Guten Abend vielleicht kann hier ja einer helfen es geht um folgendes : mein Mann und ich haben Ca vor 6 Wochen einen notarzermin wahr genommen und ein Haus gekauft,für den Verkäufer hätte eine Betreuerin unterschreiben sollen da der Herr in Pflege lebte so heute kam der Anruf das der Herr leider verstorben ist und seine Tochter nun erbt kurz gefasst wir hatten schon unterschrieben nur seine bzw die Unterschrift der für ihn zuständigen Betreuerin hat noch gefehlt wir wissen noch was kommt nun auf uns zu ? Kann die Tochter des Herrn zB sagen das sie überhaupt nicht verkaufen möchte oder für mehr Geld obwohl der notartermin schon war und wir auch wie gesagt unterschrieben haben, haben wir in diesem Fall gar keine Rechte ? Ich würde mich sehr über antworten freuen da und das gerade wirklich schwer im Magen liegt und Kopfweh bereitet vielen Dank
Hallo,
es gibt doch genau zwei Möglichkeiten:
a) Ihr habt einen notariell beglaubigten Kaufvertrag mit allen Unterschriften
b) Ihr habt keinen solchen
Für mich klingt das jetzt sehr nach B. In diesem Fall kann die Erbin natürlich entscheiden, ob sie mit dem Verkauf fortfahren möchte oder diesen abbläst.
Gruß,
Steve
Vielen Dank erstmal
Ich schließe mich Steve an. Vielleicht noch eines: Eine Betreuerin unterschreibt mit Sicherheit keinen Kaufvertrag über ein Haus. Wenn der Notar aber berechtigt ist den Verkauf zu legitimieren, müssen weitere Hintergrundinformationen, mit Bezug auf diesen vorliegen. Einfach nochmal beim Notar nachfragen und ggf. einen Anwalt konsultieren.
Auch die Betreuerin kann den Vertrag nicht so einfach unterschreiben; Die braucht die Genehmigung vom Amtsgericht; und das dauert seine Zeit.
Da der Verkauf nicht vollzogen wurde, gehört das Haus nun zur Erbschaft; die sind nun dafür verantwortlich. Sie müssen aber nicht verkaufen.
Ja die Genehmigung vom Nachlassgericht lag vor
Tach.
Als Laie gebe ich den Rat, zuerst den Notar zu befragen und ggf. Rechtsbeistand bei einem Anwalt zu holen.
Meine Sicht: Der Vertrag ist schwebend unwirksam. Liegt seitens des Betreuungsgerichtes das Einverständnis zum Verkauf vor - und liegt dieser Zeitpunkt vor dem Ableben des Eigentümers - ist trotz fehlender Unterschrift der Vertrag rechtskräftig. Denn letztendlich ersetzt die Zustimmung die Unterschrift der Betreuerin.
Aber wie gesagt: Laiensichtweise
Gruß.
B
Keine Unterschrift, kein Verkauf.
ihr habt also weder schon gekauft noch ein Anrecht zu kaufen.
Die Erbin bestimmt nun.
Mag sein, sie stimmt dem Verkauf zu.
Wenn nicht dann ist die Sache beendet.
Mfg
duck313
Nicht vom Nachlassgericht (Beim Notartermin war ja der Nachlassfall noch gar nicht eingetreten !)
Mag sein, das Amtsgericht als Betreuungsaufsicht hat dem Betreuer erlaubt das Haus zu verkaufen(um die Pflege zu bezahlen etwa).
Nur ohne Unterschrift beim Notar ist das ja gar nicht erfolgt.
Und ohne Unterschrift kein Verkauf, so einfach ist das.
Und ihr hat keinerlei Rechte den Verkauf noch abzuwickeln. Nur mit Zustimmung der Erbin. Die allein bestimmt nun.
Sie kann dem bisherigen Vertrag zustimmen, sie kann mehr Geld verlangen oder auch ganz auf den Verkauf an Euch verzichten.
Hallo,
scheint die einzig richtige Antwort zu sein.
Es ist weder bekannt, was genau im Vertrag steht, der beurkundet (?) wurde, noch sind die „Rechte und Pflichten“ der Betreuerin klar.
Einzig der Notar kann beurteilen, wie es weitergehen kann.
Gruß
Jörg Zabel