Haus verkaufen - aber Garage behalten?

Hallo,
auf dem gleichen Flurstück steht ein Haus und eine Garage. Das Haus will ich verkaufen aber eigentlich würde ich die Garage gerne behalten (oder seperat verkaufen). Wie teuer käme so eine Teilung ungefähr? Muss das Flurstück zwangsweise geteilt werden?

Kann man nicht einfach in die Vertragsbedingungen des Kaufvertrages über das Haus mit aufnehmen dass die Garage im Fremdeigentum geduldet werden muss?

Gruß und Dank
Desperado

Hallo1

wenn es wieder mal um deine „Schrottimmobilie“ gehen sollte, stellt sich diese Frage überhaupt ?

Teilung wäre das einzige sinnvolle, man muss aber prüfen, ob es rein formal überhaupt möglich wäre. Es hängt ja von der Grundstückgröße und der Lage von Haus und Garage auf dem Grundstück ab.

Man könnte aber alles verkaufen und sich ein dauerhaftes Nutzungsrecht an der Garage grundbuchlich zusichern lassen. Also ähnlich wie bei einem Wegerecht, Leitungsrecht oder ähnlich.

Aber da käme man wieder auf die Eingangsfrage zurück, wer würde es so kaufen wollen ?

MfG
duck313

Hallo!

Nach Deinen diversen Fragen zur Immobilie nur noch dies: Um einen guten Preis zu erzielen, musst Du gegenüber Kaufinteressenten möglichst viel herumzicken. Lasse Dir alle nur erdenklichen Rechte vertraglich zusichern, verpflichte den Käufer, die Fahne Deines Lieblings-Fußballclubs aufzuziehen und Dir lebenslang Sonntags Brötchen zu bringen. Käufer sind ganz wild darauf, auf dem gekauften Grundstück dauernd fremde Leute herumgeistern zu lassen und beim Gedanken an einen Autobastler in der Garage geraten sie in Verzückung.

Gruß
Wolfgang

Die Garage befindet sich in der Häuserreihe neben dem Haus, man muss also nicht auf das Grundstück der neuen Hauseigentümer um hin zu kommen - wenn man es nicht weiß könnte man auch denken dass sie zum Nachbarhaus gehört. Einen guten Preis brauch ich nicht, ich will das Ding nur nicht verschenken.

Das klingt schonmal gut - zumindest nach weniger Bürokratiekosten als bei einer Grundstücksteilung. Weil ich davon ausgehe dass ich für das Haus sowieso sehr wenig bekomme (vor allem in einer Auktion) will ich nicht noch die Kronjuwelen (in Form der Garage im guten Zustand) drinlassen.

Wenn sie so angeordnet ist, dann wäre ja bei einer Teilung die neue Grenze direkt an der Garagenrückwand (wenn ich das richtig sehe).
Es wäre dann also eine Grenzbebauung, was in bestimmtem Maße zulässig wäre.

Aber das Restgrundstück in der Ausnutzbarkeit einschränkt. Gut, solange Du noch der Eigentümer bist, kannst du das alles allein veranlassen (wenn rechtlich zulässig).
Aber der Käufer muss diese Einschränkung beachten, sie belastet ihn, also wird er sicherlich ggf. weniger bezahlen wollen oder gar nicht kaufen.

Danke erstmal. Die Teilung selbst sollte kein Problem sein - aber ist wahrscheinlich viel teuerer als wenn ich einfach in den Vertrag mit dem Hauskäufer schreibe dass die Garage zwar auf seinem Grundstück steht aber im Fremdeigentum ist und auch unbegrenzt unentgeltlich genutzt werden kann.