Hausbau verzögert wegen des Nachbars Problems

Hallo Gurus,

hier ist meine Situation:


Im letzten Februar habe ich ein Grundstück, genauer gesagt, einen Teil von einem Grundstück, gekauft. Der andere Käufer heisst Michael. Im Bild können Sie sehen, mein Grundstück ist auf der linken Seite und Michaels ist auf der rechten. Die beiden Parteien sind Fertighaus und wollen den vollen Keller haben. Die Zufahrt ca. 30X3.5M gehört mir.

Ich habe mit Michael eine schriftliche Vereinbarung: ich baue zuerst und er fängt an, sobald das Rohbau fertig ist. Aber in der Vereinbarung ist keine Frist gesetzt.

Der Hausbau meines Hauses war Anfang letzten Septembers begonnen und der Rohbau am Ende letzten Jahrs eingerichtet. Im Januar hat Michael die Baugrubbe ausschachtet, die die orange Fläche ist. Das heisst, meine Zufahrt ist verschwinden und kein Fahrzeug kann zu meinem Haus kommen. Dadurch kann der Innenausbau meines Hauses gar nicht durchgeführt werden. Soweit ist wie geplant. Ich wünsche mir nur, Michael kann den Keller schnell einsetzen. Damit kann ich mit dem Innenausbau anfangen. Zur Info, mein jetziges bewohntes Haus ist schon verkauft. Ich muss Ende Juli ausziehen.

Aber, bisher ist fast ein Monat vorbei, bleibt die Baustelle von Michael immer still. Kein Keller und kein Arbeiter. Ich bin zufällig informiert, dass Michael Problem mit dem Nachbar A hat, weil Michael unter der Garage auch Keller haben möchte. Um den Arbeitsraum für Kellerbau zu gewährleisten, muss die Baugrube 3 M von der Nachbargrenze hinaus sein. Aber der Nachbar A will nicht sehen, seine Zufahrt von Michael kaputt gemacht wird.

Langsam macht es mir sorge, wenn Michael nicht rechtzeitig, spätesten in April, mir die Zufahrt zur Verfügung stellen könnte, würde ich nicht mehr schaffen, rechtzeitig Innenausbau abzuschliessen und umzuziehen….

In diesem Fall wie kann ich mich besser schützen? Wie kann ich Michael besser Druck auszuüben? Durch Anwalt oder vor Gericht gehen? Wenn ich in Juli mein jetziges Haus nicht verlassen, muss ich den Käufer Strafe, ca. 3000 Euro pro Monat zahlen. Bis Oktober muss ich mein Haus verlassen und neue Wohnung suchen. Solche Strafe und Kosten kann ich Michael verlangen? Wenn ich gar nichts dagegen tun kann, soll ich jetzt schon langsam die Wohnung suchen, oder?

Ich freue mich auf eure Tipps!

Vielen Dank und schöne Grüsse
René

Offensichtlich nicht, wenn man sich die Farben ansieht…ein Teil davon oder ein weiterer Teil der Zufahrt gehört Michael.

Aber das Thema Zufahrt ist da nicht enthalten?

Ein paar relevante Details fehlen: Was wurde genau schriftlich vereinbart? Gibt es im Grundbuch eingetragene Nutzungsrechte für die Zufahrt? Oder ist nur der Durchgang zu Fuß als Recht eingetragen?

nabend,

ich bin mir gerade unsicher, ob das Bild hier für Verwirrung sorgt und die Baugrube mit der Grundstücksgrenze verwechselt wird.
Im Text steht es für mich recht klar beschrieben.

grüße
lipi

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Aber ist es üblich, dass die Baugrube so viel größer bzw. länger ist als die spätere Hausfläche? Ich kenne mich nicht aus, unser Haus stand schon, als wir es gekauft haben, deswegen frage ich nach. :slight_smile:

hi,

Da das Haus auf der Grenze steht und einen Keller bekommt… naja etwas Böschung sollte schon sein. Mit genug Aufwand und Geld geht das sicher auch gerade, keine Frage.

Nur zielen die Nachfragen nicht darauf ab. Bei beiden würde ich denken, die sehen die gefärbte Fläche als das andere Grundstück an.

grüße
lipi

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Ja, schon klar (für mich), meine Frage war für mich zum Verständnis. :slight_smile: Danke!


Hallo,
du hast Recht. Vielleicht kommt das obere Bild bisschen verwirrt vor. Jetzt hab ich die orange Fläche herausgenommen.
Seine Baugrube ist so gross bis Grenze. Von daher muss meine Zufahrt ausgeschachtet werden.

Im Grundbuch sieht man deutlich, die Zufahrt gehört zu mir.


Die Fläche ABCDEFG ist mein Grundstück.

Das neue Bild ist unten beigefügt.

„Ohne Frist ist Mist“, wie der Jurist in solchen Fällen immer sagt. Es bleibt einem aber wohl nichts anderes übrig, als jetzt - trotz fehlender Fristsetzung in der Vereinbarung - eine angemessene, kalendermäßig bestimmte Frist zur Wiederherstellung/Schaffung einer Zufahrtsmöglichkeit für Fahrzeuge bis min. x t zulässigem Gesamtgewicht zu setzen, nach deren Ablauf man Schadenersatz geltend machen wird, wobei man schon mal die an den Käufer des bisherigen Hauses zu zahlenden Beträge erwähnen sollte, damit dem Nachbarn klar wird, dass es hier nicht nur um „persönliche Befindlichkeiten“, sondern um echtes Geld geht.

Wie der Nachbar die Zufahrtsmöglichkeit herstellt, ist dann seine Sache.

BTW: Die Idee mit dem Keller unter einer Garage mit Grenzbebauung kann Michale sich vermutlich ohne ausdrückliche Zustimmung des Nachbarn A abschminken. Das Grenzbebauungsprivileg für Garagen deckt mE keinen zusätzlichen Keller ab.

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