Haus und Erbe

Wer kann mir einen Rat geben:
Nach dem Tod meines Gatten erbte mein Sohn und ich unser Haus mit Grundstück. Zwei weitere Kinder wurden ausgezahlt. Wenn ich versterbe, würde meine Haushälfte ja wieder an diese 3 Kinder vererbt. Wie kann ich das Testamentarisch umgehen, da sie ja ausgezahlt wurden. Der Sohn, welcher mit mir das Haus bekam, müßte ja dann wohl erneut zahlen. Das möchte ich nicht.
Was kann ich tun…?

Beim 1. Erbfall (Ehemann bzw. Vater) konnten die nicht bedachten Kinder doch „nur“ ihren Pflichtteil geltend machen(
Oder bedeutet das „ausgezahlt“ etwas anderes ?

Für den 2. Erbfall (hoffentlich noch lange hin :blush:) könntest Du wieder deinen Erbteil nur dem 1. Kind per Testament vermachen. Du könntest ihm aber auch deinen Anteil abtreten oder verkaufen. vielleicht gegen lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch. Sonst hätten die übrigen 2 Kinder auch wieder nur den Pflichteil.
Man müsste das Testament kennen,wenn gemeinschaftliches mag ja bereits für den 2. Erbfall was geregelt gewesen sein. Und es kann auch sein die überlebende Ehefrau ist an das alte Testament gebunden.
Freiwillig könnten diese Kinder aber bereits jetzt auf ihr Pflichtteil verzichten (muss man zum Notar) und um ihnen das etwas zu versüßen könnte man ihnen bereits jetzt eine gewisse Geldsumme zukommen lassen.

MfG
duck313

Wieso? Es stand nichts vom Berliner Testament, so würden sie jetzt auch schon erben. Frau 50 %, die drei Kinder die restlichen 50 % zu jeweils einem Drittel.

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Das Auszahlen betraf aber nur den damaligen Erbteil.
Insofern ist es ja keine Ungerechtigkeit, wenn in 140 Jahren :wink: bei deinem Tod die Erbmasse an alle drei zu gleichen Teilen geht.
Wenn der eine „alles“ erben soll, geht das nicht - da der Pflichtteil bestehen bleibt (als ein Sechstel der Erbmasse - die Hälte des normalen Erbteils).
Du darfst aber zu Lebzeiten dafür sorgen, dass „ein Sechstel der Erbmasse“ der gewünschten Null nahe kommt - also verschenke oder verkaufe deinen Anteil am Haus.
Schenkungen zu Lebzeiten werden allerdings noch mit abnehmenden Anteil für 10 Jahre auf die Erbmasse angerechnet. Würdest du heute deinen Anteil an den einen Sohn verschenken und dir würde in einem Jahr ein Klavier auf den Kopf fallen, so werden 90% des Wertes trotz der Schenkung als Teil der Erbmasse auf die Erben aufgeteilt (in fünf Jahren nur noch 50%).

Das Testament meines Gatten war klar vom Notar formuliert, beim Anwalt hinterlegt und hat meinen Sohn und mich zum Alleinerben des Hauses benannt. Die Absprach zu dieser Regelung erfolgte von meinem Mann (ihm gehöre das Haus allein) mit allen 3 Kindern vorher. Nach seinem Tod ließen wir ein Gutachten erstellen und zahlten die beiden Kinder aus. Und genau das ist jetzt die Frage, wie es meinerseits geregelt werden kann, dass mein Sohn (Miterbe) nach meinem Tod nicht erneut die beiden anderen Kinder aus/bezahlen muss von meinem „halben Haus“.
Für bisherige Antworten danke ich schon einmal. !

Zu welchen Teilen?

Na ja, etwas hat @X_Strom schon angedeutet, je nachdem, wie alt du bist und wie lange du noch lebst:

Wenn du also noch 10 Jahre lebst, bekommen die beiden anderen Kinder nichts weiter, wenn du keine 10 Jahre mehr lebst, bekommen sie zwar etwas, aber nicht mehr so viel, mit jedem Jahr 10 % weniger von dem, was ihnen zustünde. Dafür müsstest du aber deinem mitwohnenden Sohn deinen Anteil überschreiben (und ohne dir/euch zu nahe treten zu wollen, dafür sorgen, dass du auch bis zu deinem Lebensende im Haus wohnen darfst).

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Sind die „beiden anderen“ Kinder auch Deine Kinder?
Es gab einen Grund warum die beiden Kinder ausbezahlt wurden. Was genau wurde da berechnet und für was wurde ausbezahlt?
Was spricht dagegen, nun mit dem Testament Deines Gatten, dem Ergebnis der Erbschaft (Geld oder Immobilie) und Deinen Wünschen noch einmal ein Testament vom Notar formulieren zu lassen?

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Das ist die wichtigste Frage überhaupt.

@Veragruss1928
Alle weiteren Schritte sind von der Antwort auf diese Frage abhängig.

Das steht im UP:

Es sind unsere gemeinsamen Kinder, alle Drei. Sie hatten kein Interesse an dem Haus und zogen den finanziellen Ausgleich (Wertgutachten), vor. Das war vorher klar. Ich bin 60 und hoffe, noch etwas zu leben…Trotzdem will ich wissen, wie es am Besten geregelt wird. Hausübertrage an den Sohn, der mit mir zusammen wohnt, käme nicht in Frage, da er das Haus nie allein finanzieren könnte. Ich werde wohl doch den Weg zum Notar gehen. Danke schön

Äh ja, ich hatte das gelesen, aber dann wieder „verdrängt“.

Ich gehe davon aus, dass ja, sonst hätten sie keinen Anspruch auf das Erbe der UP, wenn sie jetzt „ausbezahlt“ wurden, oder?

Nun ja, das war auch nicht klar, dass das Haus noch belastet ist.

Das ist sicherlich der beste Weg. :slight_smile:

Ich nicht.
Achte auf die Formulierungen. Da ist nie die Rede von „unseren Kindern“, nur von „mein Sohn“ und die „beiden anderen“.

Richtig. Man könnte sich dann nämlich ein weiteres Testament sparen, weil nach gesetzlicher Erbfolge ohnehin „mein Sohn“ den Nachlaß alleine erbt.

Die beiden anderen sind dann wohl die Töchter :woman_shrugging:

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Schade, Marmelade!

Ich möchte jetzt nicht in den Familienbeziehungen herumgraben, es wird schon einen Grund geben, warum nur Frau und Sohn erben sollten, und wenn der Grund auch nur ist

Vielleicht ja, vielleicht nein. :smiley:

Macht ja nichts.
Die weitere Antwort der Fragestellerin war bei mir noch nicht sichtbar, als ich meinen Beitrag abschickte.

Ich rate Dir, Dich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen.
(Ganz besonders dann, wenn Du in Ba-Wü oder Bayern oder Hessen lebst, wo es die sogenannten „Nur-Notare“ gibt.
In allen anderen Bundesländern suchst Du am besten einen Fachanwalt für Erbrecht, der zugleich Notar ist.)

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Ich würde zu dem Notar raten, der das erste Testament aufgesetzt hat. Er/Sie dürfte mit der Angelegenheit am ehesten vertraut sein.

Er hätte aber beim ersten Testament schon wissen müssen, daß es zu der jetzigen Frage kommt.
Wäre das nicht damals schon zu regeln gewesen?