Ja, ein Wohnrecht muss ja nicht frei von laufenden Kosten sein. D.h. hier gehört die bislang gezahlte Nebenkostenpauschale, oder eine konkretere Abrechnung der laufenden Kosten rein.
Dabei sollte es allerdings dann auch fair zugehen. D.h. eine solche Pauschale sollte dann auch wirklich genau diese Kosten abdecken, und keine versteckte zusätzliche Mietzahlung sein, die dann natürlich mit dem Wert des Wohnrechtes zu verrechnen wäre.
D.h. wenn statt der gezahlten Pauschale von € 300 tatsächlich nur € 200 an umlegbaren Nebenkosten entstehen, dann hat man ja eine verdeckte Mietzahlung in Höhe von € 100 jeden Monat. Wäre das Wohnrecht nun an sich z.B. € 150, wert, wäre es aufgrund dieser verdeckten Mietzahlung dann nur noch € 50 wert. Insoweit müssten dann vom Wert des Hauses ein Wohnrecht auf Basis dieser € 50 mtl. ( mal 12 mal statistische Restlebenserwartung) und nicht in Höhe von € 150 abgezogen werden.
Allerdings sollte man dabei auch bedenken, dass diese zusätzlichen € 100 durchaus auch anders titulierbar wären, und mit dem richtigen Namensschild berechtigt sein können. D.h. wenn die Mutter nur noch eingeschränkt oder gar keinen eigenen Haushalt mehr führt, ständig von der Tochter bekocht und verköstigt wird, diese für sie alle administrativen Dinge erledigt, regelmäßig den Chauffeur spielt, … dann sind auch dies natürlich geldwerte Leistungen, die auch entsprechend vergütet werden sollten. Dies übersehen Kinder gerne einmal, die sich darauf verlassen können, dass es ein Geschwisterkind vor Ort gibt, dass ihnen all diese Dinge vom Leib hält, und damit erheblichen Mehraufwand in Zeit und Geld hat, seinen eigenen Tagesablauf nach der Mutter ausrichten muss, …