Hallo!
Im Netz habe ich dies gefunden:
" Von den Arbeitskosten , die Sie gezahlt haben, können Sie 20 Prozent von Ihrer Steuerschuld abziehen. Die Mehrwertsteuer setzen Sie mit an. Ebenfalls anrechnen können Sie Fahrt- und Maschinenkosten sowie Verbrauchsmittel , also etwa Klebeband und Abdeckplane, die der von Ihnen beauftragte Maler verwendet. ([§ 35a EStG)]"
Nur mal aus Neugier: Bei der vertraglichen Heizungswartung könnte ich demnach die vom Handwerker verwendeten Arbeitsmittel - z.B. Ölbrennerdüse, Ölfiltereinsatz, Kleinmaterial - zu den 20% der Lohnsumme hinzurechnen?
Gruß,
Eva
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Hallo!
Nicht wirklich. Du kannst Positionen absetzen, die in der Rechnung pauschal als Klein- oder Verbrauchsmaterial bezeichnet werden. Wenn tatsächlich einzeln bezeichnete Kleinmaterialien in der Rechnung enthalten sein sollten, dann wären das z.B. Schrauben und Dübel, Nägel, Abklebeband, dann kann man das natürlich auch ansetzen, jedoch ist das völlig untypisch. Ersatzteile, wie eine Ölbrennerdüse oder auch der Filtereinsatz sind damit nicht gemeint.
Schöne Grüße!
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Arbeitskosten sind die Kosten, die du für die reine Arbeit bezahlst, also etwa die 60€ für den Monteur.
Zusätzlich die 25€ für Anfahrt, 12€ Messgerätepauschale und 7,80€ für Reinigungsspray und Schmieröl.
Danke an euch!
Gruß,
Eva
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