Hallo!
Eine etwas schräge Anfrage (wegen der es sich eigentlich auch nicht lohnt, sich zu streiten, ich würde es aber nur grundsätzlich gerne wissen).
Mein Vermieter in einem Mehrfamilienhaus hat kürzlich für alle Mietparteien einheitliche Fußmatten gekauft, weil er das einheitliche Erscheinungsbild schätzt. Am Putztag lag dann diese neue Fußmatte unangekündigt über meiner vor meiner Wohnungstür. Ich habe sie an einen anderen Ort im allgemein zugänglichen Bereich weggeräumt, da ich sie nicht haben wollte.
Nun ruft mich mein Vermieter an und meint, dass ich die von ihm gestellte Fußmatte zu verwenden habe, und meine (nach meinem dafürhalten schönere und praktischere) wegzuräumen habe.
Muß ich mir das wirklich vorschreiben lassen, weil der Hausflur nicht zur Wohnung gehört? *grummel*
Viele Grüße,
Snoef