Hallo. Nehmen wir einmal folgenden Fall an:
(1) Ein Arbeitnehmer hat eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
(2) Er hat daneben und bei einem anderen Arbeitgeber zudem einen Minijob über 450 Euro.
(3) Er hat keine anderen Beschäftigungen, insbesondere keine kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse.
Ein privater Arbeitgeber möchte diesen Arbeitnehmer nun als Haushaltshilfe beschäftigen. Ein zweiter Minijob wäre ungünstig, v.a. wegen Steuerklasse VI.
Wäre es möglich folgende Konstruktion zu wählen:
Der potentielle AG schließt mit dem AN einen
(1) auf 11 Monate befristeten Arbeitsvertrag (kurzfrisitiges Beschäftigungsverhältnis).
(2) Die Anzahl der Arbeitstage im Kalenderjahr liegt unter 70. Sie sind nicht zusammenhängend.
(3) Der Stundenlohn beträgt 12 Euro brutto.
(4) Der maximale Arbeitslohn pro Arbeitstag liegt unter 60 Euro brutto.
Im Verlauf der nächsten elf Monate kommt nun der AN beispielsweise einmal in der Woche oder alle zwei Wochen oder auch zwei mal die Woche - je nach Bedarf - als Haushaltshilfe zum AG.
Nach meiner Einschätzung sind alle Voraussetzungen für einen kurzfristigen, nicht sozialversicherungspflichtigen Minijob erfüllt. Zudem wäre eine pauschalierte Steuerzahlung iHv 25% plus Soli möglich.
Die Auskunft der Minijob-Zentrale hierzu (nicht zu der Steuerfrage) bestätigte (telefonisch) diese Sicht.
Angenommen aber es stellte sich heraus, dass der AN faktisch regelmäßig einmal in der Woche am gleichen Werktag arbeitet - ginge man dann von einer „regelmäßigen“ und also keiner kurzfristigen Beschäftigung mehr aus? So lange das Arbeitsverhältnis befristet ist und die 70 Tage nicht überschritten werden, kann ich nicht erkennen, dass diese „Regelmäßigkeit“ schädlich wäre für die Eigenschaft eine kurzfristige geringfügige Beschäftigung zu sein.
Die kurzfristige Beschäftigung wird zudem nicht berufsmäßig ausgeübt - wie aus der sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung schon erkennbar.
Vielen Dank für Meinungen
Viele Grüße
FR