Hallo, eine ganz kurze Frage:
Gilt es als Hausfriedensbruch, wenn man eine
nicht abgeschlossene Wohnung betritt?
Die Haustür unten war abgeschlossen, allerdings
war die Tür zum Apartment oben offen, die vom Vermieter
unerlaubt betreten wurde. Aus dem StGB Paragraphen
geht für mich jetzt leider nicht direkt raus, ob dies
bereits als Hausfriedensbruch zählt.
hallo.
aus meiner Sicht ist das kein hausfriedensbruch. bei einer wirklich offen stehenden Tür kann der Besucher davon ausgehen dass er die Wohnung betreten darf. denke ich. wenn sie nur nicht abgesperrt war aber geschlossen dann ist das hausfriedensbruch.
vg
danke für die Antwort!
Ich hab mich wohl ungenauausgedrückt, die tür war geschlossen, nur nicht abgesperrt. Das Problem ist, dass es sich um eine ältere Tür mit Klinke handelt, wo man dann auch ohne Schlüssel reinkommt.
Ein vermieteter Wohnraum ist die Mietsache ansich.
betritt der VM diese, ohne Erlaubnis, hat er sich dem Hausfriedesnbruch schuldig gemacht.
Lieber Fragesteller!
Ich mache es kurz: "Das Hausrecht liegt allein beim Mieter! Nur er entscheidet, wer seine Wohnung betreten darf. Selbst eine offene Wohnung darf nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers (Mieter) betreten werden.
Weder der Vermieter, nich ein Hausmeister oder Hausverwalter haben das Recht eine Wohnung ohne Erlaubnis des Inhabers (Mieter) zu betreten.
Es ist in jedem Falle Hausfriedensbruch!
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“
Besichtigt der Vermieter die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters, übt er verbotene Eigenmacht, §858 BGB, aus und begeht Hausfriedensbruch, § 123 StGB. Das gilt auch bei offener Tür und auch, wenn es im Mietvertrag vereinbart wäre. Selbst ein kurzes Eintreten ohne Besichtigung ist Hausfriedensbruch.
Unwirksame Klauseln im Mietrecht
Unwirksam sind Klauseln, die dem Vermieter das Recht einräumen sollen, die Wohnung jederzeit besichtigen oder mit einem zurückbehaltenen Schlüssel betreten zu können, selbst wenn das Mietobjekt nur ein Zimmer in einer Wohnung ist.
Viele Grüße
JB
also aus meiner Sicht heisst geschlossene Tür nicht eintreten. ob das hausfriedensbruch ist kann ich nicht sagen aber auf jeden Fall nicht korrekt und rechtlich sicherlich ansprechbar.
danke für die Antwort!
Ich hab mich wohl ungenauausgedrückt, die tür war geschlossen,
nur nicht abgesperrt. Das Problem ist, dass es sich um eine
ältere Tür mit Klinke handelt, wo man dann auch ohne Schlüssel
reinkommt.
Hi,
sorry, dass ich lache - aber Deine Thematik kommt mit sooo bekannt vor…
Also:
Wenn Du eine Wohnung mietest, hast Du für die Dauer der Mietzeit das Hausrecht hierfür. Will heißen: Du und niemand anderes bestimmst, wer Deine Wohnung wann und wie oft betreten darf. Es soll ja Vermieter geben, die behalten einen Wohnungsschlüssel ein mit dem Argument, wenn z.B. ein Rohrbruch während Deiner Abwesenheit auftritt, schnell in die Wohnung zu müssen. Der Gesetzgeber hat das ganz klar als unwirksam definiert. Der Vermieter hat Dir ALLE Schlüssel auszuhändigen für die Dauer der Mietzeit. Allerdings muss gewährleistet sein, dass jemand im Notfall (Wasserrohrbruch z.B.) Deine Wohnung betreten kann. Wer das aber ist (Deine Oma, der Nachbar, meine Oma), bestimmst Du.
So: Dein Fall ist ja etwas anders gewesen. Deine Wohnungstür war nicht verschlossen, der Vermieter hat die Wohnung einfach betreten. Auch das ist nicht zulässig gewesen. Eine unverschlossene Tür bedeutet nicht „Tag der offenen Tür, jeder kann kommen und gehen, wie es ihm passt“.
Was mich jetzt interessiert: Woher weißt Du, dass der Vermieter in der Wohnung war? Definitiv klar ist ja: Er wusste entweder, dass die Tür unverschlossen war oder er hat es durch Zufall herausgefunden - auf jeden Fall hat er die Klinke gedrückt und ist reinspaziert. Und das erfüllt m.E. nach den Tatbestand des Hausfriedensbruchs.
So (jetzt kommt meine eigene, ähnliche Erfahrung) ins Spiel: Du kannst natürlich jetzt eine Strafanzeige stellen. Der Haken: Du müsstest das widerrechtliche Betreten der Wohnung durch den VM beweisen können. Der wird natürlich alles abstreiten, wenn er von der Polizei/Staatsanwalt/Gericht darauf angesprochen wird. Oder - Du baust einfach ein neues Schloss ein (evtl. hat der VM vom gegenwärtigen Schloss ja auch noch einen Schlüssel) und wartest, was kommt.
Wie gesagt: Mich würden die Hintergründe interessieren, es wäre schön, wenn Du mir etwas mehr dazu schreiben könntest.
Du wohnst nicht zufällig im Hochsauerland?
Herzliche Grüße und alles Gute!
Micha
Danke für die schnelle Antwort. Damit ist das wohl geklärt.
Auch dir ein Dankeschön für die Antwort!
Hallo Micha,
ich wohne in einem Apartment oben innerhalb eines
Hauses und bin heute morgen ganz schön erschrocken
als tatsächlich der Vermieter einfach mal bei mir
im Wohnzimmer stand, wo ich gerade geschlafen habe
(um 10 Uhr etwa). Meinte daraufhin nur, dass die
Tür offen stand und er also einfach mal hineingesehen
hat. Anschließend hat er sich noch über den Zustand
der Wohnung beschwert und meinte ich solle mehr
aufräumen, was ich in dem Moment natürlich besonders
toll fand, nachdem er mich nicht nur geweckt hat,
sondern, wie ich jetzt auch erfahre rechtlich auch noch
eine Straftat begangen hat.
Nein, ich wohne nicht im Hochsauerland.
Auch bei dir möchte ich mich für die Antwort bedanken!
Hallo,
der Vermieter darf ohne Zustimmung nicht einfach eintreten, wenn die Türe offen steht. Er muss sich bemerkbar machen, durch klopfen oder klingeln.
Selbst wenn keiner Reaktion kommt, muss er halt warten.
Einfach rein gehen, ist nicht.
Eine offene Haustüre ist keine Einladung zum hemmungslosen Eintreten.
Strafbar (bzw. rechtlich interessant) wird das Ganze aber wohl erst nur, wenn der Vermieter einer Aufforderung unverzüglich die Wohnung zu verlassen nicht nachgekommen ist.
Streng genommen, wurde aber Hausfriedensbruch begangen.
Auch ein mitgemieteter Garten darf vom Vermieter nicht einfach betreten werden.Egal ob das Gartentürchen offen steht oder nicht.
Grüße
tina
der Volksmut sagt: Wo kein Kläger, da kein Richter
Hallo Trynox,
die unverletzlichkeit der Wohnung ist auch im GG geregelt und gilt nicht nur bei verschlossener Tür.
Ich nehme an, die Türe stand nicht nicht weit offen?
Der Vermieter weiß natürlich das er die Wohnung nicht gegen Ihren Willen, oder bei Ihrer Abwesenheit betreten darf. Gefahr im Verzug war ja wohl nicht?!
Ob eine Anzeige Erfolg hat oder wegen geringfügigkeit eingestellt wird, lässt sich so nicht sagen.
Gruß
fragmich46
Hallo Trynox,
Jedes ungefragte Betreten der Mieterwohnung ist Hausfriedensbruch.Selbst dann, wenn Sie Ihrem Vermieter einen Schlüssel hinterlegt hätten.
Er muß Sie um eine Termin bitten.
Gruß Fred
Hallo Trynox,
das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Unantastbarkeit der Privatspäre beinhaltet auch die Wohnung und gilt auch für den Vermieter. Der darf nur in die Privaträume des Mieters nach vorheriger Absprache und mit Genehmigung desselben.
LG
Maria
hallo,
meiner Meinung nach ist es Hausfriedensbruch.
siehe auch:
Vermieter haben in vermieteten Wohnungen nichts verloren
Das Betreten einer vermieteten Wohnung ist dem Vermieter ohne ausdrückliche Erlaubnis des Mieters untersagt, auch wenn der Vermieter vom Mieter einen Zweitschlüssel überlassen bekommt. Ein solches Vorgehen ist laut des LG Berlin als Hausfriedensbruch zu bewerten und berechtigt den Mieter zur fristlosen Kündigung, auch wenn es der Vermieter wie im vorliegenden Fall “nur gut meinte“.
Konkret ging es um einen Vermieter, der in Abwesenheit des Mieters und ohne dessen Zustimmung mit einem Handwerker die Wohnung betreten hatte, um eine Reparatur durchführen zu lassen. Sein Argument, dass er nur der Sache dienen wollte, schmetterten die Richter ab. Das Verhalten des Vermieters sei eine “nicht hinzunehmende Eigenmächtigkeit“ gewesen, wie es in der Urteilsbegründung wörtlich hieß (Landgericht Berlin, 64 S 305/98)
(http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Hausfriedensbruch…)
Also wenn der Vermieter jetzt meint, er habe doch nur schauen wollen, ob alles in Ordnung sei, hat er doch nicht recht.
Betreten darf der Vermieter die Wohnung nur nach Ankündigung und unter Angaben von Gründen. es gibt hier Gerichtsurteile, die klärten wann und mit welchen Gründen der Zutritt zu gewähren ist. Einzige Ausnahme: Abwendung einer Gefahr z.B. bei einem Wasserrohrbruch.
Ich verweise hier auf einen Link: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/besichtigungsrech….
Ihr habt nicht angedeutet, was Ihr nun machen wollt.
Fristlos kündigen geht offensichtlich. Wenn Ihr aber in der Wohnung bleiben wollt, würde ich den Vermieter abmahnen.
Zitat. "…Einem Vermieter ist es selbstverständlich nicht gestattet, in Ihrer Abwesenheit ohne Ihre Kenntnis und ohne Ihre Zustimmung die Wohnung zu betreten. Daher sollten Sie den Vermieter wegen dieses Vertragsverstoßes abmahnen und ihn auffordern, dies künftig zu unterlagen. Ich persönlich würde Ihnen raten, das Schloss der Wohnungstür auszuwechseln, um dadurch zu verhindern, dass der Vermieter Ihre Wohnung betritt. " (http://www.dols-franzke.de/viewtopic.php?f=29&t=4945)
Gruß
Elfriede
den bereits gegebenen Antworten weiss ich nichts hinzuzufügen
Hallo,
wahrscheinlich ist das kein Hausfriedensbruch
Ähnlich, wie bei einem Auto, ist der Besitzer sicherlich verpflichtet, ein Mindestmaß an Sicherung
vorzunehmen.
Der Vermieter könnte auch behaupten, das er ungewöhnliche Geräusche gehört hat, der Sache auf den Grund gegangen ist, dabei festgestellt hat, das die Wohnung nicht verschlossen war.
Ein Anwalt könnte dir genauere Auskünfte geben
Viele Grüße
Llissy
Hallo Trynox,dazu kann ich leider nicht sagen,aber wende Dich doch an ein örtliches Polizeirevier.Dort wird man Dich gerne informieren.Mi freundlichen Grüßen karlhans35.