Hallo Zusammen!
Wir haben im September ein 2 Fam. Haus gekauft.
EG Bj. 1960 OG Bj. 1986. Insgesamt guter Zustand mit Vollwärmeschutz und Solaranlage. Lt. Expose vom Makler folgende Anschlüsse: Gas, Kanal, Wasser. WC 2 Bäder 2
Leider stellten wir nach der Schlüßelübergabe fest daß in der Toilette im EG der Spülkasten vom Wasser abgeschlossen war und ein Polster im Abfluß steckte. Bis hierher scheint das unser Fehler zu sein, haben wir bei den beiden Besichtigungen eben nicht gut genug geschaut.
Ein paar Tage später entdeckten wir daß eben diese Toilette in eine Senkgrube hinter dem Haus mündete.
Wieder ein paar Tage später wurden wir durch schlechten Geruch im Garten auf einen Kanaldeckel aufmerksam. Hier verbarg sich eine Sickergrube wo alle Abwässer aus versch. Rohren einmünden und sodann im Erdreich versickern. Das Kanalrohr für das öffentliche Kanalnetz mündet zwar auch dort hinein aber ist viel zu hoch oben, sodaß die Abwässer versickern bevor sie dieses erreichen.
Seitens der Gemeinde, welcher wir diesen Mißstand meldeten, wurde uns nach Besichtigung eine Frist bis März zur Beseitigung des Mangels gesetzt, ansonsten droht der Entzug der Benützungsbewilligung. Die Sanierung kostet lt. Kostenvoranschläge rund € 8.000,-
Die vorherigen Eigentümer (2 Brüder die das Haus vom Vater geerbt haben)wissen angeblich davon nichts, obwohl einer der beiden Brüder im Haus den Nebenwohnsitz hatte. Kanalanschluß und Gebühren seien bezahlt worden,für bauliche Ausführung seien sie nicht verantwortlich. Unser Rechtsanwalt rät zur Klage kann aber keine Prognose über das richterliche Urteil geben. Sollen wir klagen, oder lieber nicht?