Ich habe die Chance ein schönes Haus zu kaufen. Leider verfügt es nur über eine Kleinkläranlage. Sollte ich davon lieber die Finger lassen? Hab gehört die machen häufig Probleme und sind teuer.
Das kommt drauf an, es gibt auch welche, die keine Probleme machen und im Unterhalt nicht viel kosten.
Mach Dich aber kundig, wann mit einem Anschluss an die Kanalisation zu rechnen ist (den Du ggf. nicht ablehnen kannst) und über welche Entfernung Du die Kosten dafür zu tragen hast - das wird dann im Zweifelsfall richtig teuer…
Schöne Grüße
MM
Das kannst du nicht selber entscheiden.
Lass die Anlage begutachten. Ich kenne das so, dass es Servicefirmen gibt, die solche Anlagen regelmäßig prüfen - und zumindest bei einer Villa eines Kunden ist dieser Service auch vorgeschrieben.
Einfach mal fragen, wer die Anlage betreut und diese Fachfirma um eine Einschätzung bitten.
Und dieser Kampf wird u.U. geführt bis aufs Messer. Wie vor Jahren mehrfach im Land Brandenburg geschehen.
Umweltgerechte, preisgekrönte Bio-Kläranlage, dann behördlicher Anschlusszwang an eine Großkläranlage.
Sehr dramatische und emotionale Sache damals.
Und auch da wieder der Fördermittelwahnsinn.
Kläre (passt ja !) vorher ab, was das für eine Anlage ist. Es gibt grundsätzlich 3 Typen:
abflusslose Sammelgrube, die regelmäßig durch Entsorger geleert werden muss.
Alte "Drei-Kammer-Grube" mit geringer Reinigungsleistung. Hier verrieselt das vorgereinigte Abwasser auf dem Grundstück in einem Rieselfeld.
Auch die braucht mal eine Reinigung des abgesetzten Schlamms.
und dann die modernen Versionen, der vollbiologischen Kläranlagen mit Belüftung und/oder Versprühen des vorgereingten Abwassers über einen Tropfkörper und dann wie vor Verrieselung auf dem Grundstück.
der Landkreis/Abwasserverband nimmt kostenpflichtige Proben im 1-2 Jahre Abstand ob die Reinigungsleistung noch OK ist.
Das grundsätzliche „Problem“ wurde angesprochen, es besteht Anschlusszwang ans öffentliche Netz sollte das in dem Gebiet einmal verlegt werden.
MfG
duck313
Ja, die Gemeinden suchen Zahler damit sich ihr Kanalsystem besser rechnet. Das ist der einzige schäbige Grund für eine solche behördliche Zwangsmaßnahme.
Udo Becker