Haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerrechnung?

Hallo,
wenn ein Vermieter eines Mehrfamilienhauses eine Jahres-Nebenkostenabrechnung schickt, können haushaltsnahe Dienstleistungen, die dort genannt sind, steuerlich abgesetzt werden, oder?
Wie aber unterscheiden sich diese Leistungen vom Handwerkerrechnungen, die ja auch abgesetzt werden können. In der Nebenkostenrechnung sind z.B. viele Wartungsarbeiten genannt, z.B. Wartung der Heizung, der Solalux-Verglasung, der Fenster und Türen usw. Diese Arbeiten müssen Fachleute erledigen. Bei Google fand ich, daß Handwerkerrechnungen abgesetzt werden können, wenn gelernte Fachleute die Arbeit gemacht haben.
Ist es sinnvoll oder erforderlich, aus der Nebenkostenabrechnung die Kosten rauszuziehen, die von Fachleuten stammen, um diese dann neben den haushaltsnahen Dienstleistungen anzugeben?

Gruß
Pauli

Hi,

du kannst doch nicht die komplette Nebenkostenabrechnung als haushaltsnahe Dienstleistungen angeben, sondern nur bestimmte Positionen. Was hindert dich daran, die Kosten für

einfach als Handwerkerleistung anzugeben?

Gruß
Christa

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Nur die Arbeit, nicht das Material.
Daher weisen vernünftige Vermieter diesen Anteil in der Abrechnung separat aus.

Welche haushaltsnahen Dienstleistungen werden denn in der Abrechung aufgeführt?

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naja, die Abrechnung enthält auf einem Blatt „Betriebskosten“, auf einem anderen Blatt „Haushaltsnahe Dienstleistungen“. Zu diesem gehören z.B. Kosten der Entwässerung, Winterdienste, Wartung der Fenster, Wartung Notstromanlage usw.usw., also ganz viele Wartungsarbeiten an dem Objekt. Auch der Hausmeister, die Hausreinigung sowie Pflege der Grünanlage sind genannt. In der Betriebskostenabrechnung wiederholen sich alle Posten aus den Dienstleistungen, ergänzend sind dort Grundsteuer, Straßenreinigung oder auch Müllabfuhr genannt. Diese Betriebsabrechnung ist die Grundlage für das, was ich anteilig bezahlen muß.
Nachdem ich das hier formulieren mußte, ist mir klar geworden, daß das Blatt mit den Haushaltsnahen Dienstleistungen ggf. nur für das Finanzamt erstellt wurde, da der Inhalt ja bereits in der Betriebsabrechnung enthalten ist.
Ich fürchte somit, daß ich ggf. selber einen Handwerker bestellen müßte, wenn ich (für nächstes Jahr) eine Handwerkerrechnung absetzen möchte.

Gruß Pauli

Nein. Die Hausverwaltung/der Vermieter dröselt die Ausgaben auf und bescheinigt, was davon als haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistungen vom Mieter in der Steuererklärung angegeben werden kann.

Gruß
C.

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ich habe ja keinerlei Rechnungen als Nachweise, da der Vermieter die Kosten hat, sie durch die Anzahl der Mieter und deren Quadratmeter teilt.

danke für den Tipp, da werde ich den Vermieter mal ansprechen. Letztes Jahr habe ich das gesamte Blatt mit der Überschrift „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ mein Finanzamt eingereicht und im Bescheid dann gesehen, daß 20% der kompletten Kosten berücksichtigt waren. Da hatte ich aber noch fette Handwerkerrechnungen, die ich jetzt nicht habe. Daher meine Suche nach möglichen Handwerkerrechnungen.
Was mir gerade auffällt: Blöde Idee von mir, bei beiden Rechnungsarten werden 20% berücksichtigt, also ist es kein Vorteil, aus den vorhandenen Unterlagen Handwerkerrechnungen herauszusuchen, die dann bei den Dienstleistungen fehlen.

Was genau das ist, was vorgesehen ist: 20% der Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen werden von der Steuerschuld abgezogen (von Obergrenzen jetzt mal abgesehen).

Verstehe ich nicht. Hast Du selber Handwerker bezahlt? Die Ausgaben dafür hättest Du dann auch noch in der Steuererklärung angeben können (sofern die Bedingungen erfüllt sind).

Auch das verstehe ich nicht. Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen gibt es separate „Töpfe“. Ich wüsste jetzt nicht, wieso die Geltendmachung des einen dazu führen sollte, dass „woanders“ etwas fehlt.

vielleicht habe ich das nicht klar beschrieben. Für 2023 hatte ich Renovierungsarbeiten durch Handwerker eingereicht, die erstmalig seit zig Jahren eine Rückerstattung von Steuern bewirkten. Die Idee war jetzt, aus der Nebenkostenrechnung des Vermieters Handwerkerleistungen rauszunehmen, um diese dann separat aufzuführen. Das das aber Unsinn ist, habe ich begriffen. Trotzdem ist mir nicht ganz klar, wo der Unterschied zwischen diesen beiden „Töpfen“ liegt.

Das ist kein Unsinn, sondern genau richtig. Wenn Du einen Handwerker beauftragst oder eine haushaltsnahe Dienstleistung buchst, kannst Du die entsprechenden Beträge natürlich in der Steuererklärung angeben und das führt dann zu einer entsprechenden Reduzierung der EkSteuerlast. Das gleiche gilt aber auch für Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die Du über die Betriebskosten bezahlst - also bspw. ausgeführt durch einen Hausmeister - und die Dir der Vermieter/die Hausverwaltung bescheinigt.

Gruß
C.

Haushaltsnahe Dienstleistung: Rasenmähen, Fensterputzen, Kochen, … - alles, was du oder Familienangehörige auch selber machen könnten. Das kann auch von Privatpersonen durchgeführt worden sein. Wenn du Tante Anne 100€ im Monat dafür bezahlst, dass sie dir den Rasen mäht: Quittung geben lassen, abheften und dich über 20€ Steuerermäßigung freuen. Maximal einreichbare Summe der Werte solcher Arbeitsleistungen (Lohn, Fahrt, Maschinenkosten, aber KEIN Material) im Jahr: 20000€. Maximale Steuerermäßigung also 4000€.

Handwerkerleistung: Nur von Fachkräften durchgeführt, immer mit ordentlicher Rechnung, Bezahlung nur über Überweisung. Auch hier sind Lieferungen nicht anzusetzen, wohl aber neben Lohnkosten auch Fahrkosten, Maschinenkosten, Hilfs- und Schmierstoffe. Jahressumme bis 6000€, also 1200€ Ermäßigung.

Die Hausverwaltung hat vermutlich alles richtig gemacht und den Anteil der „haushaltsnahen Dienstleistungen“ separat ausgewiesen. Du kannst diesen Zettel separat abheften und bei der Steuererklärung angeben.
Es wundert mich aber, dass dann wohl die separat ausgewiesenen Handwerkerleistungen fehlen. Sicherlich wurde doch die Heizung gewartet. Das wäre eine Handwerkerleistung, keine haushaltsnahe Dienstleistung.

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danke C.
Dir ein schönes Wochenende,
Gruß
Pauli