Haus heizen mit Petroleumöfen zulässig?

Guten Morgen,

Ich habe ein Haus mit 2 Etagen, 6 Zimmer und 140 qm. Meinem Vermieter wurde das Gas abgestellt und da meine Heizkosten in der Miete enthalten ist habe ich seit September 2017 keine Heizung.
Ich habe 2 Petroleumöfen bekommen. Damit soll ich nun das ganze Haus heizen. Das funktioniert aber leider nicht, weil die Öfen nicht diese Reichweite haben, wie es nötig wäre.

Ich bekomme pro Monat 2 x 20 Liter Öl und soll damit über den Monat kommen. das reicht vorne und hinten nicht aus.

Wie gehe ich nun vor? Habe ich Anspruch auf eine vernünftige art zu heizen?

Man Spricht erstmals mit den Vermieter und erklärt ihn, dass man durch den Umstand ein Minderungsrecht von 100 % zusteht, wenn aufgrund der Raumtemperaturen die Mieträume nicht mehr zumutbar bewohnbar sind. Und darüber Hinaus ggf noch Schadensersatzansprüche entstehen. ! Mieter muss die Kosten der Fremdübernachtung möglichst gering halten.

Das Ganze sind nun Maximalwerte und es muss immer der EINZELFALL betrachtet werden.
Da man dies nicht als Einzelperson kann ist rechtliche Unterstürzung zwingend anzuratenden, denn bei Falsch geminderte Miete kann man ganz schnell mit einer fristlosen Kündigung beglückt werden.

Mit meinem Vermieter habe ich mehrfach gesprochen und ihm die Kündigung angedroht.

Er ist tatsächlich der Meinung das in einem ungedämmten Haus die beiden Petroleumöfen ausreichen.

Ich erreiche keine konstante Wohntemperatur ohne die Öfen non Stopp laufen zu lassen und das geht richtig ins Geld.

Außerdem bildet sich jetzt schon Kondenswasser an den Fenstern, dabei haben wir gerade mal den ersten Tag bzw Nacht mit 0 grad gehabt.

Pragmatische Lösung, bis man eine Wohnung mit einem zuverlässigen Vermieter gefunden hat: Man kontaktiert den Gasversorger und vereinbart mit dem, dass man selbst ab sofort das Gas direkt von ihm bezieht/an ihn zahlt. Dazu macht man eine aktuelle Ablesung, aus der klar wird, ab welchem Zählerstand man bezieht und bezahlt. Den entsprechenden Betrag zieht man von der Miete ab, und gut ist.

Für die Zeit, bis diese Regelung greift, mindert man die Miete auf Null! Und das geht auch rückwirkend bis auf den Zeitpunkt, an dem der Vermieter Kenntnis vom Mangel hatte (hier leicht nachzuweisen, da die Sperre ja nicht aus dem Himmel gefallen ist, sondern dem Vermieter vom Versorger sicherlich x-fach angedroht worden ist, er also spätestens mit Ablauf der letzten ihm gesetzten Frist Kenntnis hatte, ein Zeitpunkt, der noch vor der Dich betreffenden Sperre liegt, Du also problemlos ab Sperre mindern kannst).

Hallo,
es sind Petroleumoefen denkbar, die an den Schornstein angeschlossen werden. Das waere eine Aenderung, die der Schornsteinfeger hoffentlich genehmigt hat.
Selbst dann entnehmen Innenoefen der Luft den Sauerstoff, es besteht Erstickungsgefahr wegen CO Kohlenmonoxid. Wenn aber die Fenster beschlagen, scheint die Feuchtigkeit der Verbrennung ohne Schornstein im Raum zu bleiben, dann besteht zusaetzlich Erstickungsgefahr wegen CO2 Kohlendioxid. Beide Gase erfordern Frischluftzufuhr von aussen, so dass staendig kalte Luft einstroemen muss. Pass auf, nicht dass Du morgens wach wirst und bist unbemerkt und sanft tot. Dann schon besser ohne Heizung nachts frieren.
Gruss Helmut

Warum lässt du dich überhaupt darauf ein?
Mach das, was dir Wiz empfohlen hat und gut ist.

Auf null Mindern und dann noch die Gaskosten abziehen? Negativbetrag überweisen. Vermute mal, dass der Mieter mit in den Haus wohnt, wird leider nicht ganz klar aus dem Text. Das bedeute auch, der Vermieter wird im den Fall Mit geheizt, da er wohl nicht das Gas Zahlen kann wird der Mieter dann auf diesen Kosten sitzen bleiben.

Wenn der Fragesteller das Ganze Haus gemietet hat ist fraglich warum der Zähler nicht schon seit beginn des Mietverhältnisses auf ihn läuft.

Haben die denn einen passenden Abzug? Und ausreichend Zuluft? Und sind vom Schornsteinfeger abgenommen?

Ein Verbrennungsofen einfach so im Zimmer zu betreiben ist
##LEBENSGEFÄHRLICH!!!

Das ist Euch doch klar, oder?
Gruß
anf

Auf Null wird für die Zeit zwischen Sperre und neuer Gasversorgung durch eigenen Versorgungsvertrag gemindert. Ab eigener Versorgung wird wieder Miete gezahlt, aber gemindert um den eigenen monatlichen Abschlag auf die eigene Gasrechnung. D.h. ab eigenem Versorgungsvertrag ist da durchaus Potential von der restlichen Miete noch die Minderung für die Vergangenheit abzuziehen!

Ansonsten halte ich mich an die Ausgangsfrage: „Ich habe ein Haus mit 2 Etagen, 6 Zimmer und 140 qm“ Da steht nichts von einem mit in „seinem Haus“ lebenden Vermieter. Warum der Vertrag dann nicht von Anfang an auf den Mieter läuft, …

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Hallo!

Wurden die Öfen an einen Schornstein angeschlossen und vom Schornsteinfeger abgenommen?
Falls es sich um Öfen handelt, die angeblich keinen Schornsteinanschluss brauchen, ist deren Betrieb in geschlossenen Wohnräumen unzulässig und akut lebensbedrohlich. Unter solchen Umständen kann es keine Diskussion geben, der Betrieb ist verboten, ein Haus mit solcher Heizung wäre unbewohnbar.

Handelt es sich um Öfen mit ordnungsgemäßem Anschluss an einen Schornstein, kann man den Öl- bzw. Petroleumbedarf überschlägig wie folgt ermitteln:

Ein ungedämmtes Haus älteren Baujahrs braucht an Heizenergie die Größenordnung von 200 kWh pro Quadratmeter und Jahr, bei 140 qm also 28.000 kWh. 1 Liter Petroleum bringt es auf 10 kWh. Damit brauchst Du während einer Heizperiode 2.800 Liter, monatlich etwa 450 Liter Petroleum. Das entspricht auch der Größenordnung des Heizölbedarfs von Einfamilienhäusern der 50er bis 70er Baujahre. Man war froh, mit einer 3.000-Liter-Tankfüllung vom Herbst bis ins Frühjahr zu kommen. Dein Bedarf wird eher höher liegen, weil der Wirkungsgrad von Einzelölöfen niedrig ist, viel Energie geht einfach durch den Schornstein.

Ungeachtet dessen ist es aber abwegig, ein 6-Zimmer-Haus mit 2 Ölöfen heizen zu wollen.

Zur weiteren Verfahrensweise gab @Wiz die geeigneten Hinweise.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Zuerst mal, wie und wo sind denn die Petroleumöfen angeschlossen. Die brauchen doch einen Schornstein ?
Hat das ein Schornsteinfeger gesehen, geprüft und abgenommen ?

Das wäre Vorschrift und dient deiner Sicherheit.

Mit 20 Litern/Monat wird man schwerlich auskommen. Allein wegen der Umstände der Notbeheizung kann man die Miete mindern.
Und wenn man mehr Öl brauchen wird muss das geliefert werden, notfalls kauft man das selbst und zieht die Kosten von Miete ab (wenn man noch nicht 100 % gemindert hat).

Geh mal davon aus, der Hauswirt will es selbst warm haben und sorgt für Gasanschluss und bezahlt die Rückstände.

MfG
duck313

Nein, da ist gar nichts vom Schornsteinfeger abgenommen worden

D

Diese sind es

Danke für Rückinfo zum Ofen. Lies bitte mal das Typenschild hinten oder an der Seite vom Ofen ab oder nimm die Daten aus der Bedienungsanleitung, die Du ja bekommen haben müsstest.

das sind Geräte ohne Schornsteinanschluss ?
Die haben (müssen !) eine Überwachung der Raumluft haben und bei zu viel Kohlendioxid in der Raumluft abschalten.
Auch ist die Mindestraumgröße ( in m³) vorgeschrieben, da sie ja die Verbrennungsluft aus der Raumluft entnehmen und die Verbrennungsgase in den Raum abgeben.

Man muss sehr gut lüften , der entstehende Wasserdampf (aus dem Brennstoff) muss weggelüftet werden.
Du musst mehr lüften als vorher mit der Zentralheizung.

Tipp:
Offenbar ist das Haus nur für Dich. Da wohnt sonst niemand mit drin ? Dann verstehe ich gar nicht, wieso Du keinen eigenen Gasvertrag mit dem Gasversorger hast und direkt an ihn zahlst, wie bei Strom üblich.
Geht das nicht umzustellen ?

Frage da mal nach, Man kann den Zählerstand ablesen und ab Stichtag gehen die Gaskosten auf Dich, alte Gasschulden bleiben beim Vermieter.

Das müsste machbar sein.
Problem ist aber, da Du Inklusivmiete zahlst, also mit Heizkosten. Da wäre es schwierig einen Ausgleich zu finden. Versteh auch nicht wie ein Vermieter Inklusivmiete machen kann, wenn das ganze Haus vermietet ist. Warum kümmert er sich darum, es macht ihm nur Mühe.
Jetzt sag nicht, er zahlt auch deinen Strom und der ist auch inkl. ?

Willst Du denn im Haus bleiben ? Ist absehbar, es gibt bald wieder Gas ?

Das ist ein Resthof mit 4 Wohneinheiten, eine Seite bewohne ich und direkt daneben wohnt der Vermieter mit 2 weiteren Mietern.

Hallo,

das Gerät darf nur als Zusatzheizung betrieben werden, steht da.

Die einzige Variante zum Heizen, die mir einfällt, wären Elektroheizungen, z.B. Radiatoren (weil geräuschlos).
Das klappt aber nur gefahrlos, wenn die Elektroinstallation für diese hohen Lasten ausgelegt ist.

Dem Vermieter nochmal klarmachen: Unbeheizbare Wohnung im Winter = es gibt keine Mietzahlung mehr!
Nebenbei gesagt: Ihr zahlt doch Nebenkostenvorauszahlungen. Wofür hat denn der liebe Vermieter das Geld ausgegeben? Offensichtlich nicht für den vorgesehenen Zweck.
Hier kommen ja auch strafrechtliche Aspekte dazu.

Alle Meter sollten sich jetzt zusammenraffen und gemeinsam gegen den Vermieter vorgehen.
Es wäre ja eine Option, die Gasrechungen selber zu übernehmen - fairerweise sollte man dann aber die Vermieterwohnung von der Wärmeversorgung ausschließen.
Er kann sich ja mit euren Petroleumöfen sanft in den Kohlenmonoxidschlaf bringen lassen.

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Die anderen Mieter gehören zur Familie des Vermieters. Da wird keiner was sagen

Ach so.
Dann entfällt wohl die Solidarisierung.
Seid ihr Mitglied im Mieterschutzbund/-verein? - Ab dahin, beraten lassen.
Habt ihr eine Rechtschutzversicherung, die auch Mietrecht umfasst? - Deckungszusage besorgen, ab zum Anwalt.

Aktuelle Abhilfe:
Mach mal ein Foto vom Sicherungskasten. Eventuell kann man dann schon sehen, ob man mit Elektroheizern heizen kann.

Die Petroleumöfen nur bei ausreichender Lüftung anmachen, nicht unbeaufsichtigt laufen lassen.
Von innen beschlagende Fenster sagen deutlich: Da gelangen feuchte Abgase in den WOhnraum, die nicht ausreichend abtransportiert werden.
Gesundheitsgefahr, Lebensgefahr, Schimmelgefahr.

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