Hausfriedensbruch Anzeige oder was wäre zu machen?

Ich habe eine Frage.

Mein Nachbar hat eine Unterlassungsklage gegen mich eingebracht gegen ein Gartentor da er meinte diese stände auf allgemeinem Weg.
Dies ist aber nicht so( wurde Einspruch gemacht) da es ein Zugangsweig 1 gemeinsamer ist der dann in seinen Garten geht und der andere Weg in meinen Garten:
Das ist ein ersessener Weg in meinen Garten den nur ich benutze und der endet auch in meinem Garten.
Nun meine Frage:
Seine Rechtwältin ist dann einfach über das tor gesprungen gehüpft hat fotos gemacht und so weiter.
Ich habe natürlich eine Überwachungskamera in meinem Garten.

Soll man diese anzeigen? Find ich schon allerhand sowas was meint ihr dazu?

Hört sich toll an. So als ob es am Ende nur zwei Verlierer geben kann. Aber gut.

Wer hat festgestellt wo das Tor nur wirklich steht? Da gibt es eine Stelle, an der der Weg sich teilt und nur noch von jeweils Einem benutzt wird. Das muss aber nicht die Stelle sein, an der der gemeinsam genutzte Weg rechtlich aufhört.

Das bedeutet was genau?

Es wäre zu klären, ob Du rein rechtlich dort mit einer Überwachungskamera arbeiten darfst. Und auch, auf welcher Fläche sich die Rechtsanwältin bewegt hat.

Allgemeine Antwort: Erst muss sicher sein, dass die Rechtsanwältin gegen irgendwas verstossen hat.
Meine private Antwort: Ich würde es nicht tun und diese Sache auf sich beruhen lassen. Konzentriere Dich auf den Ärger mit Deinem Nachbarn.

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Interessant ist dass deine Mutter in Österreich ähnliche Problem hat, nur dass sie selber einen Störer vor Gericht zerrt. Da du nicht in Österreich lebst, geht es hier aber um deutsches Recht, richtig?

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vergleich das mal mit einer Dachgeschosswohnung.
Die letzte Treppe gehört auch nicht zur DG-Wohnung, nur weil diese nur noch ins DG führt und nur von dem dortigen Eigentümer benutzt wird.

Wichtig ist, wem der Weg rechtlich zugeordnet ist und nicht von wem er sinnvoll genutzt werden kann.

Und ehe du dir an dieser Stelle nicht zu etwas mehr als 100% sicher bist, würde ich einer Anwältin wohl nicht stecken, dass du sie gefilmt hast.
Schon gar nicht, per Anzeige.

grüße
lipi

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Ganz wichtig: Wo spielt diese Geschichte und welches Recht gilt?

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Ich meine, dass dir deine Rechtsschutzversicherung, die du anscheinend hast, kündigen sollte.:sweat_smile: Hast du nicht langsam genug von den ganzen Querelen?

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Ist österreichisches recht.
Die Kamera filmt nur meinen Garten wer also in meinen Garten geht oder zu meinem Tor egal ob Anwältin oder nicht ist fällig.
Da es mehrere Rechstreitigkeiten gibt werd ich wohl die Anwält mit einem Top Anwalt anzeigen. Der Weg ist ersessen der gehört zu meinem Grundstück.
Da der Nachbar aber schon öfters in meinem Garten wo noch kein Tor war gegangen ist da ermeinte alles is allgemein, wurde das Tor gemacht

So long

Das wird das Beste sein.

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Absolut! Die Anwältin kann von Glück sagen, dass du keine Selbstschussanlage installiert hast!

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Da ist man ja in einem deutschen Forum richtig gut aufgehoben - vor allem, wenn man so „unwichtige“ Dinge erst auf Nachfrage angibt.

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