Haushaltsnahe Dienstleistungen

Hallo Leute,

kann man Arbeitslöhne, die bei der Reparatur (Bremsscheiben etc.) eines privaten (aber für die Fahrt zum Arbeitsplatz genutzten) KFZ anfallen auch als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich geltend machen?

Danke
S.

Soweit ich es bisher begriffen habe, sind „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ nur Tätigkeiten am/im Haus und Garten.

Gruß JoKu

Hallo,

die Frage ist nicht zu abwägig, denn es gibt nicht nur die Vorschrift, dass haushaltsnahe Dienstleistungen die tarifliche Einkommensteuer ermäßigen können. Wenn man § 35 a Abs. 2 ein Stückchen weiterliest, findet man in Satz 2 einen Hinweis auf Handwerkerleistungen. Diese ermäßigen die tarifliche Einkommensteuer jedoch nur, wenn sie für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnamen in Anspruch genommen wurden.

Also, um es nach langer Rede zu schließen: Nein, Reparaturen am Auto können nicht als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung zur Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer herangezogen werden.

Es grüßt

Berta

Servus Berta,

da stelle ich mir grade vor, wie das wohl aussieht, wenn der Halter des Autos einer Ethnie angehört, deren Angehörige in bedeutendem Umfang ohne festen Haushalt ausschließlich in Autos und Wohnwagen leben. Im Grund schon mal wieder ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz…

Schöne Grüße

MM

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Hallo Berta,

noch ne Nachfrage zur Problematik Kfz.-Reparatur:

…Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnamen in Anspruch genommen
wurden.

Wer die Bremsen an seinem Kfz reparieren lässt, trägt zur Erhaltung des Kfz bei. Und Handwerker sind KFZ-Mechaniker doch auch.

Steht denn irgendwo, dass diese Erhaltungsaufwendungen bei Arbeiten IM UND UM DAS HAUS absetzbar si?

Danke
S

Hi Susanne,

entschuldige bitte. Ich weiß, man soll sich zwar kurz fassen, aber wesentliche Teile der Informationen nicht einfach weglassen.

Steht denn irgendwo, dass diese Erhaltungsaufwendungen bei
Arbeiten IM UND UM DAS HAUS absetzbar si?

Es heißt tatsächlich: „Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnamen, die in einem inländsichen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden…“

Hilft das?

Gleich sagt Martin zu recht: Schön wärs doch, wenn das Auto im Haushalt ist oder steht. Und ich gebe ihm Recht. Bestimmt vier Jahre lang hatten wir in unserer Diele unser noch nicht ganz fertiges Wohnmobil stehen und lebten damit quasi unter einem Dach. Die Vorschrift gab es damals nicht, also brauchte ich mir da keine Gedanken drum machen, ob die Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an dem Wohnmobil im Sinne des Gesetzes in meinem inländischen Haushalt erbracht wurden.

Es grüßt

Berta

Servus,

Gleich sagt Martin zu recht: Schön wärs doch, wenn das Auto im
Haushalt ist oder steht

nein, sondern:

„Ei, mei Fraa hod sisch die Fisaasch und die Fußneeschl renoviere gelosst. Isch honn des genaa gesehe, des war bei uns im Badd, des Meedsche kimmt als ins Haus bei der Kundschofd. Und die Nochbere honn aach all geguggt als wie wenn se noch nie ä Fraa mit ennere ayurvedische Peperonimasg gesehe gehebbt gehedde. Isch honn gedenkd, des kennd me doch absetze, weils doch bei uns im Badd wor?“

So, und nun ist das WE vorbei, jetzt simmer wieder ernst.

Schöne Grüße

MM