Werde es versuchen…und wieder scheint die Bank am längerem Hebel zu sitzen…
MFG
Frank
Werde es versuchen…und wieder scheint die Bank am längerem Hebel zu sitzen…
MFG
Frank
Hallo,
Sondertilgungen in der Vorfinanzierungsphase sind in der Regel bei Bausparkassen ausgeschlossen (es gibt einige wenige Ausnahmen).
Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie die Rückkaufswerte aus Lebensversicherungen gegen eine Ersatzsicherheit - in Ihrem Fall Barmittel - austauschen? Das sollte kein Problem darstellen, solange das neue Finanzprodukt auch verpfändbar ist. Bausparkassen lassen sich manchmal mit ihren eigenen Waffen schlagen in dem Sie anbieten, die „Sonderzahlung“ auf einen neuen Bausparvertrag (den bitte sehr klein wählen) einzuzahlen, wenn die Bausparkasse in dem Zuge der Freigabe der Rückkaufswerte aus den Lebensversicherungen zustimmt. Ob die Kosten (Abschlußgebühr Bausparvertrag und Pfandwechsel) in Relation zum Nutzen stehen, kann ich nicht beurteilen.
Bezüglich der Bankbürgschaft gelten die Bedingungen des Bürgschaftsgebers. Deshalb die zugrundeliegenden Bürgschaftsbedingungen noch einmal studieren.
Ich drück die Daumen! Vielleicht geben Sie mir eine Rückmeldung, ob es geklappt hat.
Hallo, ist das Problem noch akut? Ich habe leider die Frage übersehen, sorry.
Falls noch aktuell, bitte an [email protected] senden.
Danke und Grüße
Heinz