Hausflur

Hallo!

Eine etwas schräge Anfrage (wegen der es sich eigentlich auch nicht lohnt, sich zu streiten, ich würde es aber nur grundsätzlich gerne wissen).

Mein Vermieter in einem Mehrfamilienhaus hat kürzlich für alle Mietparteien einheitliche Fußmatten gekauft, weil er das einheitliche Erscheinungsbild schätzt. Am Putztag lag dann diese neue Fußmatte unangekündigt über meiner vor meiner Wohnungstür. Ich habe sie an einen anderen Ort im allgemein zugänglichen Bereich weggeräumt, da ich sie nicht haben wollte.

Nun ruft mich mein Vermieter an und meint, dass ich die von ihm gestellte Fußmatte zu verwenden habe, und meine (nach meinem dafürhalten schönere und praktischere) wegzuräumen habe.

Muß ich mir das wirklich vorschreiben lassen, weil der Hausflur nicht zur Wohnung gehört? *grummel*

Viele Grüße,
Snoef

Das schießt ja wirklich den Vogel ab. In jedem anderen Land (ich kann es übrigens beurteilen - ich bin Halbspanier) als in Deutschland würde man ein solches Verhalten des Vermieters als schwer pathologisch deuten; der Mann würde sich lächerlich machen.

Gruß,
Wolfram

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Wie so üblich kommt es auf den Mietvertrag an. Was steht da über Fußmatten im Allgemeinen und „Speziellem“. Grundsätzlich ist es so, wenn der Hauseigentümer meint, er müsse einheitliche Balkonverkleidungen, Namensschilder und sonst was haben, dann gehört dies in den Mietvertrag oder Hausordnung. Er darf ohnehin nur das regeln, was ihm zum Regeln erlaubt ist (also wenn Du im Wohnzimmer rosorotbeblümte Tapeten mit blauen Sternchen liebst, dann geht ihm dies nichts an!).

Als Pragmatiker würde ich sagen, nehme die Fußmatten, denn bekannterweise schaut man einem geschenkten Gaul nicht ins Maul. Wenn die Matter kaputt ist, muß er halt eine neue liefern. In jedem Fall hat die Matte aber nichts auf der nächsten Nebenkostenabrechnung zu suchen! Da mußt aufpassen, wo er sie versteckt hat.

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Hallo!

über Fußmatten im Allgemeinen und „Speziellem“. Grundsätzlich
ist es so, wenn der Hauseigentümer meint, er müsse
einheitliche Balkonverkleidungen, Namensschilder und sonst was
haben, dann gehört dies in den Mietvertrag oder Hausordnung.

Ah, das wollte ich hören. Ich werde deswegen jetzt keinen Krieg anfangen - aber ich wollte mich im Recht wissen, wenn mich das annervt.

Als Pragmatiker würde ich sagen, nehme die Fußmatten, denn
bekannterweise schaut man einem geschenkten Gaul nicht ins
Maul. Wenn die Matter kaputt ist, muß er halt eine neue
liefern. In jedem Fall hat die Matte aber nichts auf der
nächsten Nebenkostenabrechnung zu suchen! Da mußt aufpassen,
wo er sie versteckt hat.

Danke für den Tipp!!! Darauf wäre ich gar nicht gekommen. *sich einen Knoten ins Ohr macht, damit sie bei der Abrechnung später dann drauf achtet*

Liebe Grüße,
Snoef

Hallo,

Du hast sicher keine Regelung zur FRage der Fussmatten im Mietvertrag. Trotzdem gilt, dass der Vermieter ausserhalb Deiner Wohnung nicht nur das Aufstellen von diversen Gegenständen untersagen kann ( z.B. Schuhschrank im Treppenhaus) sondern von sich aus Matten vor die Wohnungstüren legen darf. Da jedoch mit Sicherheit - sofern er alleiniger Vermieter ist - keine in diese Richtung gehende Vereinbarung getroffen wurde, könntest Du es ablehnen, die Matte vor die Türe zu legen.

Ich schlage vor, die Matte liegen zu lassen. Aber, sollte der Vermieter auf die Idee kommen, diese Matten in gewissen Abständen reinigen oder durch eine Fachfirma auszutauschen, hast Du hierfür keine Kosten zu tragen. Wenn die Matte kaputt ist, hat der Vermieter diese später zu ersetzen.

GRuss Günter

Mein Vermieter in einem Mehrfamilienhaus hat kürzlich für alle
Mietparteien einheitliche Fußmatten gekauft, weil er das
einheitliche Erscheinungsbild schätzt. Am Putztag lag dann
diese neue Fußmatte unangekündigt über meiner vor meiner
Wohnungstür. Ich habe sie an einen anderen Ort im allgemein
zugänglichen Bereich weggeräumt, da ich sie nicht haben
wollte.

Nun ruft mich mein Vermieter an und meint, dass ich die von
ihm gestellte Fußmatte zu verwenden habe, und meine (nach
meinem dafürhalten schönere und praktischere) wegzuräumen
habe.

Muß ich mir das wirklich vorschreiben lassen, weil der
Hausflur nicht zur Wohnung gehört? *grummel*

Viele Grüße,
Snoef