Haus mit Bergschaden kaufen - Was beachten?

Guten Tag,

wir sind gerade auf der Immobiliensuche im Ruhrgebiet und sind dabei auf ein interessantes Objekt gestoßen (Dortmund-Eving). Das Objekt ist theoretisch geschätzte 20% zu billig für seine Ausstattung und Lage.

Die Maklerin gab bei der Terminvereinbarung dann auch kleinlaut zu, dass das Haus über eine bergbaubedingte Schieflage verfüge, was den Kaufpreis mindere.

Nun werden wir das Haus in Kürze besichtigen, aber als Laie auf dem Gebiet würde mich interessieren:

  • Worauf sollte wir in dieser Hinsicht bei der Besichtigung besonders achten?
  • Kann man sich irgendwie sicherstellen, dass man bei neuen weiteren Schäden nicht leer ausgeht?

Mir ist schon klar, dass wir bei so einem Risiko vermutlich lieber die Finger davon lassen sollten, aber vielleicht kann man sich ja absichern?

Danke im voraus

Hallo,

Mir ist schon klar, dass wir bei so einem Risiko vermutlich
lieber die Finger davon lassen sollten, aber vielleicht kann
man sich ja absichern?

Dortmund ist eine alte Bergbaugegend.
Bergschäden können so gravierend werden, daß du das Haus aufgeben mußt.(Am Niederrhein gibt es viele Beispiele hierfür)

Ich würde es nicht kaufen.

Gruß:
Manni

Hallo,

Hallo,

Mir ist schon klar, dass wir bei so einem Risiko vermutlich
lieber die Finger davon lassen sollten, aber vielleicht kann
man sich ja absichern?

Dortmund ist eine alte Bergbaugegend.

nicht nur Dortmund - fast das ganze Ruhrgebiet.

Bergschäden können so gravierend werden, daß du das Haus
aufgeben mußt.(Am Niederrhein gibt es viele Beispiele hierfür)

Oder aktuell auch in Nachterstedt.
Das problem ist wenn ein Stollen schon nachgegeben hat, dann wird es nicht mehr besser. Man könnte sich Grubenkatern beim Katasteramt anschauen, aber die kann man als Laie nicht lesen und vor allem sind viele auch nicht verzeichnet…

Ich würde es nicht kaufen.

Der wird nich ohne Grund versuchen das Ding unter Preis loszuwerden, die damaligen Bergbaubetreiber kann man nicht zur Schadenersatzflicht ziehen, folglich sucht er einen dummen…

Gruß:
Manni

Grüße

Der wird nich ohne Grund versuchen das Ding unter Preis
loszuwerden, die damaligen Bergbaubetreiber kann man nicht zur
Schadenersatzflicht ziehen, folglich sucht er einen dummen…

Sorry, aber das ist falsch. Für Bergschäden wird tatsächlich „ewig“ (Stichwort Ewigkeitskosten) gehaftet. Der Bund hat dafür gerade aktuell die Kosten übernommen.

Trotzdem danke

Der wird nich ohne Grund versuchen das Ding unter Preis
loszuwerden, die damaligen Bergbaubetreiber kann man nicht zur
Schadenersatzflicht ziehen, folglich sucht er einen dummen…

Sorry, aber das ist falsch. Für Bergschäden wird tatsächlich
„ewig“ (Stichwort Ewigkeitskosten) gehaftet. Der Bund hat
dafür gerade aktuell die Kosten übernommen.

Bei der Entscheidung und Festlegung von Anpassungs und Sicherungsmaßnahmen um Bergschäden zu vermeiden handelt es sich grundsätzlich um Angelegenheiten, die auf privatrechtlicher Ebene zwischen Grundeigentümer und zuständigem Bergwerksunternehmer oder Eigentümer zu regeln sind, sofern dieser noch erreichbar ist. Diese Angelegenheiten fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bergbehörde, Anfragen sind diesbezüglich an die Bergwerkseigentümer zu richten.

Trotzdem danke

Grüße

Der wird nich ohne Grund versuchen das Ding unter Preis
loszuwerden, die damaligen Bergbaubetreiber kann man nicht zur
Schadenersatzflicht ziehen, folglich sucht er einen dummen…

Sorry, aber das ist falsch. Für Bergschäden wird tatsächlich
„ewig“ (Stichwort Ewigkeitskosten) gehaftet. Der Bund hat
dafür gerade aktuell die Kosten übernommen.

Bei der Entscheidung und Festlegung von Anpassungs und
Sicherungsmaßnahmen um Bergschäden zu vermeiden handelt es
sich grundsätzlich um Angelegenheiten, die auf
privatrechtlicher Ebene zwischen Grundeigentümer und
zuständigem Bergwerksunternehmer oder Eigentümer zu regeln
sind, sofern dieser noch erreichbar ist. Diese Angelegenheiten
fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bergbehörde,
Anfragen sind diesbezüglich an die Bergwerkseigentümer zu
richten.

Bei der Bezirksregierung steht aber auch:
_In welchen Fällen würde der Staat (Land NRW) für eingetretene Bergschäden haften (Staatshaftung)?

Das Land NRW haftet beim Eintritt von Bergschäden nur, wenn der/die haftungspflichtige Bergwerkseigentümer/-in oder Bergbauunternehmer/-in nicht mehr erreichbar ist und die Schäden durch Gewinnungstätigkeiten verursacht wurden, die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 25. Mai 1949 stattgefunden haben._

Ansonsten ist die RAG (heute Evonik) bzw. die dazu gegründete Stiftung zumindest in Dortmund zuständig. Die wiederum werden vom Staat gestützt. (http://www.zeit.de/online/2007/32/kohle-folgekosten)

Aber anyway: Klar ist auch, dass man in ganz Dortmund mit Bergschäden rechnen muss. Die Tatsache, dass schon ein Schaden vorliegt, besagt ja gerade nicht, dass dort wieder einer eintritt (wenn der Stollen erstmal voll ist, rutscht auch nix mehr nach).

Mir ging es in der Frage eher darum, welche Formalien man beachten müsste. Inzwischen bin ich auf so Dinge wie eventuelle Verzcihtserklärungen der Vorbesitzer gekommen, die dann eine neue Regulierung erschweren.

Naja, wir werden es uns Ende der Woche mal vor Ort ansehen und ggf. dann noch einmal mit einem Architekten durchgehen.

Für weitere Tipps bin ich aber auch weiter dankbar und danke auch den bisherigen AntworterInnen

Noch als Update, falls jemand das Thema später verfolgt:

Das Haus hat einen Schiefstand von 17 Promille (1,7%), was schon eine Menge ist (in einer Achse sogar 3%, d.h. 30cm auf 10m Hausbreite).

Allerdings sind die Schäden vor 1965 eingetreten und seitdem ist nachweislich (unabhängige Gutachten aus 2000 liegen vor) nichts mehr passiert. Sobald sich die Schieflage aber verändern würde, entstünde auch ein neuer Schadenersatzanspruch gegenüber der RAG (heute Evonik).

Das Ausgleichen der Schieflage durch entsprechende Anpassungen der Böden in den Innenräumen (inkl. Anpassung Türen und Heizkörper) würde ca. 15.000 Euro kosten, wobei die Wände und Decken schief blieben.

Falls also jemand später mal in die Verlegenheit kommen sollte…

Ob wir das Haus kaufen bleibt ungewiss, da auch die Umgegend nicht sehr überzeugend bzw. sehr „ultikulturell“ inkl. sogenannter „Russlanddeutscher“ Russen ist. Vor denen haben wir dann doch ein bisschen Angst.