Vor der Bestimmung des Wertes sollte man zunächst einmal einige weitere Überlegungen anstellen: Soll das Haus jetzt schon übertragen werden, ggf. mit Nießbrauch/Wohnrecht, damit die Eltern es noch (teilweise) bis zu ihrem Ableben nutzen können? Ich halte eine sofortige Übertragung in allen Fällen von Verwendungen des Kindes auf die Immobilie zu Lebzeiten der Eltern für die grundsätzlich bessere Lösung. Dann kann man auch die Nutzungen, die die Eltern noch ziehen wertmäßig in Ansatz bringen, und hat sofort eine abschließende Lösung für alle Beteiligten.
Weiterhin stellt sich die Frage von künftiger Sorge um die Eltern. Das im Haus verbleibende Kind wird hierdurch oft belastet, und sollte hierfür dann auch einen Ausgleich erhalten. Auch hierüber sollte man sich vorab Gedanken machen.
Wenn Verwendungen des Kindes auf das Elternhaus geplant sind, kosten die Geld. Wenn man jetzt zeitgleich Geschwister auszahlen muss, kann das eng werden. Oft ist daher eine Finanzierung erforderlich. Die wiederum braucht Sicherheiten. Da ist es dann auch von Vorteil, wenn das Haus bereits Eigentum des Kindes ist.
Auf der anderen Seite kann auch die künftige Pflege und Unterbringung der Eltern ganz schön ins Geld gehen. Ist das Haus einmal weg, ist es weg. Aber wie geht man im Falle des Falles mit einer Überleitung des Schenkungswiderrufs durch den Sozialhilfeträger um (wobei aufgrund der 10-Jahresfrist auch hier wieder die frühe Übertragung von Vorteil ist)?
Oft wollen Eltern, das das Haus in der Familie bleibt, der objektive Wert der Immobilie stellt sich aber individuell für das übernehmende Kind ganz anders da (z.B. Haus ist für die eigene Nutzung ungünstig gelegen/über- oder unterdimensioniert, der an sich fällige Ausgleichsbetrag ist nicht finanzierbar, wie steht es mit der künftigen wirtschaftlichen Nutzbarkeit für besondere Interessen des neuen Nutzers aus, …). Dann ist eine rein wertmäßige Aufteilung nicht zielführend.
Wenn man das Geld für ein Gutachten eines vorzugsweise öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (die Gutachterausschüsse selbst erstellen keine Gutachten, sondern können höchstens die unparteiische Auswahl eines solchen Sachverständigen übernehmen) ausgeben will, hat man damit sicherlich einen guten Startpunkt, um dann über die vorstehenden weiteren Punkte zu reden. Man kann aber auch durchaus mit Werten aus Immobilienanzeigen, summarischen Pauschalgutachten, wie sie teilweise online von den Gutachterausschüssen auf Basis der ihnen bekannten individuellen Gutachten angeboten werden (nicht für alle Immobilientypen verfügbar), … starten. Das mag dann im Einzelfall schon reichen, vielfach wird man aber eben zu Abschlägen kommen, weil das Gesamtkonstrukt sonst nicht funktioniert, oder zumindest recht individuelle und ggf. längerfristige Zahlungsvereinbarungen treffen, die sicherstellen, dass der Übernehmer wirtschaftlich nicht überfordert wird.