Hauptschulabschluss aberkennen geht das?

Hallo, liebe Schulrechtler, ich habe eine dringende Frage, kann man einen rechtmäßig erworbenen Hauptschulabschluss nachträglich aberkennen?

Folgender fiktiver Fall: Kind ist relativ gut, fällt in der 9. Klasse Gymnasium aber deutlich ab (Corona Jahre), das Kind besteht die 9. Klasse und hat den Vermerk Hauptschulabschluss erworben am Zeugnis. Nun wiederholt das Kind die Klasse freiwillig, um besser zu werden, da sie das Abitur anstrebt. Ist im Folgejahr aber wirklich oft mit Corona vom Schulbesuch ausgeschlossen und erhält eine 6 in einem Kernfach. Und 2 5en in Fächern, die es im ersten Durchgang bestanden hatte, mit jeweils 4 und 3 in den anderen Fächern ist es besser geworden.
Darf der Direktor jetzt den Hauptschulabschluss aberkennen?
Wenn nicht, welches Abschlusszeugnis bekommt das Kind? Das erste, das 2. immer die beste Note? In einem extra Hauptschulabschlusszeugnisses?
Danke für die Investition von Gehirnschmalz.

ähm ich bin kein

aber ich kann Dir versichern, dass der Schulabschluss NICHT „aberkannt“ werden kann… anders sieht es aus, wenn betrogen wurde.
Lg
Fronk

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Danke, dass vermute ich auch. Aber der Schulleiter war sich sehr sicher in meinem fiktiven Fall. Ich vermute dass das Szenario nicht durchdacht wurde beim freiwilligen wiederholen. Ausserdem hätte dann ein Aufklärungsgespräch stattfinden müssen wenn es wirklich so wäre, dass man den Abschluss riskiert beim freiwilligen verweilen. Bliebe aber noch zu klären welche Noten es gibt. Eigentlich müsste immer die bessere Leistung zählen soweit ich das in Erinnerung habe. Nun ist die Frage jeweils in jedem Fach die bessere Leistung oder die bessere Gesamtleistung?

Hallo,

das Zeugnis des ersten „Versuchs“ im 9. Schuljahr bleibt gültig. Da kann nichts aberkannt werden, wenn es rechtmäßig erworben wurde.

Die Wiederholung dient ja lediglich der „Verbesserung“ der bereits erreichten Qualifikation.

&tschüß
Wolfgang

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Hi,

Bayern erkennt da nichts ab, und an einem Gymnasium gibt es für niemanden in der 9. Klasse ein Abschlusszeugniss, nur ein Jahreszeugnis:
RSO: § 29 Freiwilliges Wiederholen - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)

Wenn wir jetzt noch dein Bundesland wüßten…

Sachsen Anhalt und da gibts in der 9 10 11 und 12 Abschlüsse HS RS FA und dann Abi :wink: als Geschenk für die bestandene Klasse.

Hallo @Ninchen_9d95a1,
Schulrecht ist ja zum Teil Ländersache. In der Prüfungsordnung für NRW (APO-S1) steht dazu ganz klar

  • Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern die vorhergegangene Klasse einmal freiwillig wiederholen oder spätestens am Ende des ersten Schulhalbjahres in die vorhergegangene Klasse zurücktreten, wenn sie oder er in der bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz. Zum nächsten Versetzungstermin wird eine Versetzung nicht erneut ausgesprochen. Erworbene Abschlüsse und Berechtigungen bleiben erhalten.

Für Sachen-Anhalt gilt möglicherweise die gleiche oder eine ähnliche Regelung. Das sollte sich in der dort gültigen Prüfungsordnung feststellen lassen.

Liebe Grüße
vom Namenlosen

Danke in Sachsen-Anhalt ist das wohl nicht durchdacht unausgegoren und ungeregelt ein Fall für einen Anwalt also.

Servus,

Woher willst Du das wissen?

Hast Du die Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I des Landes Sachsen-Anhalt denn gelesen?

Hier isse: https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Verordnung_Abschluesse_Sekundarstufe_I.pdf

Dort steht jedenfalls nichts über die Aberkennung von erreichten Abschlüssen.

Es wäre jetzt an dem von Dir zitierten Direx, seinen Standpunkt positiv mit Nennung der einschlägigen Rechtsquelle zu begründen. Und zwar bitte bitte nicht mit Schall und Rauch, sondern mit einer schriftlichen Antwort auf eine schriftliche Anfrage.

Vergiss nicht, dass in Deutschistan kein einziger Beamter bis rauf zum Minister über irgendwas selbstherrlich entscheiden kann, sondern dass sämtliche Beamten in D an die gegebenen gesetzlichen Grundlagen genauso gebunden sind wie alle andern Bürger. Das ist nicht selbstverständlich, sondern ein hohes Gut, das es nur in ganz wenigen Ländern auf der Welt gibt. Und wenn man das nicht nutzt, schläft es ein und verschwindet schließlich.

Schöne Grüße

MM

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