Hallo erstmal,
wenn alle Beteiligten die richtige, soll heißen gleiche, Einstellung zum Thema haben, spricht nichts dagegen. Diese Einstellung kann in der einen Familie so, in einer anderen ganz anders sein. Es gibt Familien die mit offenen Türen, gemeinsam genutzten Bereichen gut klar kommen, andere nicht. Die eine Variante ist nicht besser oder schlechter als die andere. Wichtig ist nur, dass alle Beteiligten vorab deutlich machen, wie sie sich die Geschichte vorstellen. Und nur wenn man dabei auf einen gemeinsamen Nenner kommt und auch kritische Fragen offen anspricht, hat die Sache eine Chance.
Fatal sind unausgesprochene Erwartungshaltungen und finanzielle Abhängigkeiten. Es passiert gerne mal, dass die Elterngeneration mehr in so ein Projekt investiert, als ihrem offiziellen Anteil an Nutzungen entspricht, und als Gegenleistung dann Dinge erwartet werden, die außerhalb der rein finanziellen Ebene liegen. Die Kinder haben es dann schwer sich gegenüber solchen Ansprüchen zur Wehr zu setzen, weil da schließlich immer die finanzielle Mehrleistung der Eltern im Kopf herumgeistert.
Die Verlockung von Seiten der Kinder sich angesichts eigener knapper Mittel auf so eine Geschichte einzulassen ist natürlich groß, man kann hiervor allerdings nur warnen. Und wenn es gar nicht vermeidbar ist, dass sollte wenigstens der zusätzliche Anteil der Eltern klar beziffert und sauber betitelt werden (Darlehen/Schenkung/vorgezogener Erbanspruch/…)
Und auch wenn man sich ein Leben mit offenen Türen - zumindest aktuell - vorstellen kann, sollte man sich gut überlegen, baulich eine Situation zu schaffen, die eine klare räumliche Trennung vorsieht. D.h. egal ob über Etagen, Doppelhaus, … muss eine klare Situation in Form von entweder tatsächlich getrennten Bauvorhaben oder im Sinne einer WEG mit Eigentumswohnungen und klarer Zuschreibung von Sondernutzungen, Gemeinflächen, … erfolgen. Dies macht dann auch im Erbfall die Verwertung des elterlichen Anteils einfacher. Nichts in übler, als wenn dann da noch weitere Geschwister sind, und man die elterliche Wohnung nicht im Zweifelsfall auch schmerzfrei an einen dritten gehen kann, weil die Bereiche so verwoben sind, dass dies mit Einschränkungen für die Kinder und deren Familie verbunden wäre.
Gruß vom Wiz