Ich habe eine Frage.
Mein Nachbar hat eine Unterlassungsklage gegen mich eingebracht gegen ein Gartentor da er meinte diese stände auf allgemeinem Weg.
Dies ist aber nicht so( wurde Einspruch gemacht) da es ein Zugangsweig 1 gemeinsamer ist der dann in seinen Garten geht und der andere Weg in meinen Garten:
Das ist ein ersessener Weg in meinen Garten den nur ich benutze und der endet auch in meinem Garten.
Nun meine Frage:
Seine Rechtwältin ist dann einfach über das tor gesprungen gehüpft hat fotos gemacht und so weiter.
Ich habe natürlich eine Überwachungskamera in meinem Garten.
Soll man diese anzeigen? Find ich schon allerhand sowas was meint ihr dazu?