Haushaltshilfe für Familienmitglied absetzen

Hallo liebe Experten!

Eine Haushaltshilfe ist ja, soweit ich weiß, von der Steuer absetzbar als „haushaltsnahe Dienstleistung“.

Nun möchte ich gern meiner Schwester eine Haushaltshilfe bezahlen und es wäre toll, wenn ich das von der Steuer absetzen könnte.
Meine Schwester beginnt eine Ausbildung und verdient nicht soviel, dass sie das viel absetzen könnte.
Da meine Schwester 500 km weit weg wohnt wäre aber schon offensichtlich, dass die Haushaltshilfe nicht für meinen Haushalt arbeitet.

Wie sieht das nun steuerrechtlich aus?

Danke und Gruß
Diva

Hi Diva,
hmm, ich fürchte, das wird nicht sooo einfach. Guck mal hier:

Da steht schon eindeutig, dass „wenn Sie als Privatperson bei einem Dienstleister Tätigkeiten in Auftrag gegeben haben, die ansonsten Mitglieder Ihres Haushalts übernehmen würden […] Es muss sich auch tatsächlich um eine reine Dienstleistung handeln, die noch dazu in Ihrem Haushalt ausgeführt wird.“ Also ich fürchte, das würde nix. Notfalls kannst ja mal beim Finanzamt anrufen, das sind ja oft auch ganz freundliche Leute - oder beim Steuerberater, falls Du zufällig so einen hast :wink:

Angenommen ich zahle die Kaltmiete für die Wohnung meiner Schwester und beauftrage dann die Haushaltshilfe?
Wahrscheinlich müsste ich wohl im Mietvertrag stehen und regelmäßig mich dort aufhalten…

Schade.

Hast du eine Idee, ob man finanzielle Unterstützung für Familienmitglieder sonst irgendwie absetzen kann?

Danke schonmal!

Gruß, Diva

Puh! Aber die Wohnung gehört Dir nicht?

Guck mal hier: https://www.schneider-wp.de/?id=191 Da scheint zumindest ein bissle was zu gehen - allerdings wohl eher mit monatlicher Überweisung als in „Naturalien“ (also Miete / Putzfrau). Aber ich glaube, sowas würde ich mit dem „Profi“ (Steuerberater) klären - und das kostet im Normalfall nicht sooo viel wie’s klingt :wink:

1 Like

Servus,

das hängt davon ab, ob Unterstützende gegenüber dem Unterstützten unterhaltspflichtig ist oder nicht.

Die gesetzliche Unterhaltspflicht ist in § 1601 BGB recht schlicht und ergreifend geregelt: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

Geschwister untereinander also nicht.

Und damit ist für die Einkommensteuer nichts zu machen, da hilft auch kein Steuerberater. Da ist § 33a EStG recht eindeutig formuliert: Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 9 168 Euro Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.

Es hat auch keinen Sinn, irgendwelche Leistungen von Deiner Schwester an Dich zu fingieren - § 35a EStG ist so gestaltet, dass das beim einen nicht mehr spart, als es beim anderen kostet, also bei so einer Fiktion unterm Strich nichts herauskommt.

Schöne Grüße

MM

3 Like

Ohne jede genaue Ahnung komme ich auf die Idee „Zweitwohnsitz“ von Dir an der Adresse Deiner Schwester. Wäre dann ja Dein 2. Haushalt.
Ob und wie das hinhauen kann, weiß ich nicht.
LG
Amokoma1