Hallo Rechts-Spezis,
ich habe ein Problem:
Wir haben im Sommer ein Haus gekauft. Vor einigen Tagen haben wir nun festgestellt, dass der Keller mit Wasser vollläuft.
Und zwar steht jeden Tag wieder neu das Wasser in einer Höhe von ca. 5 cm, allerdings nicht über die ganze Kellerfläche.
Erst habe ich gedacht, wir hätten einen Rohrbruch. Deswegen habe ich den Klempner gerufen. Der meinte aber, das Wasser käme von unten durch das Fundament.
Dazu muss man wissen, dass die Gegend hier im Winter und Frühjahr recht feucht wird.
Bei der Besichtigung des Hauses vor dem Kauf wurde uns gesagt, dass die Wände des Kellers von außen gestrichen worden sind (was ja auch sein kann, wenn das Wasser von unten kommt).
Was uns gewundert hatte aber nicht erklärt wurde, war, dass die Kellerwände unter dem Putz auch von innen mit einem Art Bitumenanstrich gestrichen waren.
Tja, im Sommer, als wir das Haus kauften, war der Keller aber schön trocken. Uns wurde natürlich auch nicht gesagt, dass hier im Winter das Wasser steht.
Abgesehen von den möglichen Schwierigkeiten, das Haus irgendwann mal wieder loszuwerden, befürchten wir natürlich auch langfristige Schäden an der Substanz.
Gibt es rechtliche Möglichkeiten und Chancen, vom Verkäufer nachträglich Nachlass zu verlangen? Schließlich kann man so etwas doch als beträchtliche Wertminderung betrachten, die uns vorher nicht bekanntgegeben wurde, oder?
Allerdings möchten wir das Haus trotzdem behalten, da alles andere einfach ideal ist.
So, danke an alle, die bis hierher gelesen haben!
Gruß,
Salzmann