Hauskauf: Kündigung durch Versicherungsgesellschaf

Hallo allerseits,

hat eine Versicherung auch ein Sonderkündigungsrecht bei einem Hauskauf? Und wenn ja, wann darf sie kündigen? Angenommen, Familie A verkauft ihr Haus an Familie B, Notartermin ist im April, der Kaufpreis wird aber laut Kaufvertrag erst im Dezember fällig. Darf dann die Versicherung im September die Wohngebäudeversicherung kündigen, so dass die Kündigung einen Monat später, also im Oktober und somit noch vor der Fälligkeit des Kaufpreises, der Schlüsselübergabe und der Übergabe entsprechender Unterlagen geschweige denn der Grundbucheintragung wirksam wird?

ratlose Grüße

Bianca

Hallo,

normalerweise bleibt die Versicherung beim Haus, wird also vom Käufer mit übernommen. Siehe auch:

/t/wohngebaeudeversicherung-bei-hauskauf-wer-bezahlt…

Gruß
Tina

hat eine Versicherung auch ein Sonderkündigungsrecht bei einem Hauskauf?

Warum nicht, der Käufer hat es ja auch.

Und wenn ja, wann darf sie kündigen? Angenommen,

Das Sonderkündigungsrecht beginnt mit der Umtragung im Grundbuch.

Kündigung durch Versicherung, wann möglich?
Hallo Tina,

ja, das dachte ich ja auch, geht ja aber nicht, wenn die Versicherung kündigt. Es stellt sich ja auch die Frage, ob die Erwerberpartei das Haus überhaupt neu versichern kann, wenn es ihr doch noch gar nicht gehört (ganz abgesehen davon, dass die Angabe wichtiger Fakten auch schwierig ist, wenn man das Haus weder betreten kann noch die entscheidenden Unterlagen besitzt, und die muss der Verkäufer ja erst nach Zahlung des Kaufpreises herausgeben). Daher hätte ich ja auch vermutet, dass die Versicherung nicht vor Fälligkeit des Kaufpreises kündigen darf.

Viele Grüße

Bianca

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