Wohngebäudeversicherung bei Hauskauf, Wer bezahlt?

Hallo,

Familie A hat von Familie B ein Wohnhaus gekauft! Der Notartermin war am 13.03.06, der Kaufpreis wurde nach Fälligkeit am 10.04.2006 gezahlt! Ein Umschreibung im Grundbuch ist bis jetzt noch nicht erfolgt! Familie A hat von Familie B sofort alle Schlüssel bekommen und durfte schon nach dem Notartermin mit der Renovierung beginnen. Wasser, Strom usw. wurden nach Absprache zum 01.04.2006 umgemeldet! Im Kaufvertrag wurde Lastenübergang nach Bezahlung vereinbart!

Das Sonderkündigungsrecht der Gebäudeversicherung nach der Umschreibung im Grundbuch ist bekannt und wir auch von Familie A genutzt werden, da die Versicherung von Familie B viel zu Teuer ist!

Familie B hat die Versicherung im Januar für das ganze Jahr im Voraus bezahlt und will jetzt von Familie A das Geld ab 01.04.2006 bis Jahresende erstattet haben! Muss Familie A das Geld erstatten? Familie A wird auf jeden Fall nach der Grundbuchumschreibung die Versicherung wechseln! Was kann Familie A dafür dass Familie B für das ganze Jahr im Voraus bezahlt hat! Muss Familie A erstatten und wenn ja für welchen Zeitraum?

Hoffe bin mit der Frage im richtigen Brett gelandet!

Schon mal Danke für die Antworten!

Gruß Ines

freie Versicherungswahl?!!
Moin,

Mal unabhängig von der Rechtslage…
Um welchen Beitrag würde es denn in dem angenommen Fall gehen?
Ist das so erheblich?
Andererseits würde ich doch hoffen, das ein Besitzerwechsel doch ein Kündigungsgrund der Versicherung bedeutet!?!
Ist doch beim Auto doch auch so.

Geld erstatten? Familie A wird auf jeden Fall nach der
Grundbuchumschreibung die Versicherung wechseln! Was kann
Familie A dafür dass Familie B für das ganze Jahr im Voraus
bezahlt hat! Muss Familie A erstatten und wenn ja für welchen
Zeitraum?

Wenn dann trägt Familie A alle Kosten nach der Grundbuchumschreibung.
Aber von diesem Zeitpunkt wird der Neubesitzer sind seine Versicherung doch selbst aussuchen können.

meint
Olaf

Hallo,

Familie B hat die Versicherung im Januar für das ganze Jahr im
Voraus bezahlt und will jetzt von Familie A das Geld ab
01.04.2006 bis Jahresende erstattet haben! Muss Familie A das
Geld erstatten? Familie A wird auf jeden Fall nach der
Grundbuchumschreibung die Versicherung wechseln! Was kann
Familie A dafür dass Familie B für das ganze Jahr im Voraus
bezahlt hat! Muss Familie A erstatten und wenn ja für welchen
Zeitraum?

Hallo,

es besteht eine Sonderkündigungsrecht gemäß § 19 Abs. 1 (Musterbingungen GDV VGB!!!), in Verbindung mit § 19 Abs 3 besteht eine gesamtschuldenerische Haftung die bei Abs. 1 entfällt.

Auf deutsch: wenn die Versicherung binnen eines Monats gekündigt wird besteht meines Erachtens keien Anspruch darauf, das der alte Eigentümer die Beiträge erstattet gekommt.

Hallo,

Familie B hat im Januar 306,56 Euro für das Jahr 2006 gezahlt und will jetzt von Familie A 229,92 Euro erstattet bekommen (01.04. bis Jahresende)! Familie A wird aber nach der Grundbuchumschreibung auf jeden Fall die Versicherung wechseln, hat auch aufgrund öffentlicher Dienst und alle anderen Versicherungen bei dieser Versicherung, ein viel günstigeres Angebot vorliegen!

Gruß Ines

Das ist ne ganz zwickelige Angelgenheit - ich hatte gerade am Wochenende noch eine Diskussion dazu. Laut §70 VVG steht dem Versicherer grundsätzlich die Prämie bis zum Ende der Periode zu. Hierzu kann zu Gunsten des Versicherungsnehmers in den Bedingungen abgewichen werden. In den GDV Musterbedinungen ist dieses so. Aber nicht alle Versicherer halten sich daran! Also hier muss genau nachgelesen werden. Wenn, wie schon geschrieben nach §19 VGB, dem VN die Prämie zusteht dann auch dem Erwerber, weil dieser gekündigt hat und halt auch alle Rechte und Pflichte am Vertrag trägt.

Ansonsten ist die Darstellung aber richtig, dass Erwerber und Verkäufer gesamtschuldnerisch für die Prämie haften. Das heißt es kann sich vorher ja darauf geeinigt werden wie wer für die Prämie aufkommt.

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Hallo Ines,

ich bin zwar Leihe auf dem Gebiet, möchte aber mal ganz logisch an die Sache gehen. Die Versicherungspolice ist ja auf den Verkäufer ausgestellt und was hat dann der Käufer damit zu tun. Kann der Verkäufer nicht auf Grund von Verkauf die Police außerordentlich kündigen und der Käufer schließt seine eigene neue Versicherung ab?

Liebe Grüße Patricia

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logisch an die Sache gehen. Die Versicherungspolice ist ja auf
den Verkäufer ausgestellt und was hat dann der Käufer damit zu
tun.

Die Police geht mit dem Kauf des Objektes auf den Käufer über.

Kann der Verkäufer nicht auf Grund von Verkauf die Police
außerordentlich kündigen

Das kann er, aber erst, wenn er im Grundbuch steht. Dabei sind Fristen zu beachten, werden die versäumt, läuft der Vertrag ganz normal auf den Namen des Käufers weiter.