Haus verkauft

Hallo ich hoffe diese Frage wird nicht gelöscht
Wir haben ja unser Haus zum 1.6 verkauft der Käufer hat erst heute gezahlt
Vorher hat er uns immer wieder verarscht und bedroht
Wir haben extra eine Firma kommen lassen um das haus auszuräumen.
Die kamen heute auch noch um den Rest den sie vergessen haben zuholen
Der Käufer war schon im Haus
Ich hatte noch etwas im Haus vergessen um es zuholen
Als ich da ankam eskalierte die Situation die haben müllsäcke gefüllt und meinten es wäre noch unser müll
Ich habe mich dagegen gewehrt und habe gesagt die Firma hat das haus besenrein verlassen
Der Käufer und sein Sohn beide Türken wurden aggressiv und haben mich angegriffen mein Handgelenk ist geschwollen mit blauen Flecken
Die Polizei kam zwar bzw bevor sie kamen haben die uns auf der StR noch übelst beleidigt
Die meinten zu den Polizisten sie wollen ihr Geld zürück
Die frage ist haben die ein Recht ihr Geld zurückzubekommen

wegen vlt. 3 Müllsäcken?

Welchen anderen Grund könnte es geben? Beim Ausmisten tragende Wände eingerissen? Wasserschaden? Brand? … das wären Gründe, die in die Nähe von „Rückabwicklung“ kommen könnten…

Da sind wohl reichlich Emotionen im Spiel.

1.FREU DICH DOCH ÜBER DEIN GELD !!!

„Haus zum 1.6“

Hast Du denn die Belehrung vom Notar nicht gehört ?

Solange der neue Eigentümer noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, so ist das Haus noch dein Eigentum,
(lies dir noch einmal genau den Kaufvertrag durch)

Haus zurück geben : bla bla bla

Wenn überhaupt, käme eine Rückabwickelung in Frage.


„Handgelenk ist geschwollen mit blauen Flecken“

Hier kannst Du eine Anzeige machen wegen Körperverletzung und auch wegen Beleidigung.

Wenn Du Zeugen hast,umso besser.


„der Käufer hat erst heute gezahlt“

Dann ist er ja schon im Verzug und Du kannst womöglich Schadenersatz geltend machen
(lies dir noch einmal genau den Kaufvertrag duch)


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Wenn es um ein Puppenhaus ginge, könnte man drüber nachdenken.

Aber ein Hauskauf ist doch eine ziemlich komplexe Angelegenheit mit Grundbucheintrag und Notar und so.

Mal eben rückgängig machen ist nicht mal eben möglich, erst recht nicht wegen solcher Lapalien wie restliche Gegenstände.

Übrigens… Im Vertragsstehen gewisse Dinge drin, wie z. B. bis wann zu zahlen ist, und wann die Übergabe stattfindet.

Kann es sein, dass keine Partei sich so 100% dran gehalten hat?

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Dann werden sie wohl das Haus kaum besenrein zurückgelassen haben. Was haben sie denn vergessen? Und was hast DU noch vergessen?

Verarschst du uns auch? Irgendwie habe ich das Gefühl, dass du nur die halbe Wahrheit schilderst.

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Das Haus, bis auf den Kelle war´s, der Keller war´s nicht, deswegen ist er ja hin. Dass die Käufer

so ihren Einstand gestalteten scheint weder Dir noch Christa zu entgehen oder für Euch keine Rolle zu spielen.
Schon allein die Iddee, eigenen Müll mitzubringen und den dem Verkäufer unterjubeln zu wollen! Das bringen auch nur bestimmte Bevölkerungsgruppen zustande!
ramses90

Ja, genau, zum Nachbarhaus bestimmt. :smiley:

Ja, ZWEI WOCHEN nachdem das Haus hätte übergeben werden müssen!

Genau, weder @Aprilfisch noch mir entgeht, dass irgendwelche Kleingeister auf die Idee kommen, jemand bringt extra Müll mit, um dem Verkäufer eins auszuwischen, oder was? So verbohrt kann man nicht sein!

Es leben die Vorurteile! Um @Christinamiko zu zitieren:

@Christinamiko: selber Madame! :rofl: Dir scheint unbekannt zu sein, dass wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben. Wer hat dich denn gezwungen, an diese Leute zu verkaufen, wenn sie so Scheiße sind? Hättest doch auch auf ein ehrliches deutsches Ehepaar verkaufen können, oder ist das Haus in so einem Zustand, dass nur noch Türken bereit sind, dafür Geld auszugeben?

Weil du dich nur über

auskotzen und von dir ablenken wolltest? Sorry, da musst du dich schon geschickter anstellen!

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Und der Käufer erst jetzt gezahlt hat!
ramses90

Zum Thema

Guck mal, zum Beispiel deshalb: weil im Kaufvertrag mit Sicherheit nicht nur die Pflicht des Käufers festgehalten war, dass er zu einem bestimmten Termin den Kaufpreis zu zahlen hat, sondern auch die Pflicht des Verkäufers, das Haus bis zu einem bestimmten Termin zu räumen. So steht’s in unserem Kaufvertrag, und so steht’s auch in dem Vertrag, den ich neulich übersetzt habe und bei dessen Beurkundung ich gedolmetscht habe.

Also haben sich offensichtlich BEIDE Parteien nicht am Vertrag gehalten!

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Hallo,

Und jetzt bitte von vorne:
Was steht im notariellen Vertrag?
Wann sollte das Haus wie übergeben werden?
Wann sollte welcher Betrag an wen bezahlt werden? Was ist bei Verzug vorgesehen? Ist vorgesehen, dass der Notar den Käufer auffordert bestimmte Beträge zu bestimmten Terminen auf bestimmte Konten zu überweisen?

Gib es ein Übergabeprotokoll? Wenn ja, von wem wurde es unterzeichnet?
Wer hat dafür gesorgt, dass das haus zum Zeitpunkt der Übergabe in dem Zustand war, den der Vertrag vorsieht?

Bitte sachlich antworten, Beschimpfungen usw. helfen hier im Moment nicht weiter, das wäre eine andere Baustelle.

Gruss
Jörg Zabel

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Dieser Thread läuft ja völlig aus dem Ruder. Vielleicht sollten wir uns der Antwort systematisch nähern.

Das Geld zurückfordern kann der Käufer nur, wenn er sich vom Kaufvertrag löst. Vom Kaufvertrag lösen kann er sich nur, wenn der Vertrag dieses Recht vorsieht, oder wenn es sich aus dem Gesetz ergibt. Den Vertrag kennt nur @Christinamiko. Ein gesetzliches Recht etwa zum Rücktritt ergibt sich aus der etwas undurchsichtigen Sachverhaltsdarstellung derzeit nicht. Insbesondere kann man nicht von einem Grundstückskaufvertrag zurücktreten, weil bei der Räumung irgendwelche Dinge im Haus vergessen wurden.

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Ja, deswegen hat @Joerg_Zabel eine Reihe von konkreten Fragen gestellt, die aber leider nach 22 Stunden immer noch nicht beantwortet wurden. Entweder ist das nun plötzlich doch nicht mehr so wichtig, oder ich lag mit meiner Vermutung richtig, dass nur die halbe Wahrheit erzählt wurde.

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Beantworte erstmal die konkreten Fragen von Jörg Zabel.
Bis dahin kannst Du froh sein über die Geduld all Derer, die Deinen Unterstellungen, missachtenden Äußerungen, Beleidigungen von „Türken“ und dem Schwall von beschwimpfenden Worten mit Gutwillen entgegenstehen.
„Hilfe“ in Deinem Sinne wirst Du hier kaum erhalten. Das finde ich gut!
LG
Amokoma1

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Die einzige Frage von Interesse fehlt leider: Was wird über die Möglichkeit gesagt, sich vom Vertrag zu lösen?

Es leben die Vorurteile!

wohl nicht mehr so wichtig, denn es gibt keine Reaktionen mehr.

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

Man hat sich friedlich geeinigt
Nach Rücksprache mit dem Notar ist die Rechtslage beiden Parteien klar
Die gewünschte Antwort wurde hier nicht gegeben (Das Forum heisst Wer-weiss-was und nicht Wünsch-dir-was.)

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