Hallo,
wenn ein Vermieter eines Mehrfamilienhauses eine Jahres-Nebenkostenabrechnung schickt, können haushaltsnahe Dienstleistungen, die dort genannt sind, steuerlich abgesetzt werden, oder?
Wie aber unterscheiden sich diese Leistungen vom Handwerkerrechnungen, die ja auch abgesetzt werden können. In der Nebenkostenrechnung sind z.B. viele Wartungsarbeiten genannt, z.B. Wartung der Heizung, der Solalux-Verglasung, der Fenster und Türen usw. Diese Arbeiten müssen Fachleute erledigen. Bei Google fand ich, daß Handwerkerrechnungen abgesetzt werden können, wenn gelernte Fachleute die Arbeit gemacht haben.
Ist es sinnvoll oder erforderlich, aus der Nebenkostenabrechnung die Kosten rauszuziehen, die von Fachleuten stammen, um diese dann neben den haushaltsnahen Dienstleistungen anzugeben?
Gruß
Pauli