Hauptmieter, Lebenspartner, gemeinsamer Haushalt

Hallo,

nehmen wir folgenden Fall an: ein Hauptmieter von Dreien lässt seine Lebenspartnerin bei sich einziehen, holt natürlich vorher Erlaubnis des Vermieters ein.
3 Monate später zieht dieser Hauptmieter aus beruflichen Gründen aus der Wohnung aus, nicht unbedingt für ewig, aber zumindest für einige Monate oder Jahre (hängt von der Entwicklung des Jobs ab).
In dem Fall gibt es längere Zeit keinen gemeinsamen Haushalt mit der Lebenspartnerin - muss sie ausziehen oder als Untermieter deklariert werden?
Wie ist die rein rechtliche Situation?

Gruß,
Paran

ist der Mieter immer noch Mieter?

ja ist er

ist der Lebenspartner immer noch Lebenspartner?

ja ist er

was hat sich also geändert, ausser das der Hauptmieter nicht merh so Oft in der Wohnung ist?

Dei Probleme die entstehnen können wenn der Mieter weg ist habe ich dir ja in einen anderen Threat geschrieben. Interessant dürfte es werden wenn sich die beiden trennen.

Bei jahrelanger Abwesenheit des Partners? Dass nur eine Gebrauchsüberlassung an „Dritte“ zustimmungspflichtig ist, hat ja den Zweck, dass man Mietern das Zusammenleben mit (Ehe-)Partner und Kindern möglich machen will.

Wenn aber gar kein Zusammenleben mehr stattfindet, entfällt dnn nicht dieser Zweck und in der Folge der Schutz?

Das würde mich mal interessieren.

ja das ist die große Frage, kenn da so einige Fernbeziehungen die gut klappen. Da wird halt 1x im Monat zusammengelebt. da sehe ich kein Problem drin. Aber eben wenn,

z.B. Beziehung zu ende.

Hallo,

mein Problem ist der „gemeinsame Haushalt“, zu dessen Zweck das Zusammenziehen ja erlaubt ist. Ein solcher besteht in angenommenem Fall schließlich nicht, die Lebenspartnerin hätte auch in der alten Wohnung bleiben können, ohne das dies an der Beziehung etwas ändern würde.
Fällt damit nicht der Grund für den Einzug weg?

Gruß,
Paran

Zieht die erst beim auszug des Mieters ein? Dann ist das ganze doch etwas fragwürdig.

Aus Vermietersicht hätte ich Bedenken, ob der Mieter weiter zahlen wird und wie ich ihn erreichen kann.

Das kann der Vermieter aber nicht beeinflussen.
Denn wenn es sich nicht die Lebenspartnerin ist, deren Zuzug man zustimmen musste, dann könnte der Mieter sie als Untermieterin deklarieren - zu der man ebenfalls die Zustimmung nicht verweigern dürfte, denn ein berechtigtes Interesse des Mieters ist ja vorhanden und eine Überbelegung nicht existent. Wer dem Zuzug des Lebenspartners Luise Meyer zustimmen musste, der kann er der Untervermietung an Luise Meyer auch nicht widersprechen.
Jedoch muss bei der Untervermietung ein Teil der Wohnung noch vom Mieter benutzt werden.