Das ist immer eine gute Frage.
Punkt Eins: Der Notar kann nur das ins Testament aufnehmen, was „gewünscht“ ist.
Punkt Zwei: Wie wissen nicht, was im ersten Testament geregelt ist - und was nicht. Wir kennen auch keine Einzelheit des „ausbezahlt werdens“, werde für was gezahlt wurde, noch auf welcher Grundlage.
Was wir kennen sind die Bedenken der Fragestellerin. Möglicherweise ist Alles schon geregelt.
Meine Frage
wurde bisher nicht beantwortet.