nehmen wir folgenden Fall an: ein Hauptmieter von Dreien lässt seine Lebenspartnerin bei sich einziehen, holt natürlich vorher Erlaubnis des Vermieters ein.
3 Monate später zieht dieser Hauptmieter aus beruflichen Gründen aus der Wohnung aus, nicht unbedingt für ewig, aber zumindest für einige Monate oder Jahre (hängt von der Entwicklung des Jobs ab).
In dem Fall gibt es längere Zeit keinen gemeinsamen Haushalt mit der Lebenspartnerin - muss sie ausziehen oder als Untermieter deklariert werden?
Wie ist die rein rechtliche Situation?
Gruß,
Paran