Hallo allerseits,
hat eine Versicherung auch ein Sonderkündigungsrecht bei einem Hauskauf? Und wenn ja, wann darf sie kündigen? Angenommen, Familie A verkauft ihr Haus an Familie B, Notartermin ist im April, der Kaufpreis wird aber laut Kaufvertrag erst im Dezember fällig. Darf dann die Versicherung im September die Wohngebäudeversicherung kündigen, so dass die Kündigung einen Monat später, also im Oktober und somit noch vor der Fälligkeit des Kaufpreises, der Schlüsselübergabe und der Übergabe entsprechender Unterlagen geschweige denn der Grundbucheintragung wirksam wird?
ratlose Grüße
Bianca