Hallo.
Ich hätte mal eine Frage.
Ich habe gelesen das in einem Erlass vom Jahre 1974 geregelt worden ist das die Schüler , Hausaufgaben die anstelle von Unterricht aufgegeben werden (sprich bei Unterrichtsausfall) nicht bearbeitet werden müssen.
Auszug:
„Es ist unzulässig, Hausaufgaben als Ersatz für ausfallenden Unterricht zu stellen.“
ASchO §23 Punkt 1.4
RdErl. d. Kultusministers vom 2.3.1974
Da mir dieser Erlass sehr alt vorkommt wollte ich mal fragen ob dies schon wieder geändert wurde.
Oder wo sich das Aktuelle Gesetz mit diesen Punkten befindet. Denn immer wieder finde ich nur eine Zusammenfassung des §23.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
mfg.