Hausfinanzierung Bausparkasse Sonderzahlung

Guten Abend,
wir haben unseren Hauskauf über eine Bausparkasse finanziert. Im Zuge der Finanzierung (es gab auch zeitlichen Druck) sah die Bausparkasse auf einmal erhebliche Riskiken (bin Selbstständig) . Neben dem Grundschuldeintrag haben Sie eine externe Bürgschaft über ein andere Bank (von denen besorgt) verlangt. Zuzüglich haben Sie sich drei Lebensversicherungen als Bürgschaften „einverleibt“ .
Nun war ich der Meinung, ich könnte Sonderzahlungen bis zur Höhe der Bürgschaftssumme leisten (die kostet jedes Jahr Geld) und auch bis zum Absicherungswert der Lebensversicherungen. Schlieslich sieht ja die Bank da ein Risiko und müsste sich über Geld freuen. Naja…ist wohl nicht so. Ich darf nichts extra in der Ansparphase einzahlen und auf das Kreditkonto erst Recht nicht . Ist das wirklich so rechtens?

Hallo und guten Abend,
grundsätzlich bieten die BAnken und Bausparkassen an, Sondertilgungen zu machen - es sollte aber unbedingt auch so im Vertrag stehen „Sondertilgung bis x% pro Jahr möglich“.
Auf Bausparverträge ist immer eine Sondertilgung möglich, durch Einzahlung auf das Bausparguthaben verkürzt sich die Vor- oder Zwischenfinanzierung indem die Zuteilung des Bauspardarlehens durch das höhere Guthaben schneller geht.
Die Laufzeit der Vor- oder Zwischenfinanzierung des Bauspardarlehens ist immer fest bis zur Zuteilung des Bauspardarlehens - und wenn dieses durch höhere Einzahlungen auf das Guthaben schneller zuteteilt wird, dann haben Sie Kosten/Zinsen gespart und die Bank hat früher als geplant wieder Sicherheiten frei, die sie zurück bzw. Ihnen freigeben kann.

Meine Frage noch zur Info und evtl. weiteren Tipps:
Wie lange läuft die Zinsbindung Ihrer Darlehen noch?

Viele Grüße
Heinz
www.hs-baufinanzierung.de

Bitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage. Eine Lebensversicherung ist keine Bürgschaft und kann nicht als solche verwendet werden.Risiko LV oder Kapital LV? Klingt zu abstrakt um antworten zu können.Befinden Sie sich in der Ansparphase ?? Sondertilgungen sind generell immer möglich und verbessern Ihr Standing.

Guten Morgen,
zu deiner Anfrage kann ich -ohne Details zu kennen- folgendes sagen:
ob du Zahlungen auf dein Kreditkonto leisten kannst, hängt von dem abgeschlossenen Darlehensvertrag ab. Wenn eine Zinsbindung vereinbart wurde - normalerweise zwischen 5-10 Jahren- kann während dieser Zeit keine Sonderzahlung geleistet werde. Es sei denn Sonderzahlungen sind im Darlehensvertrag explizit erlaubt. Deshalb bitte nochmal den Vertrag genau lesen.
Hoffe, dass ich hiermit helfen konnte

Hallo tut mir leid darauf hab leider keine Anwort weil bei mir mein Gebäude und Flächen als Sicherheit ausgereicht haben.Wenn davon nichts im Kleingedruckten erwähnt wird hilft vieleicht nur ein Anwalt.Aber nach meiner Rechtsauffassung kann das nicht Rechtens sein.

Guten Tag,

ohne die Verträge zu kennen, ist eine Aussage etwas schwierig; ich versuche es trotzdem.

Es kann durchaus sein, dass Sonderzahlungen in den vorgeschalteten Kredit NICHT möglich sind. Es müsste allerdings die Möglichkeit bestehen, in den Bausparvertrag (der sich ja in der Ansparphase befindet) Sonderzahlungen - auch in grösseren Summen - zu leisten. Da der Bausparvertrag abgetreten und somit an das Darlehen gebunden sein müsste, dient ide Einzahlung als Sicherheit. Über diesen Wege müsste ein Verzicht auf die Bürgschaft möglich sein.

Wenn Sie wieter Zahlungen bis zur Höhe des Wertes der Versuicherungen leisten ,sollte auch eine Freigabe möglich sein. Bieten Sie ggf. darüber hinaus eine Risiko-LV an (wahrscheinlich möchte die Bausparkasse ja den Todesfall abgesichert haben).

Viel Erfolg!

Britta

Hallo Heinz,

leider steht im Vetrag nichts von Sonderzahlungen.
Wir haben den Kaufpreis von der LBS bekommen und gleichzeitig einen Bausparvertrag abgeschlossen.
Diesen sparen wir bis zum Jahr 2017 (gemäß Plan).
Dann wird dieser Zugteilt und wir Zahlen das Eigentliche Darlehn ab. Daher auch zwei Konten. Bausparkonto und Darlehnskonto. Beim Dahrlehnskonto zahlen wir nur Zinsen und Tilgen nicht.

MfG
Frank

Hallo Torsten,

wir haben den Finazierungsbetrag von der LBS ausbezahlt bekommen und gleichzeitig einen Bausparvertrag abgeschlossen. Diesen sollen wir bis 2017 besparen und dann wird dieser Zugeteilt. Bis dahin haben wir noch das Darlehnskonto, wo wir nur die Zinsen zahlen, jedoch nicht tilgen.
Die LBS wollte eigentlich meine ganzen 6 Stück Kapitallebensversicherungen als Sicherheit haben, jedoch sind 3 Stück. Dirketversicherungen, wo die Allianz die Verpfändung ablehnte. Daher die externe Bürgschaft.

MfG
Frank

Danke für die Info.

Also einfach Einzahlen und die Reaktion abwarten?

Hallo,
bitte nachfragen ob es so ist wie ich denke:
Zusaätzliche Einzahlungen auf das Bausparkonto um das Guthaben zu erhöhen dienen zur Beschleunigung der Zuteilung des Bauspardarlehens = gleich früherer Tilgungsbeginn = kürzere Laufzeit und damit Zinsersparnis
Viele Grüße
Heinz

–> BSV = Bausparvertrag

Aha, jetzt kommen wir der Sache näher. Ob Sondertilgungen in das Darlehen möglich sind, hängt davon ab, was vereinbart wurde. Wir bei uns in der Bank schließen das aus.

Allerdings steht dann im Vertrag, dass das jetzige Darlehen durch den BSV abgelöst wird, sobald der BSV zuteilungsreif ist. Und die Zuteilung verschiebt sich zeitlich nach vorne, je mehr und je schneller man in den BSV einzahlt. Und DAS kann meines Erachtens nicht ausgeschlossen werden.

Ergo: Einzahlen in den BSV, um den schneller zuteilungsreif zu bekommen, um damit das jetzige Darlehen eher ablösen zu können sollte immer drin sein…

Allerdings können einzelne Sicherheiten frühestens frei gegeben werden, wenn das jetzige Darlehen durch den gut besparten BSV abgelöst wird.

Und dann ist es Verhandlungssache, welche und wieviele Sicherheiten man frei bekommt…

Gruß, Torsten

–> BSV = Bausparvertrag

Aha, jetzt kommen wir der Sache näher. Ob Sondertilgungen in das Darlehen möglich sind, hängt davon ab, was vereinbart wurde. Wir bei uns in der Bank schließen das aus.

Allerdings steht dann im Vertrag, dass das jetzige Darlehen durch den BSV abgelöst wird, sobald der BSV zuteilungsreif ist. Und die Zuteilung verschiebt sich zeitlich nach vorne, je mehr und je schneller man in den BSV einzahlt. Und DAS kann meines Erachtens nicht ausgeschlossen werden.

Ergo: Einzahlen in den BSV, um den schneller zuteilungsreif zu bekommen, um damit das jetzige Darlehen eher ablösen zu können sollte immer drin sein…

Allerdings können einzelne Sicherheiten bereits frei gegeben werden, wenn der BSV, der ja als erste und wichtigste Sicherheit, da Tilgungsersatz für das Darlehen, gilt, ausreichend angespart wurde, sodass weitere Zusatzsicherheiten sukzessive entfallen können.

Und dann ist es Verhandlungssache, welche und wieviele Sicherheiten man frei bekommt…Die Bank / LBS darf sich nicht übersichern, ist aber bei der Entscheidung, welche Sicherheit sie als erstes frei gibt FREI.

Diese Antwort stellt lediglich meine Meinung dar und ist keine Rechtsberatung. Irrtum vorbehalten, Haftung jeder Art ausgeschlossen.

Gruß, Torsten

Also einfach Einzahlen und die Reaktion abwarten?

Guten Abend,

nein, das auf keinen Fall. Kontakt mit Berater aufnehmen und Vorschlag dort vortragen und Entscheidung erbeten. Wenn abgelehnt wird, Vorschlag nochmal schriftlich vortragen und um schriftliche Begründung der Ablehnung bitten. Wenn Sie nur einzahlen, merkt das zunächst keiner (Überzahlungen fallen im Gegensatz zu Einzahlrückständen nicht auf).

Hallo,
Erlaubte Sondertilgungen werden in der Regel separat vereinbart bei der Baufinanzierung, also bis zu welchem Betrag pro Jahr erlaubt. Wenn Sie nichts vereinbart haben ist es schwierig. Über Sondertilgungen gegen eine entsprechende Entschädigung durch Sie für den Verlustes den die Bank dabei erleidet können Sie aber evtl. mit der Bank reden. Bzgl. der LV würde ich mir die Regelungen zeigen lassen, woraus die Bank ableitet, dass Sie keine Sondereinzahlungen machen dürfen. Frage ist allerdings, ob Ihnen so etwas helfen würde. Denn dadurch bleibt ja zunächst einmal die Höhe und die LAufzeit des Darlehens unverändert. Verhandeln Sie mit der Bank doch über einen besonders guten Anlagezinssatz für das Festgeltkonto.

MfG, M.Hofmann

Guten Abend,
wir haben unseren Hauskauf über eine Bausparkasse finanziert.
Im Zuge der Finanzierung (es gab auch zeitlichen Druck) sah
die Bausparkasse auf einmal erhebliche Riskiken (bin
Selbstständig) . Neben dem Grundschuldeintrag haben Sie eine
externe Bürgschaft über ein andere Bank (von denen besorgt)
verlangt. Zuzüglich haben Sie sich drei Lebensversicherungen
als Bürgschaften „einverleibt“ .
Nun war ich der Meinung, ich könnte Sonderzahlungen bis zur
Höhe der Bürgschaftssumme leisten (die kostet jedes Jahr Geld)
und auch bis zum Absicherungswert der Lebensversicherungen.
Schlieslich sieht ja die Bank da ein Risiko und müsste sich
über Geld freuen. Naja…ist wohl nicht so. Ich darf nichts
extra in der Ansparphase einzahlen und auf das Kreditkonto
erst Recht nicht . Ist das wirklich so rechtens?

Hallo Sky1202,

ob es rechtens ist, kann ich auch nicht sagen, da ich kein Jurist bin.

Allerdings ist es bei dieser Art der Finanzierung sehr häufig so, dass die Zwischenfinanzierungszeit (bis zur Zuteilung des Bausparvertrages) eingehalten werden muss. Die Konditionen der Bausparkasse sind auf Basis der Zinsen während der Zwischenfinanzierung kalkuliert.

Die zusätzlichen Sicherheiten, die die Bausparkasse verlangt haben nichts mit der Dauer der Finanzierung zu tun, sondern lediglich ob die Bausparkasse die Finanzierung begleitet oder nicht.

Ich hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen. Weiterhin viel Erfolg für die Selbständigkeit bis zum Finanzierungsende.

VG Sondey

Lieber Bausparfinanzierer,
ich müßte mir deinen Finanzierungsvertrag im Detail ansehen, aber grundsätzlich ist es so, daß während der Zinsgarantiezeit keine Sondertilgungen geleistet werden können. Sollte die Bank/Bausparkasse im Einzelfall doch zustimmen, so ist das in der Regel mit der Zahlung eines Aufhebungsentgelts für eine Zinsverschlechterung bzw. Wegfall des Gewinns der Bank/Bausparkasse verbunden.

Es tut mir leid, dir keine schönere Nachricht zukommen lassen zu können und bleibe

beste Grüße

Wolfgang

Danke für die Antwort, ich werde also die Bak mal anrufen!

VG
Fran

Hallo Torsten,

einen Versuch ist es Wert!
Herzlichen Dank.

MfG
Frank

Also, werden wir den Dialog suchen.

Herzlichen Dank.
MFG
Frank Burkhardt