Was müsste hinsichtlich des deutschen Ausweises beachtet werden wenn kein Wohnsitz in Deutschland mehr bestünde sondern nur noch der Wohnsitz in dem (Aus)Land, in dem auch gearbeitet wird? Müsste evtl. ein Zweitwohnsitz in D angemeldet werden? Mit welchen eventuellen Steuern wäre das verbunden?
[http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsular…](http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/02/Personalausweise/Personalausweise ohne Inlandswohnsitz.html)
Es ist doch nicht ungewöhnlich, deutsche Staatsbürger leben dauerhaft im Ausland. Trotzdem bleiben sie Deutsche und haben deutsche Ausweispapiere, die auch den ausländischen Wohnsitz enthalten.
Zweitwohnsitz braucht man dazu nicht.
MfG
duck313
Hallo,
man ist als deutscher Staatsbürger natürlich nicht verpflichtet einen (Zweit-)Wohnsitz in Deutschland zu haben. Im Reisepass steht der Wohnsitz ja sowieso nicht und im Personalausweis steht dann etwas wie „Kein Hauptwohnsitz in Deutschland“.
Gruß,
Steve
Hi,
seit Anfang 2013 bekommt man den Perso in vielen unserer Konsulate/Botschaften. Hat man keinen Wohnsitz mehr in D steht da „Ohne Hauptwohnsitz in Deutschland“ (oder so ähnlich) drin.
Beispiel: http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/01-Vis…
Gruss
K
HI,
Im Reisepass steht der Wohnsitz ja sowieso nicht
Aber klar steht er da drin: http://www.buzer.de/images/2010/2010I1444_1.gif
Gruss
K
Ja, gut. Die Stadt, aber nicht die vollständige Adresse, das meinte ich.
Gruß,
Steve