Hallo,
eine Hausfrau(ohne Einkommen…Ehemann EU Rentner) bekommt eine Schlittenprothese und anschließend Reha.
Frage:
Bei einer stationäre Reha…muss sie eine Zuzahlung leisten?
danke
lisa
Hallo,
eine Hausfrau(ohne Einkommen…Ehemann EU Rentner) bekommt eine Schlittenprothese und anschließend Reha.
Frage:
Bei einer stationäre Reha…muss sie eine Zuzahlung leisten?
danke
lisa
Hallo!
Ja, 10 € pro Tag für max. 42 oder 28 Tage im Jahr.
http://www.vdek.com/vertragspartner/vorsorge-rehabil…
Aber es gibt ja die Belastungsgrenzen von 1 oder 2 % des Jahreseinkommen (hier sicher die der Eheleute zusammen, weil familienversichert). Ist die erreicht zahlt man nichts mahr an Zuzahlungen.
MfG
duck313
Ja, 10 € pro Tag für max. 42 oder 28 Tage im Jahr.
http://www.vdek.com/vertragspartner/vorsorge-rehabil…
Aber es gibt ja die Belastungsgrenzen von 1 oder 2 % des
Jahreseinkommen (hier sicher die der Eheleute zusammen, weil
familienversichert). Ist die erreicht zahlt man nichts mahr an
Zuzahlungen.
Hallo,
diese Aussage kann zutreffend sein, muss sie aber nicht.
Entscheidend ist zunächst wer für die Maßnahme Kostenträger ist. Dies ist bisher völlig offen.
Wenn Kostenträger die DRV (Deutsche Rentenversicherung) ist, triift die Aussage nicht zu.
Dann wäre keine Zuzahlung zu leisten.
Gruß von TrixiMaus
Hallo,
grundsätzlich richtig ist deine Aussage aber auch nicht TrixiMaus - wieso wäre in diesem Fall kein Eigenanteil zu zahlen wenn der RV-Träger Kostenträger der Reha wäre, doch wohl nur dann, wenn schon Eigenanteile für die vorausgegangene Krankenhausbehandlung an die Kasse bis zu Höchstgrenze gezahlt worden wäre ?.
Aber ich kann mich ja auch irren, dann bringe mich bitte auf den neuesten Stand.
Gruss
Czauderna
nur wenn tatsächlich eine Zuzahlung in Betracht kommt spielen die bereits gezahlten Eigenanteile an die Kasse eine Rolle.
wenn aber aufgrund der Einkünfte überhaupt keine Zuzahlung erfolgen muss gilt das unter 1.) gesagte nicht.
Hier ein Überblick von der DRV
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…
Und ausführlicher auf dem Formular G160
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…
Gruß von TrixiMaus
Hallo,
das klingt schon besser, wir sind uns also einig, dass auch bei stationären reha zu Lasten der Rentenversicherung grundsätzlich Eigenanteile zu zahlen sind, und man einen Befreiungsantrag stellen muss um davon befreit zu werden.
Gruss
Czauderna
Hallo,
Hallo Guenter,
das klingt schon besser, wir sind uns also einig, dass auch
bei stationären reha zu Lasten der Rentenversicherung
grundsätzlich Eigenanteile zu zahlen sind, und man einen
Befreiungsantrag stellen muss um davon befreit zu werden.
Da bin ich aber nicht einig, denn bei der DRV ist die Zuzahlung eher die Ausnahme denn die Regel. Bezieher von Übergangsgeld während der Reha müssen auch keinen Befreiungsantrag stellen, sondern sind kraft Gesetzes befreit (§ 32 Abs.3 SGB VI).
Für Personen ohne Einkommen bietet dann § 32 Abs. 4 auch noch eine Befreiungsmöglichkeit.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__32.html
Gruss
&Tschüß
Czauderna
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
ich habe mich an G160 gehalten und dort an den ersten Satz, also die Rentenversicherung selbst schreibt da, dass grundsätzlich ein Eigenanteil bei einer stationären Reha zu zahlen ist. In dem hier geschilderten Fall ist es ja nicht geklärt wer überhaupt Kostenträger der Reha ist.
Gruss
Guenter