Das wäre jetzt aber keine wirklich gute Herangehensweise. Da ist der Fragesteller hier schon etwas professioneller unterwegs. Wenn man die Finanzierung und Rentabilität eines solchen Vorhabens prüft, dann gehören dazu alle absehbaren Aspekte. Und mit denen sollte man sich rechtzeitig beschäftigen.
Die Abteilung eines Teilgrundstücks für einen Weiterverkauf ist eine oft interessante Geschichte, weil man damit einerseits die Kosten minimieren, und andererseits die Rentabilität steigern kann. Insoweit sollte man sich bereits im Rahmen erster Überlegungen zu so einer Investition Klarheit darüber verschaffen, ob dies nur „eine Idee“ ist, oder ob die auch umsetzbar ist.
D.h. man erkundigt sich erst einmal informell (der von mir vorgeschlagene Blick in die Nachbarschaft, und ein erster Kontakt mit dem Bauamt), ob die Sache vollkommen aussichtslos ist, oder unter welchen Umständen sie ggf. machbar wäre. Kommt man hiernach dazu, dass man diese Option tatsächlich nutzen will, stellt man eine Bauvoranfrage, weil nur die dann auch einen rechtlich eindeutigen Anspruch auf spätere Genehmigung bedeutet. Mit der in der Hand, kann man sich dann schon mal parallel zum eigene Erwerb und dessen Abwicklung an die Abteilung und Vermarktung der Teilfläche machen.
Insbesondere für den Weg zur Bank ist es von erheblichem Vorteil, wenn man dort nicht nur blumig erzählen kann, dass man vorhat eine Teilfläche zu veräußern, sondern dort gleich das Ergebnis der Bauvoranfrage präsentieren kann. Dann ist nämlich klar, dass dies (bei passender Lage) tatsächlich auch kurzfristig passieren wird, wird man daher die Finanzierung ganz anders betrachten, und wird insbesondere die Grundschuld erst mit Teilung auf die verbleibende Teilfläche eintragen, damit man hinterher keinen Stress mit Haftungsentlassung bei Verkauf der Restfläche hat, …
Der Zubehörbegriff ist rechtlich (insbesondere durch Rechtsprechung) übrigens recht konkret definiert.