Haushaltsnahe Dienstleistungen § 35a Abs. 2 EStG

Hakko, liebe Mitglieder,

ich habe eine Frage zu § 35a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 EStG:

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft -WEG- beschäftigt einen Hausmeister auf Minijob-Basis. Dieser Hausmeister erhält für seine Dienstleistungen, die er als Nebenjob ausübt, ca. 2.800 € jährlich. Hauptberuflich arbeitet dieser Hausmeister in einem Angestelltenverhältnis.

Diese Aufwendungen der WEG für den Hausmeister i.H.v. 2.800 € können als Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 EStG von den Bewohnern der Wohnungen geltend gemacht werden.
Wie sieht es in diesem Fall mit den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft für den Hausmeister aus?
Können diese auch im Rahmen der Haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden?

Hallo ubis,

ich habe hier leider keine Erfahrung.

Wenn aber die Vergütung für den Hausmeister steuerlich anerkannt wird, sollte es mit der fälligen Zahlung an die Berufsgenossenschaft genau so sein.

Ruf doch einfach das FA an.

MfG

Stefan Seidel

Beiträge sind keine Dienstleistungen, es sind reine Werbungskosten, so jedenfalls ist es mir geläufig
gruß maluzo

Hallo,
kann leider nicht weiterhelfen.
Alkwin

Beiträge sind keine Dienstleistungen, es sind reine
Werbungskosten, so jedenfalls ist es mir geläufig
gruß maluzo

Hallo Maluzo,

vielen Dank für Deine Nachricht.

Die Frage ist eben, ob die Beiträge zur Berufsgenossenschaft des Hausmeisters in einer Wohnungseigentümergemeinschaft auch zu den Sozialversicherungsbeiträgen gehören. Denn die
die Krankenkassenbeiträge für den Hausmeister
können auch im Rahmen von § 35a (2) EStG geltend gemacht werden.

Grüße - ubis

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo Ubis,

nein, die Beiträge zur Berufsgenossenschaft kann nur der AG als Personalkosten ansetzen. Für die steuerliche Geltendmachung können nur die Kosten für den Hausmeister (Lohnkosten), die Gartenpflege- und Reinigungskosten oder Wartungskosten angesetzt werden.

Viele Grüße,
C.

Hallo,
Tut mir leid, da kenn ich mich nicht aus.
Aber wenn der Betrag auf die Mieter verteilt ist, dann können Sie da sowieso nicht absetzen.

Gruß
monika61

Hallo,

sorry… da bin ich üerfragt

Hallo,
die Beiträge fallen auch unter die Dienstleistungskosten.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo
Also ich meine ja den auch dieses wird von der -WEG- bezahlt und dürfte somit auch geltend gemacht werden so meine persönliche Meinung
Ich würde dies einfach reischreiben und geltend machen sie werden es dir schon streichen und dann hast du deine Begründung warum gestrichen worden ist.
LG Mausi123

Hallo blau123,

kannst Du mir bitte dazu die Gesetzeslage nennen?

Ich kann zu den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft weder in § 35a EStG noch in dem Anwendungserlass
1/ § 35a vom 15.02.2010 etwas finden.

Viele Grße - ubis

Hallo Ubis,

nein, die Beiträge zur Berufsgenossenschaft kann nur der AG
als Personalkosten ansetzen. Für die steuerliche
Geltendmachung können nur die Kosten für den Hausmeister
(Lohnkosten), die Gartenpflege- und Reinigungskosten oder
Wartungskosten angesetzt werden.

Viele Grüße,
C.

Hallo blau123,

in diesem Fall ist die Wohnungseigentümergemeinschaft der Arbeitgeber. Ich kann eigentlich nicht nachvollziehen warum die Beiträge zur Berufsgenossenschaft des Hausmeisters nicht nach
§ 35a EStG geltend gemacht werden können, denn die Sozialversicherungsbeiträge werden auch nach
§ 35a (2)EStG geltend gemacht.

Gruß - ubis

Hallo Ubis,

hab nochmal gesucht und eine Quelle gefunden, die es eindeutig sagt: Matthias Nöllke: Nebenkostenabrechnung für Vermieter (Seite 76). Die Berufsgenossenschaft können Sie umlegen! :wink:

Viele Grüße,
C.

Hallo C.,

vielen Dank für Deine Nachricht und die genannte Informationsquelle.

Werde mir das Buch besorgen.

Grüße - ubis