Guten Morgen !
Ich habe wegen einer aus meiner Sicht falschen Rückforderungsbescheid Klage beim Sozialgericht eingeleitet. Der Termin ist nach langem hin un her wegen Corona auf den Juni verlegt worden.
Zwischenzweitlich hat die Arge die Forderung an das HAuptzollamt weitergleitet und schickten mir prompt erstmal die Vollstreckungsankündigung.
Heute morgen dann hatten die mal eben mein Konto über 700 Euro gepfändet
Meine Frage dürfen die das? Ich meine es muss doch erstmal vor Gericht geklärt werden oder nicht . Vielleicht kennst DU dich mit einer ähnlichen Situation ja aus. Würde mich freuen
Hallo1
das dürfen sie. Die Klageeinleitung hat keine aufschiebende Wirkung. Wenn der Klage stattgegeben wird bekommst Du das Geld(und Zinsen) zurück.
Wirst Du von einem Anwalt vertreten (offenbar ja nicht). Der hätte Dir das erklärt und hätte auch gewusst ob man einen vorläufigen Vollstreckungsschutz beantragen könnte bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Hast du aber auf die Ankündigung hin mitgeteilt,dass eine Klage eingeleitet wurde ? Selbst wenn es rechtlich nicht vorgeschrieben wäre, so hätte die Arge vielleicht von sich aus abgewartet.
MfG
duck313
Hi,
man müsste dazu nur die Rechtsmittelbelehrung vollständig lesen und verstehen.
Möglich wäre ein Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gewesen.
UPdate: Hab jetzt beim Hauptzollamt angerufen und die haben sofort die Pfändung rückgängig gemacht als ich denen per Mail den Bescheid des Gerichts vorgelegt habe. Geld ist vollständig wieder zurück gebucht worden …Yeah!