Hallo,
Familie A hat von Familie B ein Wohnhaus gekauft! Der Notartermin war am 13.03.06, der Kaufpreis wurde nach Fälligkeit am 10.04.2006 gezahlt! Ein Umschreibung im Grundbuch ist bis jetzt noch nicht erfolgt! Familie A hat von Familie B sofort alle Schlüssel bekommen und durfte schon nach dem Notartermin mit der Renovierung beginnen. Wasser, Strom usw. wurden nach Absprache zum 01.04.2006 umgemeldet! Im Kaufvertrag wurde Lastenübergang nach Bezahlung vereinbart!
Das Sonderkündigungsrecht der Gebäudeversicherung nach der Umschreibung im Grundbuch ist bekannt und wir auch von Familie A genutzt werden, da die Versicherung von Familie B viel zu Teuer ist!
Familie B hat die Versicherung im Januar für das ganze Jahr im Voraus bezahlt und will jetzt von Familie A das Geld ab 01.04.2006 bis Jahresende erstattet haben! Muss Familie A das Geld erstatten? Familie A wird auf jeden Fall nach der Grundbuchumschreibung die Versicherung wechseln! Was kann Familie A dafür dass Familie B für das ganze Jahr im Voraus bezahlt hat! Muss Familie A erstatten und wenn ja für welchen Zeitraum?
Hoffe bin mit der Frage im richtigen Brett gelandet!
Schon mal Danke für die Antworten!
Gruß Ines