Haus aufgestockt / Dach ausgebaut ohne Baugenehmigung

Hallo,

ich möchte in naher Zukunft das Zweifamilienhaus meiner Eltern kaufen.
Vielleicht kann mir hier jemand bei ein paar Fragen helfen.

Person A möchte das Haus seiner Eltern kaufen und vorher ein Gutachten anfertigen lassen.
Dazu benötigt er für den Gutachter die Baupläne.
Dies Bauakte hat Person A beim Bauamt angefortert.
Nun ist aufgefallen dass der Dachausbau überhaupt nicht in der Bauakte vermerkt ist.

Das Haus wurde in den 70igern gebaut. Einige Zeit später wurden anscheinend ein paar Steinreihen aufgestockt und das Dach angehoben und das Dachgeschoss als dritte Etage ausgebaut.
In den ganzen Pläne gibt es nur zwei Etagen und einen unausgebauten Dachboden.
Auch ist das Haus jetzt natürlich Höher als in den Plänen.

Hat Person A beim Hauskauf mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen?  Strafzahlungen?
Kann man im Nachhinein eine Baugenehmigung einholen? Mit welchen Kosten wäre das verbunden?
Gibt es da eventuell eine Verjärungsfrist nach ca. 30 bis 40 Jahren?

Es ist ja bis heute noch nicht aufgefallen. Aber dem staatlich gepr. Gutachter wird es sicherlich auffallen. Auch beim erneuern des Daches gibt es vielleicht Fragen bezüglich der Pläne.

Kann Person A das ganze ignorieren oder sollte in irgendeine Richtung gehandelt werden?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Hallo!

Es gibt im Baurecht keine Verjährung. Ein ungenehmigter Bau wird niemals durch Zeitablauf legal.
Wenn die Aufstockung formal möglich gewesen wäre, dann könnte man nachträglich ein Genehmigungsverfahren durchführen. Zu den üblichen Kosten dafür. Es müssen ja Baupläne nachträglich angefertigt werden, eine Statik usw.

War es aber auch damals schon unzulässig ,dann kann man es nicht nachträglich legalisieren.
Es könnte die Nutzung des DG untersagt werden oder der Rückbau angeordnet werden.

Und das immer vom aktuellen Eigentümer.

Gutachter  fällt es sicherlich auf, aber der arbeitet nicht für die Bauverwaltung, sondern für seinen Auftraggeber. Aber man kann und sollte ihn um Rat fragen,wie man den DG Ausbau legalisieren könnte. Er ist ja vom Fach.

Nichts tun birgt ein ungewisses Risiko.

Übrigens, hat man den alten Bauherrn schon mal gefragt ? Vielleicht gibts eine Baugenehmigung ?

MfG
duck313

Aus Beobachtung und eigener Erfahrung würde ich sagen, daß zumindest in manchen Regionen das Bauamt Verstöße gegen das Baurecht durchaus milde cum grano salis zu sehen bereit sein könnte. Wenn etwas vom Amt lange Zeit toleriert wurde, dann mag es de jure nicht verjähren können, aber die Wahrscheinlichkeit, daß das Bauamt plötzlich wütend wird, weil es das alles jahrzehntelang nicht bemerkt hatte, ist nicht so groß. Gerade in dicht besiedelten Gegenden, wo ohnehin Nachverdichtung angesagt ist, drückt man schon mal ein Auge zu, was die Schaffung zusätzlichen Wohnraums im Bestand angeht oder die Umnutzung eines „Hobbyraumes“.

Wenn du mich zu einem Spaziergang besuchst, könnte ich dir gut ein halbes Dutzend solcher Fälle zeigen.

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Moin,

Aus Beobachtung und eigener Erfahrung würde ich sagen,

könnte, hätte, sollen.

Jetzt kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen, daß es da übelst scharfe Junds gibt, denen das Wort ‚Spaß‘ seit frühester Kindheit abhanden gekommen ist.
Bei mir war einer, der hat mit dem Zollstock peinlich genau gemessen, ob die Gaube weit genug von der Nachbarwand entfernt ist, (auf Nachfrage meinte er nur, bei zu geringem Maß hätte er Rück/Umbau angeordnet). Verjährung träte nebenbei nicht ein, wegen feuerschutzrechtlicher Bestimmungen.
Ein Kollege musste wegen eines zwei cm zu hohen Aufbaues seinen Dachstuhl umbauen, sein Bruder ist dankenswerterweise Schreiner, daher hielt sich der finanzielle Schaden in Grenzen.
Ein paar weitere Fälle hab ich noch in Petto.

Also zu empfehlen, daß die Leutchen schon mal nicht so sind halte ich für mehr als fragwürdig!

Gandalf
Gandalf

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Hallo,
ich kenne es gerade in „hochverdichteten“ Ballungsräumen genau anders herum. Da wird das Bauamt zwar von sich aus nicht unbedingt aktiv, aber von den Nachbarn vorbeigeschickt nach dem Motto „Gönnt mir mein Nachbar meine Dachterasse oder mein Bodentiefes Fenster nicht, gönne ich ihm sein von der Omma schwarz ausgebautes Dach nicht!“. Das gleiche für Stellplätze oder alle möglichen Arten von Gartenhüttchen…

Da sollte man es lieber nicht auf eine stillgelegte Baustelle und wartende Handwerker ankommen lassen. Das geht vielleicht irgendwo im Wald :smile:

Gruß vom
Schnabel

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Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Dann werde ich mich mal an den Gutachter oder einen Architekten wenden.

Mein Haus ist Teil einer Siedlung, für deren Baugenehmigung eine gewisse Anzahl von Kfz-Stellplätzen zur gemeinsamen Nutzung gefordert war. Ein Eigentümer hat zwei davon seinem Vorgarten zugeschlagen, sie eingezäunt und renaturiert.
Auch mein Haus wurde dadurch zu einem nicht genehmigungsfähigen Schwarzbau, doch treten wir auf den Balkon. Von hier aus können wir unschwer zwei weitere Schwarzbauten erkennen. Einer hat keine Baugenehmigung, der andere zwar schon, aber ausdrücklich nicht für den Ausbau als Wohnraum.
Es mag sein, daß ich, wäre ich denn ein Prozeßhansel, einiges an Schwierigkeiten machen könnte, aber nur wegen der Parkplatzgeschichte, durch die die Schulwegsicherheit beeinträchtigt wird, habe ich eine Anfrage ans Bauamt gerichtet. Dort sagte man, da man das jetzt schon mehrere Jahre geduldet hat, würde man jetzt nicht mehr tätig werden in dieser Angelegenheit.

Du schreibst leider nicht aus welchem Bundesland du bist.
Bauordnungen unterliegen einem ständigem Wechsel. Es gibt Bundesländer, da wird für ein EFH keine Stellplätze mehr benötigt. Es gibt Bundesländer, da ist der Dachausbau zu Wohnzwecken genehmigungsfrei, anzeigepflichtig, freigestellt oder was auch immer. Das kann man nicht verallgemeinern. Ich habe schon so viele Bauämter gesehen. Da ist jedes anders. Aber in einem sind alle gleich: Ist Gesundheit oder Leben in Gefahr, ist aus mit Lustig. Schon gar, wenn man dafür auch noch einen Stempel haben möchte. Stimmt der Brandschutz? Existiert ein 2.Rettungsweg? Kommt das Gebäude durch den Ausbau in eine andere Gebäudeklasse? Gibt es da Zweifel, wird ein Rückbau oder eine teure Nachbesserung immer wahrscheinlicher.
Und nicht zuletzt ist auch die EnEV bei Schaffung von Wohnräumen für manchen Beamten ein Thema.

vnA