Haus meines Vater bei einer Zwangsversteigerung ersteigert wird nun Grunderwerbsteuer notwendig ?

Hallo, ich habe im Juli das Haus meines Vaters bei einer Zwangsversteigerung ersteigert da mein Vater schon seid ein paar Jahren bei seiner Lebensgefährtin lebt und ich mit meiner Freundin schon seid 2 Jahren alleine in seinem Haus leben. Da eine Eintragung im Grundbuch erst stattfindet wenn eine Unbedenktlichkeitsbescheinigung vom Finanzamt vorliegt und diese erst ausgestellt wird wenn die Grunderwerbssteuer gezahlt wurde ist nun meine Frage ob ich als Sohn also Verwandter 1. Grades eine Grunderwerbssteuer zahlen muss ?

Im Normalfall ja nicht aber wie verhält es sich nach einer Zwangsversteigerung ?
So gesehen habe ich das Haus ja von Ihm (meinem Vater) erworben oder ?
Ich muss dazu sagen das ich auch bis heute noch keine Zahlungsaufforderung der Grunderwerbsteuer bekommen habe.

Würde mich sehr über schnelle Antworten freuen.

Vielen DANK im vorraus

Soweit mir bekannt ist ja, am besten mal im grundbuchamt anrufen und sich die sachlage erklären lasen

Guten Morgen,

als leiblicher Sohn Ihres Vaters sind Sie von der Grunderwerbsteuer befreit.

Darin liegt auch der Grund, warum Sie bisher noch keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben.

Viel Glück.

RE2 :Haus meines Vater bei einer Zwangsversteigerung ersteigert wird nun Grunderwerbsteuer notwendig
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Gilt dies auch nach einer Zwangsversteigerung ?

Es handelt sich hier ja nicht um einen normalen Haus kauf oder ?

Sollte es so sein müsste ich dann meine Unbedenktlichkeitsbescheinigung selbst beantragen ? Wie ich unsere Ämter kenne wird diese doch nicht selbstverständlich rausgeschickt oder ?

Da ich ja erst mit dieser Bescheinigung ins Grundbuch eingetragen werden kann.

DANKE SCHÖN

Antwort
Fragen Sie doch einfach das Finanzamt oder das Gericht?

Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
Schillerstr.52
71732 Tamm
Tel.: 07141 / 602437
Mobil: 0152 / 53728220
PC-Fax: 03212 / 1062533
Persönlich - Schnell - Kompetent
Bankkaufmann seit 1991
17 Jahre Darlehensentscheider für Baufinanzierungsdarlehen
Kooperationspartner der Schufa
[email protected]
www.baufinanzierung-internet.de

Grunderwerbsteuer notwendig ?
Hallo, also Grunderwerbssteuer wird auch bei Versteigerungen fällig. Wann die Zahlungsaufforderung kommt, hängt von der Belastung des zuständigen Finanzamtes ab. Am besten mal nachfragen.