Haus muss abbezahlt werden Tante würde einspringen / Schenkungssteuer

Hallo,

angenommen Herr A und Frau B kaufen ein Haus.
Nach knapp 4 Jahren Scheidung.
Herr A hat alles übernommen mit Rechtswanwalt. Gehört alles ihm bzw. der Bank.

Nun läuft die Zinzbindung aus, nach nachfrage bei der Bank wurd ihm mitgeteilt ohne Frau wird der Kredit nicht verlängert. Heißt Haus verkaufen!!!

Nun würde aber die Lieblingstante einspringen, Herrn A mit 100.000€ unterstützen.
Desweiteren würden die Eltern noch die Restschuld ca.50.000€ investieren.
Heißt Haus behalten und weg von der Bank die, die ersten Jahre nur Zinsen geschluckt hat.

Nun die wichtige Frage:
Was muss man da beachten? Thema Schenkungssteuer.

Herr A hat keine Kinder.
Kann man das so hinschieben das die Tante/Eltern irgendwie notariell ins Haus eingetragen werden das Herr A keine zusätzlichen (sinnlosen) Steuerkosten dadurch hat??

Wer das nach mit erbt interessiert mich nicht!

Schon mal vielen Dank für die Hilfe.

Mfg
Otis

Ich weiß zwar nicht, wer dieses „eintragen lassen“ in die Welt gesetzt hat, aber er oder sie gehört verdroschen. Man wird nur dann „eingetragen“, wenn man Eigentümer ist und Eigentümer wird man, indem man einen Teil an der Immobilie kauft, erbt oder geschenkt bekommt. Sofern Miteigentum an der Immobilie durch Zahlung von Geld erworben wird, geht es um Kauf und dann ist man - außer in ganz bestimmten Konstellationen, die hier m.E. aber keine Rolle spielen - bei der Grunderwerbsteuer im Rennen.

Wenn man dem online-Rechner trauen darf:
100.000 Schenkung durch Tante --> T€ 13.250 Schenkungssteuer

Die Grunderwerbsteuer hängt vom Bundesland ab - zwischen 3,5 und 7%, wenn ich das recht in Erinnerung habe. Dazu kommen noch Notar- und Gerichtskosten von gut 1000 Euro bei dem Betrag. Da wir Dein Bundesland nicht kennen, musst Du selber rechnen, was Dich der Spaß kosten würde. Ich zweifle allerdings an, dass sich das ganze im Vergleich zur Schenkung rechnet, denn bei der hast Du anschließend noch die gesamte Immobilie.

Gruß
C.

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Hi

Nur mal so ins Unreine gedacht :

Die Tante könnte dir auch ein Privatdarlehen geben - du zahlst ihr das mit einem freundlichen Zins zurück und du bekommst eine Restschuldbefreiung wenn sie sterben sollte, bevor du zurück gezahlt hast

Gruß h

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Meines Erachtens stammt das aus dem bäuerlichen, dörflichen Milieu und spiegelt noch etwas von den Reibereien zwischen dem mündlichen deutschen / fränkischen Recht und dem kodifizierten römischen Recht, die bis um das 11. Jahrhundert teilweise parallel und auch widersprüchlich bestanden und noch bis ins 13./14. Jahrhundert hie und da (etwa bei den historischen Vorbildern der Wilhelm-Tell-Legende) aufeinanderprallten.

Man kann das heute unter anderem an den teilweise bizarren Flickenteppichen von Flurstücken auf dem Land sehen, wo immer wieder seltsamste Zwickel und Stückchen irgendwo herausgemessen wurden, ihre eigene Flurstücknummer bekamen und seither behalten haben: Da wurden - und werden - Grundstücksgeschäfte über fünf- und sechsstellige Beträge per Handschlag abgeschlossen, und erst dann geht man zum Notar und „lässt das eintragen“, damit die „Herren“ mit ihrem komischen römischen Recht auch ihren Teil an der Sache haben. Die „Schreiber“ auf dem Grundbuchamt und die Feldmesser haben dann ihre liebe Not damit, das, was da unter den beteiligten Parteien „abgemacht“ worden ist, in eine halbwegs mit geltendem Recht vereinbare Form zu bringen.

Schöne Grüße

MM

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Wie? werden Grundschulden nicht mehr eingetragen?
Wenn ich jemandem viel Geld leihen (!) würde, damit dieser ein Darlehen der Bank ablösen kann, würde ich mir den Betrag auch als Grundschuld sichern lassen.

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auch diese be- und entstehen zuallererst duch die Einigung, und die Eintragung ist auch im Sachenrecht nichts, was aus sich selbst heraus wirkt.

Schöne Grüße

MM

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Es geht nicht um „etwas wird eingetragen“, sondern um „jemand wird eingetragen“, wobei letztere Formulierung dafür verwendet wird, jemandem „irgendwie“ (d.h. ohne Kauf, Erbe oder Schenkung) einen Anteil am Eigentum zu verschaffen:

Hier ging es aber nichts ums Leihen, sondern darum, dass der Betrag geschenkt wird und der Schenker „irgendwie eingetragen“ wird.

Dass sich jemand für ein privates Darlehen unter laienhaften Privatpersonen eine Grundschuld eintragen lässt, möchte ich mal sehen. Schon bei der Frage des Zinssatzes wird man sich unversöhnlich in die Wolle bekommen und im Zweifel wird man auch vergessen, eine wirksame Zweckerklärung aufzusetzen. Am Ende wird das ganze in Mord und Totschlag bzw. in ein finanzielles und/oder rechtliches Desaster münden.

Moin,
das umginge die Schenkungssteuer erst einmal. Ich habe das einmal durchgeprobt, in einem ähnlichen Fall, da kam allerdings ein unverhoffter günstiger Erbfall „dazwischen“.
Der Zins muss 0,1% betragen, sonst wird evtl. vom Finanzamt eine Schenkung unterstellt (die Zeit der Negativzinsen ist ja leider vorbei). Man muss die Zinsen nicht unbedingt zahlen, sondern kann sie z.B. am Schluss abrechnen. Und ob sie dir einen Fuffi schenkt, bevor du ihr 50€ Zinsen bar übergibst, ist eure Privatsache :wink:
Wenn sie das Geld zurück will, kann man es entsprechend wie bei der Bank abstottern, stückweise, oder zu einem bestimmten Zeitpunkt, als Batzen, so hätte ich das gemacht. Alternativ könnte sie auch bei der Bank für dich für einen Anschlusskredit für die fehlenden 100.000 bürgen, das geht ohne Schenkungssteuer, ist aber vielleicht nicht so stressfrei.

Es ist allerdings in dem Fall, wenn sie dir einen Teil „vermachen“ wollte, sinnvoll, wenn die unterstützungswillige Tante jedes Jahr bis zum Freibetrag an Schenkungssumme für nichtgezahlte Zinsen und Teile des Darlehens ausnutzt.
So kann sie die 100.000 schrumpfen lassen, dann wäre irgendwann auch nicht mehr so viel da, was man zurückzahlen müsste. Aber man sollte das Ganze so oder so imho schriftlich festhalten, sonst steht man gegenüber anderen evtl. Berechtigten irgendwann wieder ohne Hosen da…
Viel Glück, und Grüße

Ist das so? Neffen haben einen Freibetrag von 20.000, es bleiben also 80.000 zu schenkungsverteuern und ab der Summe von 75.000 wird mit 20% berechnet, das ergäbe bei mir 16.000, ich könnte aber auch etwas übersehen haben…
ist aber nebensächlich, er will das ja eben nicht zahlen.

Ja, den Härteausgleich - meint zumindest der Rechner, den ich verwendete.

Der Freibetrag gilt rollierend - oder vielleicht besser: gleitend - über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Servus,

vielleicht auch: kumulativ?

In § 14 Abs 1 ErbStG wird das als extra Satz formuliert, der trotz des viel beschumpfenen „Paragraphendeutschs“ gut verständlich und eindeutig ist.

Schöne Grüße

MM

Jetzt ham wa’s: der Zeitraum ist gleitend, die Beträge werden kumuliert.

Gemeinsam sind wir unausstehlich!

:grin:

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Fraglich, es dann noch ein „Schenken“ wäre.

DAS ist ein andere Thema. Es kam mir auf’s Grundsätzliche an.
Wobei: im Bekanntenkreis hat sich ein junger Mann ein Haus gekauft und einen Teil des Geldes von seinen Eltern „geliehen“ bekommen - gegen den Eintrag einer entsprechenden Grundschuld.

Danke für die Erläuterungen.

Wenn der „Schenker“ einen Miteigentumsanteil „eingetragen bekommt“, sicher nicht. Darum ging es ja auch in meinem ersten Beitrag: Schenkungssteuer wird vermieden, aber die Grunderwerbsteuer zzgl. Notar und Gericht wäre zu bezahlen.

Mal noch ein wenig weiter ins Unreine gedacht: Man kombiniert Schenkungen bis zur jeweiligen Freigrenze mit einem Erbvertrag, in dem ein Darlehen gegen zusätzliche Verpflichtungen eingeräumt wird. Diese Verpflichtungen werden wertmäßig bestimmt und mindern die Rückzahlungsverpflichtung. Am Ende gibt es dann noch einen Resterlass für den Fall, dass der Darlehensgeber vor dem Darlehensnehmer verstirbt. Dazu dann noch eine erbrechtliche Regelung, was mit dem Haus nach dem Tod des Darlehensnehmers „im Sinne des Darlehensgebers“ geschieht, damit man dem Vorwurf einer verdeckten Schenkung entgeht und ein ausgeglichenes wirtschaftliches Interesse beider Seiten am Vertrag belegen kann.

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