Hauskauf. FB-Heizung defekt. Versteckter Mangel?

Hallo zusammen,
wir haben uns im Oktober eine Wohnung gekauft. Seit dem 01.01. sind wir umgezogen, davor haben wir renoviert.
Die Wohnung (Baujahr 1983) hat überall eine Elektro-Fußboden-Heizung.
Jetzt haben wir festgestellt, dass diese im Wohn-/Esszimmer defekt ist, sonst funktioniert alles.
Der Elektriker ist sich ziemlich sicher, dass er dies schon vor paar Jahren festgestellt hat, die Vorbesitzerin aber nichts machen wollte. Uns hat sie davon nichts gesagt und im Kaufvertrag versichert, dass keine versteckten Mängel vorhanden sind.
Dies ist doch aber ein versteckter Mangel, oder?
Was können wir jetzt tun?
Falls der Elektriker noch Unterlagen dazu hat, haben wir ja einen Beweis, dass sie es wusste. Was aber wenn er keine Unterlagen mehr hat?
Danke euch schon mal für eure Antworten.
Gruß, Hans

Hallo,

wenn der Elektriker als Zeuge zur Verfügung steht und aussagt, dass der Mangel bekannt war und nicht behoben wurde, dann sollte dies die arglistige Täuschung ausreichend begründen.

Vorgehensweise als Idee:

  1. Aussage des Elektrikers einholen (schriftlich!)
  2. ohne Rechtsanwalt an die Verkäuferin herantreten und die Lage schildern. Kosten für die Behebung des Schadens einfordern und Frist setzen.
  3. Wenn keine Reaktion erfolgt, an einen Anwalt mit Schwerpunkt Baurecht/Architektenrecht/Vertragsrecht gehen und die Sache übergeben.

Viel Erfolg!

MfG

Jens Gause
Eine Klage ist teuer und kann lange dauern. Eine außergerichtliche Einigung ist immer vorzuziehen, selbst, wenn man dann etwas Geld drauf legt.

ich kenne den Kaufvertrag nicht, was vereinbart wurde.
Ob hier evtl. das Recht des Käufers gestärkt wurde auf Gewährleistungen bei Übergabe, Reparaturen nach dem Kauf oder so was. Doch scheint dies nicht der Fall zu sein.

Was für eine Art von Schaden ist es?
Wie hoch ist der Schaden?
Wie viele Wohnungen sind im Haus? Sind diese auch betroffen? Gehört die Fußbodenheizung zur Wohnung?

Wenn sie im Kaufvertrag vereinbar wurde, daß keine versteckten Mängel vorhanden sind, bliebe ihr nur zu beweisen, daß dies schon bei Kauf bestanden hat und Sie dies arglistig verschwiegen hat.

du schreibst es doch selbst: Wenn du Beweise hast, gibt es sicher ne Chance. Sonst wahrscheinlich gekauft wie besehen - guck noch mal in den KVertrag

Hallo,

wenn der Elektriker bezeugen kann, dass die Heizung vorher bereits defekt war, so ist das ganz klar ein versteckter Mangel. Nun kommt es darauf an, wie der notarielle Kaufvertrag gestaltet ist um die weitere Verfahrensweise abzustimmen.

Grundsätzlich ist es sicherlich sinnvoll, sich mit dem Verkäufer unmittelbar in Verbindung zu setzen und zu versuchen, mit ihm eine gütliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, wäre eine Rechtsberatung voraussichtlich unumgänglich.

MfG
i73

Hallo Hans,

wenn die Vorbesitzerin bewusst verschwiegen hat, dass die Heizung defekt ist, handelt es sich um arglistige Täuschung. Vorsichtshalber würde ich bei einem Anwalt Rat holen.

Hulda aus Fuulda