Hallo, ich habe im Juli das Haus meines Vaters bei einer Zwangsversteigerung ersteigert da mein Vater schon seid ein paar Jahren bei seiner Lebensgefährtin lebt und ich mit meiner Freundin schon seid 2 Jahren alleine in seinem Haus leben. Da eine Eintragung im Grundbuch erst stattfindet wenn eine Unbedenktlichkeitsbescheinigung vom Finanzamt vorliegt und diese erst ausgestellt wird wenn die Grunderwerbssteuer gezahlt wurde ist nun meine Frage ob ich als Sohn also Verwandter 1. Grades eine Grunderwerbssteuer zahlen muss ?
Im Normalfall ja nicht aber wie verhält es sich nach einer Zwangsversteigerung ?
So gesehen habe ich das Haus ja von Ihm (meinem Vater) erworben oder ?
Ich muss dazu sagen das ich auch bis heute noch keine Zahlungsaufforderung der Grunderwerbsteuer bekommen habe.
Würde mich sehr über schnelle Antworten freuen.
Vielen DANK im vorraus