Hallo,
Darf ein Vertreter der Grünflächenbehörde unerlaubt mein
Grundstück betreten (z.Z. eine Baustelle) um vermeintlichen
Baumschäden fotographisch zu dokumentieren?Natürlich wird er das dürfen.
Vermutlich. Nicht ‚natürlich‘.
Gut. Dann eben vermutlich.
Es gibt eine Menge gesetzlicher Vorschriften, die
Behördenvertretern das betreten und „arbeiten“ auf „fremden“
Grundstücken erlauben.Und? Wenn sie Dir nicht mal ime einzelnen bekannt sind,
Woher weist Du das? Nur weil ich diese Regelungen hier nicht herausgesprudelt habe?
wie
kommst Du zu der Behauptung, dass hier ein passender Fall
vorliegt?
„Baustelle“ unterstellt zunächst die Verbindung zur (Landes-)Bauordnung. Wie unten schon anderswo geschrieben: Welche (Landes-)Bauordnung hat keine Betretungsrecht geregelt?
In dem von Dir geschilderten Fall dürfte die Landesbauordnung
oder auch das Naturschutzrecht die Grundlage sein.Ja. Oder vielleicht auch das Hundehaltergesetz…
Warum nicht?
Über die Landesbauordnung brauchen wir - denke ich - nicht mehr zu reden. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht ein Betretungsrecht (§85) vor, die Landesnaturschutzgesetze (sicher) auch.
Zum Hundehaltergesetz: Auch in einem „Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ dürfte es entsprechende Rechte und/oder Einschränkungen geben.
Ich biete übrigens die Baumschutzsatzung - wenn vorhanden. In
der Bauordnung findet man kaum was über Bäume - die werden so
selten gebaut, weißt Du? Und im ‚Naturschutzrecht‘ kannst Du
ja mal suchen. Der Begriff ist so allgemein, dass er als
Biunsenweisheit genau gar nicht weiterhilft.
Ich gehe davonaus, dass in der Baugenehmigung - auf welche sich der Ursprungsbeitrag bezieht - etwas zum Schutz der Bäume ausgesagt ist. Deshalb auch mein Hinweis auf die Landesbauordnung.
Als Beispiel:
https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung…
Da findet man dann den §8 ganz interessant.
Tut mir leid, Deinen Link kann ich nicht öffnen, so dass ich nicht an die Informationen komme.
Gruß
Jörg Zabel