Ich bin dabei ein Haus zu erwerben. Aus Erfahrung kenne ich die kräftezehrende Abwicklung als Erbengemeinschaft nach dem Tod des Erblassers. Das würde ich gern umgehen indem ich das Haus, zu gleichen Teilen, durch meine Kinder kaufen lasse. Meine Idee dahinter ist, dass nach meinem Ableben schnell und unbürokratisch verkauft werden kann. Meine Kinder besitzen eigene Häuser, niemand hätte also Interesse daran mein Haus zu übernehmen. Wie gestaltet sich die Abwicklung, gehe ich zu naiv an meine Idee ran?
Servus,
ob die Kinder das Haus künftig als Erbengemeinschaft oder bereits jetzt als Eigentümergemeinschaft besitzen, bleibt sich in den Auswirkungen gleich: Die Auseinandersetzung der Gemeinschaft ist sehr einfach, wenn sich alle einig sind, und recht kräftezehrend, wenn eine (insbesondere gerade) Anzahl von Beteiligten sich nicht einig ist.
Welche Schwierigkeiten genau möchtest Du mit dieser Gestaltung ausräumen?
Schöne Grüße
MM
Na ja, das setzt voraus, dass die Kinder mitspielen, das Kapital haben/bereit sind eine entsprechende Finanzierung aufzunehmen, man für den Fall, dass Du das Kapital bereit stellen willst, natürlich an Schenkungssteuer denken muss (bei mehreren Kindern und einer erträglich teuren Immobile nicht zwingend ein Thema) und Du Dich natürlich fragen musst, wie Du deine Nutzung der Immobilie absichern möchtest. Und da kommen dann Dinge wie Wohn- und Nießbrauchrecht ins Spiel, die auch im Grundbuch eingetragen und hinterher gelöscht werden müssen. Wobei der interessante Punkt dann danach kommt: Wenn die Kinder das Haus gemeinsam kaufen, bilden Sie eine Eigentümergemeinschaft, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist. Nichts anderes also als eine Erbengemeinschaft. Und am Ende muss dann die eine wie die andere auseinandergesetzt werden.
Ganz abgesehen davon entsteht natürlich bzgl. des restlichen Erbes (das gerne vergessen wird) ohnehin noch eine Erbengemeinschaft, die sich dann mehr oder weniger friedlich auseinander setzen muss.
Insoweit sehe ich den Vorteil dieser Lösung nicht. Ich würde vielmehr dazu raten, ein anständiges Testament/einen anständigen Erbvertrag (mit den Kindern) aufzusetzen, worüber eine schnelle Abwicklung der Immobiliengeschichte sichergestellt wird, z.B. indem ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wird, der die Aufgabe hat, die Hütte zu räumen, zu veräußern und den Erlös nach Abzug der damit verbundenen Kosten an die Erben wunschgemäß zu verteilen.
Recht vielen Dank für deine ausführliche und aufschlussreiche Antwort.
Einen Testamentsvollstrecker hätte ich mir damals auch gewünscht. Es wird wohl der bessere Weg sein deinen Vorschlägen zu folgen. Es war ein erster, zugegeben naiver Gedanke um noch zu Lebzeiten Streitigkeiten zu verhindern.
Vielen, vielen Dank.
Hallo
Auch dir ein herzliches Dankeschön.
Ich hatte mir das zu einfach gedacht. In erster Linie geht es mir um einen zügigen Verkauf der Immobilie nach meinem Tod.
Ich erlebte damals eine chaotische, große Erbengemeinschaft wo sich der Verkauf fünf Jahre hinzog. Bei uns war kein „Mehrheitsbeschluss“ möglich.
Der beste Weg ist dann ja wirklich ein vernünftiges Testament.
Danke und einen schönen Tag für dich.
Servus,
bei meiner Gattin genügten für einen schwer erträglichen Kleinkrieg vier Geschwister, davon zwei Künstler und ein Architekt mit Insider-Kenntnissen der Werte von den beiden Immobilien, die wesentliche Teile der Erbmasse ausmachten.
Mir scheint bei solchen Hauen und Stechen unter Geschwistern ein wesentlicher Punkt, dass der Erblasser testamentarisch einen Testamentsvollstrecker festlegen sollte und - soweit sinnvoll - auch bestimmen sollte, wie der Verkehrswert einer im Nachlass befindlichen Immobilie ermittelt werden sollte. Diskussionen, ob ein ausführliches Gutachten zum Preis von ein Prozent des Wertes oder ein Kurzgutachten zum Preis von vielleicht einem Viertel Prozent angefertigt werden soll, oder ob das sowieso viel zu teuer ist und man lieber selber ins Blaue schätzt, sind damit von vornherein ausgeschlossen.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
in Bezug auf die Verteilung im Erbfall sehe ich auch keinen Vorteil, aber wenn der Fragesteller jetzt den Kindern den Gegenwert des Hauses (oder das Haus) schenkt, fällt, so er lange genug lebt, weniger Erbschaftssteuer an - falls das hinsichtlich des übrigen Erbes relevant ist.
Gruß,
Paran