Haus nach Zwangsversteigerung sauber übergeben?

Hallo,

wir haben im Zuge einer Zwangsversteigerung ein altes Haus erworben. Zur Zeit ist dieses Haus noch vermietet. Wir haben den Mietern fristgerecht zu Ende November gekündigt, allerdings ohne vorher einen neuen Mietvertrag aufzusetzen (Haus hat zu viele Mängel, so dass wir dachten, wenn wir einen Mietvertrag aufsetzen können die Mieter zuviel einklagen: funktionierende Heizung, Sanitäranlagen etc.). Nun haben wir letzte Woche das Haus zum ersten mal von Innen gesehen (Beschtigung war vorher nicht möglich) und waren doch sehr schockiert, wie viel Müll (alte Möbel, Kühlschränke etc.) sich im Haus und auf dem Grundstück befinden. Wir befürchten, dass diese Sachen nicht zum Auszug entsorgt werden.
Daher unsere Frage: haben wir ein Recht darauf, dieses Haus „besenrein“ übergeben zu bekommen (wie es ja eigentlich von Mietern vorausgesetzt wird) und könnten im Zweifel auf deren Kosten entrümpeln, oder haben wir in so einem Fall leider Pech gahbt?!?
Sind für jede Antwort / Hinweis dankbar.

Auf keinen Falle einen neuen Mietvertrag machen.Der Mieter muss „Nutzungsentschädigung“ zahlen, wenn er nicht zum Kündigungstermin auszieht.
Sorry, aber den Müll habt ihr mit gekauft, wenn der Mieter euch das hinterlässt.Ihr könnt versuchen die Entrümpeungskosten den Mietern aufzubrummen, aber meisten bringt das nix weil die oft kein Geld mehr haben.
Die Kaution die der Vorbesitzer ja hoffentlich wie vorgeschrieben angelegt hat erst einmal einbehalten.

Da bin ich leider überfragt. Im Mietrecht - und darauf läuft es ja hinaus - kenne ich mich nicht gut genug aus, um eine fundierte Antwort geben zu können.

Hallo xygirl,

eigentlich habt ihr schon das Recht auf ein leeres Haus und man kann als neuer Eigentümer eine Nutzungsentschädigung fordern, wenn das Haus nicht komplett leer ist. Man kann auch auf Kosten der Vormieter räumen lassen, aber ob die das dann auch wirklich bezahlen…manchen Leuten ist das einfach egal und es wird eine ziemlich langwierig Angelegenheit. Habt ihr einen Anwalt, den ihr fragen könnt?

Viele Grüße,

Lexy75

Hallo,

bei einer Zwangsversteigerung gelten besondere Regeln,
da kann man sich vorher kein Bild von dem Gebäude im inneren machen. Aber die Mieter haben mit der Zwangsversteigerung nichts zu tun, Ihr seid nun die neuen Besitzer und tretet in den alten Mietvertrag als Nachfolger ein.
Was die Mieter nun angeht, so müssen die im Normalfall die Wohnung besenrein übergeben. Wahrscheinlich werden die aber abstreiten, daß alle Sachen von Ihnen sind.

Ihr könnt natürlich nachdem die ausgezogen sind, aufräumen lassen, sollte dies nötig sein, nur ob Ihr das Geld bekommt, hängt davon ab, ob diese Mieter zahlungsfähig sind. Meist sind es Assis bei denen es so aussieht und bekanntlich ist hier nichts zu holen. Außderdem müßtet Ihr, sollten diese Leute nicht freiwillig zahlen, den Klageweg beschreiten und hier kostet es gleich wieder Anwaltskosten und ein Prozess dauert meist sehr lange - und mit unbestimmten Ausgang-.
Die Richter sind sehr häufig auf der Seite der Schwächeren, so meine Erfahrung.
Ich wünsche Euch, daß alles nicht eintrifft und Ihr nur ein wenig renovieren müßt. Das muß man ja meist, wenn ein Mieter auszieht, leider !!

Noch ein Tipp, wenn nötig 1. mit Zeugen die Wohnung abnehmen und 2. am besten gleich Bilder von dem Zustand machen.

Ich drücke Euch die Daumen.

Mit dem Vormieter sind wir leider nie in Kontakt getreten und wissen daher auch nicht, wie dort der Mietvertrag aussah…
Und von einer hintgerlegten Kaution geh ich eher nicht aus…und wenn, dann wird sich die der insolvente Vorbesitzen wohl schon eingesackt haben :frowning:

Leider haben wir keinen Anwalt und wollen uns auch ungerne einen nehmen, da wir ja dann im Zweifelsfall auf den Anwaltskosten und den Entrümpelungskosten sitzen bleiben :frowning:

Hm, abstreiten dass die Sachen von ihnen sind wird schwierig, da sie mehr oder weniger zur Familie gehören die ihr Leben lang in diesem Haus gewohnt haben…
Aber Lust auf einen elenlangen Prozess, der am Ende vermutlich noch nicht mal für uns ausgeht haben wir natürlich auch nicht…
Versuchen jetzt erst mal uns mit dem Mieter zu einigen, denn nach dem letzten Telefonat wollte er uns immerhin entgegenkommen bei den Kosten der Räumung…mal abwarten wie dieses Entgegenkommen aussieht und was nach dem Auszug tatsächlich noch alles rumfliegt…:frowning:
Auf jeden Fall Danke für die Antwort und fürs Daumen drücken :wink:

Hallo xygirl,
besenrein müssen die Mieter das Haus nur dann verlassen, wenn das so im Mietvertrag steht. Wird nicht entrümpelt hilft nur eine Frist zu setzen und die kostenpflichtige Entfernung anzukündigen.
Viel Erfolg- Schaddie

Hallo,

ein Haus, das vermietet ist, muss vom Mieter ordnungsgemäß verlassen werden.

Das hat nichts damit zu tun, ob Sie ein Objekt aus der Versteigerung erworben haben oder nicht.

Alle Gegenstände, die dem Mieter gehören, muss er auch mitnehmen.

Viel Glück.

Auch wenn wir keinen Mietvertrag aufgesetzt haben?
Allerdings ist es wirklich fraglich ob wir wenn wir den ganzen Krempel auf deren kosten beseitigen würden je einen Cent sehen würde…zumindest einer von beiden lebt von Sozialhilfe ;-(

Danke!

Guten Morgen,

auch wenn Sie keinen Mietvertrag „aufgesetzt“ haben - damit meinen Sie offensichtlich, dass Sie keinen Mietvertrag geschlossen haben - ändert nichts an dem Umstand, dass Sie das Mietverhältnis im Zuge der Zwangsversteigerung mitübernommen haben. Das wussten sie spätestens seit der Zwangsversteigerung. Dort wird es nämlich verkündet.

Von Ihrem Gedanken, den ganzen „Krempel“ auf deren Kosten beseitigen zu lassen klingt nach Selbstjustiz.

Lassen Sie das!

Dafür gibt es Gerichte und Gerichtsvollzieher.

Der Umstand, dass jemand von der Sozialhilfe lebt (oder leben muss) ist kein Privileg für Sie, mit der Axt im Walde um sich zu schlagen.

Ich empfehle Ihnen dringend - ändern Sie Ihre persönliche Einstellung . Dann klappt’s bestimmt.

Viel Glück.

Guten morgen,

Irgendwie irritiert mich ihre Antwort-entweder sie haben mich falsch verstanden oder ich habe sie falsch verstanden…!?
Auf der einen Seite hört es sich an als wäre ich ein Unmensch, auf der anderen Seite raten sie mir das gerichtlich zu klären…hm…
Eigentlich dachte ich eher so an eine friedliche Einigung…oder wäre das genau das falsche,weil ich eigentlich ein Recht auf eingeräumtes haus habe?!
Wäre nett wenn sie mich aufklären…danke!

selbstverständlich muß der mieter die wohnung/haus, etc. mindestens besenrein verlassen, siehe auch mietvertrag!
an alle interressierten: beim notariellen kaufvertrag auf alle ev. mängel/einschränkungen/unterlassungen, etc. siehe mietvertrag schriftlich vom notar hinweisen lassen, z.b. übergabe der kaution, zustand der wohnung/hauses, einlagerungen, müllbehälter, letzte nebenkostenabrechnungen/unterlagen, sonderregelungen, gem. mietvertrag: vorlegen lassen, nicht zuletzt einsicht ins grundbuch abt. II usw…viel einsicht und glück

Guten Morgen,

ich denke, dass das persönliche Gespräch, so wie Sie das gerade anklingen lassen, der beste Weg ist.

Nur dann, wenn dabei kein seriöses Ergebnis zu erzielen ist, dann würde ich (notgedrungenrmaßen) gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Vielleicht haben wir uns vorher nicht richtig verstanden.

Viel Glück.

Fehlt mir leider die Praxis für. Aber vom logischen her, ist der Eigentümer der A… wenn die anderen Personen ihre Pflicht nicht erfüllten (Thema: Mietnomaden.

MfG

PS: Normal sind immer Bilder beim Gutachten beigefügt, die das Haus von Innen zeigen (innerhalb eines Versteigerungsverfahrens).