Hallo, liebe Schulrechtler, ich habe eine dringende Frage, kann man einen rechtmäßig erworbenen Hauptschulabschluss nachträglich aberkennen?
Folgender fiktiver Fall: Kind ist relativ gut, fällt in der 9. Klasse Gymnasium aber deutlich ab (Corona Jahre), das Kind besteht die 9. Klasse und hat den Vermerk Hauptschulabschluss erworben am Zeugnis. Nun wiederholt das Kind die Klasse freiwillig, um besser zu werden, da sie das Abitur anstrebt. Ist im Folgejahr aber wirklich oft mit Corona vom Schulbesuch ausgeschlossen und erhält eine 6 in einem Kernfach. Und 2 5en in Fächern, die es im ersten Durchgang bestanden hatte, mit jeweils 4 und 3 in den anderen Fächern ist es besser geworden.
Darf der Direktor jetzt den Hauptschulabschluss aberkennen?
Wenn nicht, welches Abschlusszeugnis bekommt das Kind? Das erste, das 2. immer die beste Note? In einem extra Hauptschulabschlusszeugnisses?
Danke für die Investition von Gehirnschmalz.