Hakko, liebe Mitglieder,
ich habe eine Frage zu § 35a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 EStG:
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft -WEG- beschäftigt einen Hausmeister auf Minijob-Basis. Dieser Hausmeister erhält für seine Dienstleistungen, die er als Nebenjob ausübt, ca. 2.800 € jährlich. Hauptberuflich arbeitet dieser Hausmeister in einem Angestelltenverhältnis.
Diese Aufwendungen der WEG für den Hausmeister i.H.v. 2.800 € können als Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 EStG von den Bewohnern der Wohnungen geltend gemacht werden.
Wie sieht es in diesem Fall mit den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft für den Hausmeister aus?
Können diese auch im Rahmen der Haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden?