Hallo,
ich habe gerade ein Haus erworben mit einem unterirdischen Flüssiggastank als Eigentumstank. Nun kommt der alte Eigentümer nach dem Abschluss des Verkaufes mit einer Forderung um die Ecke, in der er das Gas zum doppelten Marktpreis an mich verkaufen will. Der Tank hat auch keinen TÜV mehr. Ich habe selbst schon ein bisschen gegoogelt und für mich herausgezogen, dass wenn der Tank fest integriert ist, er Teil des Kaufs geworden ist. Ist hier der Einbau im Haus oder der Anschluss an die Therme gemeint? Die Frage die sich mir nun stellt, wie ist das definiert? Der Tank befindet sich draußen etwa 30 Meter vom Haus entfernt. Eine Regelung zum Gastank hat es im Kaufvertrag nicht gegeben. Mal abgesehen von dem aberwitzigen Gaspreis, was kann ich hier machen? Ich könnte ja theoretisch auch auf eine Abholung bestehen, wenn der Verkäufer auf die Bezahlung beharrt. Nur was wäre dann mit dem bisher verbrauchten Gas? Ideal wäre natürlich, wenn ich beim Kauf den Tank nebst Inhalt übernommen hätte. Vielleicht kennt hier ja jemand die genaue Regelung. Wäre schön.