Hausfrau und kleingewerbe

Hausfrau ist Fahrzeughalterin von verschiedenen Autos, die der Ehemann gekauft hat, da dieser im Ausland ansässig ist. Hausfrau möchte nun Kleingewerbe anmelden. Ist die Tatsache, dass sie als Eigentümerin von Fahrzeugen eingetragen ist, ein Problem bei der Einkommenssteuererklärung wegen dem kleingewerbe?

Servus,

nein. Erst später, wenn sie pleite ist, könnten alle möglichen Leute auf die Idee kommen, die Autos gehörten ihr - da muss sie dann halt schauen, was sie macht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

DIe Eigenschaft des Kleinunternehmers bezieht sich nur auch die Umsatzhöhe, nicht auf die Vermögenssituation. Man kann die Befreiung von der Umsatzsteuer (§19UmStG) auch als Millionär beantragen solange die jährlichen Umsätze unter einer bestimmten Grenze liegen.

Servus,

von einem Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG ist in der Frage nicht die Rede.

Der Begriff „Kleingewerbe“, so unglücklich er auch ist, hat sich seit Wegfall des „Minderkaufmanns“ für Unternehmen eingebürgert, die im Sinn von § 1 Abs 2 HGB nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordern.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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