Haus übergabe an Söhne

Hallo,

Mein Mann hat sich beeilt und noch in diesem Jahr Haus Übergabe an seine Söhne zu machen. Ich war bereit zu unterschreiben, aber eine Freundin machte mich aufmerksam das in dem Vertrag steht das ich verzichte auf Pflichtteil, und wenn ich mal vor habe das Haus zu verlassen da es für mich in meinem Alter (75), schwer sein wird große Garten und Haus zu pflegen, das ich auf nicht mehr Recht habe. Ich bin seit 27 Jahren in diesem Haus, und verheiratet seit 19. Jahren. Auf Rat meine Freundin so einen Vertrag NICHT zu unterschreiben, habe ich mich gewehrt und auch nicht unterschrieben. Wie ich merke mein Mann ist jetzt auf suche wie er mich enterben kann, Vorhandenes Geld ist alles auf seinem Name und das wird er jetzt schon an seine Söhne übertragen, somit falls er vor mir stirbt, ist nicht mehr da.

Was soll ich tun, was kann ich tun?

Grundsätzlich gilt: Dein Mann darf mit seinem Geld und seinem Eigentum machen, was er will.
Es gibt aber wichtige Einschränkungen. Lies dir einmal das hier durch:
https://www.finanztip.de/zugewinngemeinschaft/
Grundsatz: Ein Ehepartner darf nicht sein gesamtes Vermögen ohne Einwilligung des anderen Ehepartners verschenken.

Oder gibt es einen Ehevertrag? Dann lebt ihr ja eventuell gar nicht in einer Zugewinngemeinschaft.

Er kann auch ein Testament machen, in welchem er dich „enterbt“. Aber dann steht dir trotzdem der Pflichtteil zu.

Wenn dein Mann in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod seinen Kindern etwas geschenkt hat, dann wird das trotzdem noch anteilig bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt.
Schenkungen im Jahr des Todes gehen zu 100% in die Berechnung ein, bei weiter zurückliegenden Schenkungen reduziert sich der Anteil für jedes Jahr um 10%.

Achtung, bei einer Scheidung entfällt der Anspruch.

Du solltest zunächst einmal klären, wem überhaupt was gehört.

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Verstehe ich das richtig, dass Ihr beiden jetzt 19 Jahre verheiratet seid, das aber „sein“ Haus und „sein“ Geld sind? Und die Söhne sind nicht Eure gemeinsamen Söhne sondern ebenfalls „seine“ aus einer früheren Beziehung? Habt Ihr irgendwann mal einen Ehevertrag oder ein Testament gemacht? Was möchtest Du? Ich glaube, dass es sich lohnen wird, wenn Du (eventuell mit Deinem Mann) zu einem Anwalt gehst / geht und das alles in Ruhe besprecht. Es scheint ja doch um größere Summen (Haus, Vermögen) und gleichzeitig um berechtigte Interessen - einerseits die Söhne andererseits Deine Absicherung im Alter - zu gehen. Da lohnt sich die Kohle für den Anwalt und ggf. auch in Folge für einen Notar sicherlich.

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Was genau solltest Du aus welchem Grind unterschreiben?
Sind das seine Söhne oder auch Deine Söhne?
Wem gehört das Haus? Wer steht im Grundbuch?
Wenn Ihr schon 19 Jahre verheiratet seid, könnte es sein, dass Du Ansprüche hast.

Was steht da genau? Und wie wurde es Dir erklärt? Wie soll es mit dem Haus weitergehen? Bleibt Ihr dort wohnen?
Und vor Allem: Was möchtest Du?

Wie merkst Du das? Enterben ist nicht so einfach, wie man es sagt. Und auch Geldschenkungen können das eine oder andere Problem haben.

Wie ist das Verhältnis zu Deinem Mann, seit Du nicht unterschreiben hast?
Wie ist Dein Verhältnis zu den Söhnen?
Dazu brauchst Du eine Rechtsberatung.

fehlerhafte Formatierung von Zitaten für bessere Lesbarkeit korrigiert
MOD Pierre

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Hallo Draga,

falls das Grundstück in Deutschland liegt, kannst Du Deinen zwielichtigen Gatten daran erinnern, dass eine Verfügung über ein Grundstück in Deutschland immer vor dem Notar besorgt werden muss, und dass kein Notar etwas beurkundet, wenn er nicht davon überzeugt ist, dass alle Beteiligten verstehen, worum es geht.

Seine Zettelchen kann sich Dein Mann getrost auf den Abtritt hängen.

Und, unabhängig von den rechtlichen und sachlichen Aspekten: Frag ihn doch mal, ob er sich erinnert, was er bei der Trauung mit „Ja, ich will“ bestätigt hat.

Schöne Grüße

MM

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Das ist nat. nicht nett.

Dein Mann möchte das Haus an die Kinder überschreiben.

Dazu benötigt er deine Unterschrift und darüberhinaus ist dann noch zwingend der Notar von Nöten.

Grundsätzlich aber,kann jeder Ehepartner mit seinem Hausanteil machen was er möchte.

Kommt auch darauf an ,welche Anteile im Grundbuch eingetragen ist.

Soweit ersteinmal zu deiner Beruhigung:

Dein Mann kann das Haus nicht ohne deine Unterschrift übertragen.

Und enterben kann jeder praktisch jeder jeden, zumindest testamentarisch,

Letztenendes bleib dann aber immer der Pflichtteil übrig,

Ergo:

-NIX unterschreiben
-Keine Notartermine wahrnehmen
-Vielleicht über eine räumliche Trennung nachdenken

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…wenn sie sich nicht kirchlich haben trauen lassen, gibt es kein "… lieben und ehren in guten wie in schlechten Tagen/Zeiten bis dass der Tod/solange es gut geht… " nicht :woman_shrugging:

Gruß h.

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Gibt es kein … nicht? Also gibt es doch?! :joy:

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Servus,

dann gilt aber § 1353 Abs 1 S 2 BGB genau wie bei richtigen Eheleuten.

Schöne Grüße

MM

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:grin: … das kommt davon, wenn man einen Satz noch 3x umstellt und dann vor dem Abschicken nicht mehr komplett kontrolliert *seufz* das letzte „nicht“ war eins zu viel

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Ich denke, das ist die bairische Variante der Verneinung.

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Hallo Joerg, vielen herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Sie haben es richtig erfasst. Ich lebe in dem Haus seit 27 Jahren, aber verheiratet sind wir seit 19. Jahren. Das Haus war da wo ich in die Beziehung eingegangen bin, allerdings nicht ganz ausgebaut wie jetzt ist. Es ist eine Menge dazu umgebaut und gemacht worden. Seine Söhne sind nur seine aus zwei vorherigen Ehen. Ehevertrag haben wir kein gehabt. Ein Testament hat er vor 19. Jahren geschrieben vor eine schwere OP, aber jetzt will er den ändern, weil ich den jetzige Vertrag (Haus Übertragung aus seine Söhne) nicht unterschreiben wollte wo er von mir verlangt das ich verzichten soll auf Pflichtteil. Nun er hat den Satz aus dem Vertrag raus genommen, daraufhin habe ich dann unterschrieben dass seine Kinder das Haus erben können. Ich habe ein Wohnrecht bekommen. Ich habe nur Angst von seinem älteren Sohn dass er kommen wird und sagt es ist mein Haus und mir dann das Leben da drin schwer macht. Ich will Sicherheit dass ich meine Tage in Rühe verbringen kann, und nicht mit Ärger.

Tut es mir leid, aber ich bin nervlich ziemlich aufgewühlt.

Vielen Dank für die Mühe und Ihre Schreiben, ich habe verstanden.

Stand da, dass du auf dein Erbe verzichtest?

Wart ihr mit diesem Vertrag beim Notar?

Wenn du einen Erbverzicht unterschrieben hast, ohne dass ihr deswegen bei einem Notar wart, habe ich gute Nachrichten:
Ein Erbverzichtsvertrag MUSS notariell beurkundet werden. Ohne Notar hat dieser Zettel keine Wirkung.

Du kannst deinen Mann ja ruhig im Glauben lassen.

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Wichtige Ergänzung:

Es geht hier um deine finanzielle Absicherung. Bitte verlasse dich nicht auf das, was ich hier geschrieben habe, sondern mache einen Termin bei einem Anwalt, suche dir alle Unterlagen zusammen (Verträge) und lasse den Fachmann das Ganze beurteilen.

Mein persönlicher Rat ist: Mache das ohne Wissen deines Mannes. Damit verhinderst du eine Eskalation und damit verhinderst du, dass er seinerseits anwaltlichen Rat einholt und zulässige, funktioierende Wege findet, dich zu benachteiligen.

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Wohnrecht muß im Grundbuch eingetragen werden, sonst ist es nicht rechtswirksam.

Du läßt Dich Dich grade übern Tisch ziehen.

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Man kann durchaus auch rein schuldrechtlich ein Wohnrecht vereinbaren, das dann gegenüber dem Verpflichteten auch durchsetzbar ist. Der Haken an der Sache ist allerdings, dass es mangels Eintragung im Grundbuch nicht dinglich gesichert ist, und insoweit im Falle einer Zwangsversteigerung oder eines gutgläubigen Erwerbs durch einen Dritten nichts wert ist.

Ganz abgesehen davon sollte man sich nie mit einem bloßen Wohnrecht abspeisen lassen, wenn auch ein Nießbrauch machbar wäre. Denn nur der sichert neben der rein faktischen Nutzung der Räumlichkeiten zu Wohnzwecken auch die Erträge aus einer ggf. interessanten Vermietung. Z.B. wenn man sich noch mal örtlich verändern möchte oder Geld für die Unterbringung und Pflege in einer entsprechenden Einrichtung benötigt.

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Stand da, dass du auf dein Erbe verzichtest? JA

Vielen Dank!

Du solltest ALLE Fragen beantworten, nicht nur ausgewählte. Die nächste Frage war:

Und es gilt weiterhin:

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