Haushaltsnahe Dienstleistungen vs. Handwerkerleistungen

Hallo liebe alle,

was aus den folgenden Punkten meiner Nebenkostenabrechung meines Vermieters zählt zu Haushaltsnahe Dienstleistungen und was zu Handwerkerleistungen und welche davon kann ich in meiner Steuererklärung angeben ?:

  1. Garten/ Pflanzenpflege
  2. Hausreinigung
  3. Straßenreinigung
  4. Schnee- und Eisbeseitigung
  5. Wartungskosten sonstige
  6. Aufzugsanlage
  7. Hauswartskosten

Danke schonmal!

LG
Jasmin

Hallo,

eigentlich sollte die Hausverwaltung den Eigentümern (also auch Eurem Vermieter) eine Übersicht zur Verfügung stellen, aus der hervorgeht, was an haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen angefallen ist. Vielleicht fragst Du den mal. Das sollte die Sache vereinfachen. Teil des Problems ist, dass in den von Dir aufgezählten Positionen auch Beträge enthalten sind, die nicht absetzbar sind - z.B. Materialkosten, nicht vor Ort erbrachte Leistungen usw.

Man könnte jetzt spekulieren, bei welchen Positionen was wahrscheinlich ist und was nicht, aber am Ende kann es immer sein, dass das Finanzamt einen Beleg möchte und dann fängt das große Drama an.

Gruß
C.