Hauseinsturz wer zahlt wieviel?

Mich würde es nach dem Drama in Köln interessieren wer für den Schaden aufkommt bzw. auch bei Feuer? Ist man Hausbesitzer müsste man doch eine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben.
Wie wird eigentlich der Schaden materiell sowie inmateriell erfasst?
Hat z. B. Mieter oder Inhaber von Eigentumswohnungen ein Recht darauf auch inmateriellen Schaden ersetzt zu bekommen? Wie wird der Schaden gegenüber der Versicherung bewiesen?
z. B. Flachbildfernseher, 30.000 € unter der Matraze die vielleicht verbrannt ist, Hausrat, das Auto in der Tiefgarage.
Wie kann den ein Wert beurteilt werden wenn Unterlagen und Gegenstände durch das Unglück kaputt gegangen sind?
Oder kann der Mieter oder Eigentümer sagen ich hatte WErte von 1 Millionen in meiner Wohnung, obwohl es gar nicht stimmt?
Wer zahlt dann was?

Hallo,

Mich würde es nach dem Drama in Köln interessieren wer für den
Schaden aufkommt bzw. auch bei Feuer? Ist man Hausbesitzer
müsste man doch eine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben.

Eine Gebäudeversicherung ist sehr ratsam. Die Gefahr „Einsturz“ gibt es darin aber nicht. Die Gefahr „Feuer“ ist aber versicherbar. Im Kölner Fall gibt es vermutlich Haftpflichtansprüche, gegen wen, wie, wo einzureichen, kommt darauf an, was noch alles herauskommt. Es deutet sich m.E. an, dass es die Auftraggeber für den U-Bahnbau erstmal „erwischt“, die können sich vielleicht an der Baufirma schadlos halten, die vielleicht beim Ingenieur usw. Gar nicht so einfach.

Wie wird eigentlich der Schaden materiell sowie inmateriell
erfasst?

Welchen immateriellen Schaden z.B.? Für den materiellen Schaden wird es in dieser Größenordnung auf Gutachten und Sachverständige rauslaufen.

Hat z. B. Mieter oder Inhaber von Eigentumswohnungen ein Recht
darauf auch inmateriellen Schaden ersetzt zu bekommen? Wie
wird der Schaden gegenüber der Versicherung bewiesen?
z. B. Flachbildfernseher, 30.000 € unter der Matraze die
vielleicht verbrannt ist, Hausrat, das Auto in der Tiefgarage.
Wie kann den ein Wert beurteilt werden wenn Unterlagen und
Gegenstände durch das Unglück kaputt gegangen sind?
Oder kann der Mieter oder Eigentümer sagen ich hatte WErte von
1 Millionen in meiner Wohnung, obwohl es gar nicht stimmt?
Wer zahlt dann was?

Naja, das letzte Beispiel ist Versicherungsbetrug. Der Geschädigte oder Anspruchssteller ist für den Schaden nachweispflichtig. Das können z.B. Restgegenstände, Zeugen, Belege, Augenschein usw. sein. In der Entschädigung macht es dann einen riesen Unterschied, ob eine Sachversicherung leisten wird (z.B. die Hausrat nach einem Feuerschaden) oder eine Haftpflichtversicherung. Die Hausratversicherung zahlt (normalerweise) den Neuwert, während die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur den Zeitwert, also weniger entschädigt.

Ich hoffe, die ein oder andere passende Antwort dabei, wenn nicht bitte nochmal nachfragen,
Gruß
Andreas

Das heißt also derjenige der geschädigt ist bleibt erstmal auf diversen Unkosten sitzen.
Wie ist es wenn er eine Eigentumswohnung in dem Gebäude hatte, bekommt er die ersetzt?
Hat er Anspruch, bei Wiederaufbau?

Unter inmateriellen Schäden sehe ich z. B. wenn ein Angehöriger ums Leben kam, Katze, Hund etc. Es steht ja ein gewisses Leid hinter der Sache. Möglicherweise braucht ein Geschädigter Psychotherapie wegen eines Traumas etc.
Wird dieser Schaden von einer Versicherung des Schädigers übernommen?
Wenn die Baufirma Schuld hat, müsste deren Versicherung das übernehmen.
Was wenn keine Beweise mehr übrig sind weil restlos vernichtet?
Müssten dann Zeugen bescheinigen was alles vorhanden war? Was wenn es keine Zeugen gibt z. B. alleinstehende Witwe die keine sozialen Kontakte hat?

Alles sehr theoretisch :smile:

Das heißt also derjenige der geschädigt ist bleibt erstmal auf
diversen Unkosten sitzen.

Kann man so sicher nicht sagen. Sollte der Schaden bzw, die Ursache dem Grunde nach geklärt sein, kann man sicher Vorauszahlungen vereinbaren, so sich der Versicherer damit einverstanden erklärt.

Wie ist es wenn er eine Eigentumswohnung in dem Gebäude hatte,
bekommt er die ersetzt?
Hat er Anspruch, bei Wiederaufbau?

der Geschädigte hat auch hier Anspruch (§823 BGB) wie bereits geschrieben. Sollte es sich um einen regulierungsfähigen Schaden im Rahmen der Gebäudeversicherung handeln hätte der EIgentümer der Eigentumswohnung hierrüber einen Anspruch.

Unter inmateriellen Schäden sehe ich z. B. wenn ein
Angehöriger ums Leben kam, Katze, Hund etc. Es steht ja ein
gewisses Leid hinter der Sache. Möglicherweise braucht ein
Geschädigter Psychotherapie wegen eines Traumas etc.
Wird dieser Schaden von einer Versicherung des Schädigers
übernommen?

Hund, Katze, Maus sind (leider) Sachen. Einen eventuellen „Zeitwert“ würde auch hier bei berechtigten Ansprüchen die Haftpflichtversicherung zahlen. Ähnlich verhält es sich bei Menschenleben - auch hier lässt sich ein materieller Wert ermitteln.

Wenn die Baufirma Schuld hat, müsste deren Versicherung das
übernehmen.
Was wenn keine Beweise mehr übrig sind weil restlos
vernichtet?

Wie gesagt sehr theoretisch. Ist mir, auch bei größeren Schäden, noch nie untergekommen. In der Regel hat man es hier mit Spezialisten ihres Fachs zu tun. Rückschlüsse aus Erfahrungswerten, etc. lassen sich bei solchen Schäden recht leicht ziehen. Passt es zum Beispiel zum Bild des Anspruchstellers, wenn dieser plötzlich einen Brillianten besetzten Goldring als vermisst meldet, wenn er in einer Mietswohnung von 30m² wohnt, einfacher Arbeiter ist und eine zum Abwracken bestimmte Ente fährt?

Müssten dann Zeugen bescheinigen was alles vorhanden war? Was
wenn es keine Zeugen gibt z. B. alleinstehende Witwe die keine
sozialen Kontakte hat?

Zeugenaussagen sind so oder so das letzte Mittel…

Grüße
Jens

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Also ich habe auch schon mal in einer 30m² Wohnung gewohnt, kein Auto gefahren aber trotzdem hatte ich eine Uhrensammlung die ich geerbt habe. Uhren im Wert von 20.000 €. Sowas lässt sich vielleicht gerade noch im nachhinein beweisen.

Kann es den passieren das trotz des großen Schadens in Köln, die Leute auf ihren Unkosten sitzen bleiben?

dann gehört genau dein geschildertes Bild zu den zweifelhaften :smile: Wenn du es durch Fotos, Gutachten, etc. beweisen kannst ist es gut. Ich hoffe für Dich dass die Versicherungssumme in Bezug auf Wertssachen ausreichend bemessend ist.

Bis die Haftungsfrage geklärt wurde kann natürlich noch Zeit ins Land gehen. Und ob dann abschliessend auch alle Forderungen befriedigt werden (was ja sicher auch immer subjektiv zu sehen ist) ist sicher nicht vorhersehbar.

Als Eigentümer einer Immobilie in Spanien kommt man da besser weg. Da sind die Spanier besser gestellt was Katastrophenschäden anbelangt. Da wäre die Frage durch Übernahme der Schäden an Gebäuden sicher schon geklärt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mich würde es nach dem Drama in Köln interessieren wer für den
Schaden aufkommt bzw. auch bei Feuer?

Eine pauschale Antwort gibt es bei Schadenfällen nie. Hierfür gibt es einfach viel zu viele Faktoren die eine Rolle spielen.

Ist man Hausbesitzer
müsste man doch eine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben.

Müssen nicht, aber man sollte. Das Problem ist jedoch, dass die meisten Gebäudeversicherungen nur bestimmte Gefahren versichern. Entsteht der Schaden aufgrund einer anderen Gefahr, bekommt der Versicherungsnehmer nichts. Es gibt jedoch auch sogenannte „Allgefahren-Versicherungen“. Hatte der Hausbesiter eine solche abgeschlossen, dürfte er im Regelfall gut raus sein. Da es sich aber in erster Linie um ein städtisches Gebäude gehandelt hat, ist anzunehmen, dass es katastrophal versichert war.

Wie wird eigentlich der Schaden materiell sowie inmateriell
erfasst?

Für beides wird im Regelfall bei Vertragsabschluss ein Wert festgelegt.

Hat z. B. Mieter oder Inhaber von Eigentumswohnungen ein Recht
darauf auch inmateriellen Schaden ersetzt zu bekommen?

Das kommt drauf an… Ist jemand für den Schaden haftbar zu machen, kann der Geschädigte von diesem Schadenersatz verlangen. Den bekommt er aber nur, wenn derjenige auch bezahlen kann. Ist niemand Schuld, dann kann er nur hoffen, dass er gut versichert war.

Wie wird der Schaden gegenüber der Versicherung bewiesen?

Das dürfte bei einem Totalverlust kein Problem sein, da einfach die Versicherungssumme ausgezahlt wird. Schwierig ist es allerdings in einem Haftpflicht-Schaden. Aber da sehen die Geschädigten wohl eher schlecht aus. Es würde mich doch sehr wundern, wenn die KVB (oder wer auch immer Schuld ist) eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftsumme von mehr als 500 Mio. abgeschlossen hätte.

Wie kann den ein Wert beurteilt werden wenn Unterlagen und
Gegenstände durch das Unglück kaputt gegangen sind?

Der Wert wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Bei Haftpflichtschaden wird er durch Sachverständige ermittelt.

Oder kann der Mieter oder Eigentümer sagen ich hatte WErte von
1 Millionen in meiner Wohnung, obwohl es gar nicht stimmt?

Kann er machen, wäre aber Betrug.

Wer zahlt dann was?

Im Kölner Fall ist die Frage, ob überhaupt jemand zahlt. So wie ich die Sache beobachte gibt es 2 mögliche Gefahren: Erdrutsch (also Elementargefahr) oder baulicher Mangel (im Tunnelbau begründet).

Wenn ein Geschädigter gegen beide Gefahren versichert war, muss er sich keine besonderen Sorgen machen. Ist er gar nicht versichert (oder gegen die falschen Gefahren), kann er nur hoffen, dass irgendjemand haftpflichtig gemacht werden kann und auch genug Geld besitzt.

Soviel ich aber informiert bin, haben sich zu Begin der Bauarbeiten alle deutschen Versicherer geweigert das Bauvorhaben gegen Haftpflichtansprüche zu versichern. Und wie man sieht, hatten diese dafür gute Gründe. Es stellt sich also die Frage, warum es möglich ist ein Bauvorhaben durchzuführen, dass so riskant und unkalkulierbar ist, dass sich sogar Versicherungen weigern es einzugehen?

am 24.1.2014 wurde unser elternhaus durch einen lkw-unfall stark beschädigt und mußte abgerissen werden. die gegnerische versicherung will nur für den zeitwert aufkommen. ist das rechtens? ich kann das nicht verstehen! auch sagt mir §249 BGB etwas anderes.

Servus,

Du meinst also, wenn der Unfall nicht stattgefunden hätte, hätte sich das Haus von selbst renoviert und hätte einen viel höheren Wert als den Zeitwert gehabt?

Schöne Grüße

MM

Man kann, muss aber nicht.
Wichtig ist, dass Elementarschäden mitversichert sind und dies bei Hausratversicherungen, wie auch bei Wohngebäudeversicherungen.

Man sollte eine Liste über seinen Hausrat anlegen, sowie auch Fotos zur Verfügung haben.
Digitalaufnahmen von allen wichtigen Gegenständen, Schränken (auch mit offenen Türen), denn der Versicherungsnehmer muss dem Versicherungsunternehmen eine Aufstellung über die beschädigten bzw. vernichteten
Gegenständen (Hausrat) vorlegen.

ist weder Hausrat, noch Gebäudebestandteil.
Aber in vielen Teilkasko-Versicherungen sind auch Elementarschäden abgedeckt.

Gruß Apolon

hallo

das geht so nicht. allein was fenster und türen kosten ist schon ein vermögen, wir haben die nämlich letztes jahr austauschen müssen.

das erste ist auf jeden fall ein gespräch mit dem lkwfahrer und seinem chef. wenn du eine rechtsschutzversicherung hast, übernimmt die das.

miau

Wichtig ist vorallem - um zu wissen wer was wieviel zahlt - das Ergebnis des Gutachters… Gebäudeversicherung (falls vorhanden) und private Hausratvesicherung sind die häufigsten. Wurde es durch Fremdverschulden verursacht auch/zusätzlich/ausschließlich die Haftpflichtversicherung des Verursachers bzw. wenns von einem Unternehmen verursacht wurde dessen Betriebshaftpflicht.

Wichtig ist (leider) in diesen Fällen: Das Ergebnis des Gutachters abwarten. Vorher greifen nur evtl. versicherungstechnisch (von den entsprechenden Stellen) vereinbarten Soforthilfen (Hotel was auch immer).