Servus Gemeinde,
ein neulich entstandener, rein spekulativ in die abendliche Runde geworfener Diskussionspunkt, für den wir kein Ergebnis fanden: die fiktive Mutter liegt also im Sterben und eines ihrer Kinder, Sohn A, hat bereits vor einiger Zeit zu Gunsten seiner Schwester B einen Erbverzicht unterzeichnet, der sich auf das der Mutter gehörende Grundstück bezieht. So weit, so gut, so eindeutig, stünden auf dem Grundstück nicht noch das Wohnhaus und ein paar landwirtschaftliche Nebengebäude. Wie würde es sich hier in der Wirklichkeit verhalten? Sind Gebäude juristisch untrennbar mit dem Grundstück verbunden, was dann wohl einem Erbverzicht auch bezüglich der Häuser gleich käme? Oder kann man das so einfach trennen, im Sinne von „Grundstück interessiert mich nicht, wohl aber der Immobilienwert der Gebäude“?
Wer weiss sowas?
Danke schon jetzt für Zielführendes.