Hauskauf noch nicht abgeschlossen, frühzeitiger einzug, Verkäufer macht problem, was darf sie wirklich?

Hallo,

ich hoffe auf eine schnelle Antwort, da mir gerade der Boden
unter den Füßen entrissen wurde. Wir sind im Besitz ein Haus zukaufen. Im
Dezember 2014 haben wir uns ein Haus angesehen. Die Verkäuferin ist die Mutti
einer Freundin(kleine Randnotiz). Meine Freundin und ich haben uns im Anschluss
auch für dieses Haus endschieden. Wir haben die Bestätigung der Bank(105.000€),
dass wir den Kredit bekommen. Haben über
einen Notar die Kaufabwicklung beantragt und haben auch einen festen Vertrag
mit der Verkäuferin abgeschlossen. Die Verkäuferin hat nach versterben ihres
Mannes keinen Erschein beantragt. Jetzt haben sie das nachgeholt und die Kinder
haben auch den Anspruch auf das Erbe abgetreten. Leider hat das schon sehr viel
Zeit im Anspruch genommen. Die im Notar Vertrag festgelegten Bedingungen, sind
bis auf einer erfüllt. Offen ist jetzt noch:

  • die Auflassungsvormerkung zur Sicherung des
    Eigentumsverschaffungsanspruches des Käufers im Grundbuch eingetragen worden
    ist

Wir haben im Januar mit der Verkäuferin gesprochen, dass wir
uns über einen Termin zur Übergabe des Hauses einig werden müssen(verbindlich
aber mündlich), da wir bis zu dem Zeitpunkt noch als Mieter einer Wohnung
belastet waren und es uns schwer fallen würden Hauskredit und Wohnung
gleichzeitig zu bezahlen. Wir haben uns daraufhin geeinigt, am 01.05.15 die
Hausübergaben zu vollziehen, da aus dem damaligen Zeitpunkt dies als
schätztermin vom Notar genannt worden ist.(Das der Erbschein nicht da ist, ist
danach erst aufgefallen) . Wir haben die Wohnung gekündigt und die Verkäuferin
hat auch sehr schnell eine neue Wohnung gefunden und dem ungünstigen Umstand
dass der Erbschein fehlt stellte erst mal kein Problem dar. Die Verkäuferin hat
sich sogar, weil sie Mitte März schon ausgezogen ist, sich umentschieden uns
das Haus schon früher zugeben. So war am 31.03.15 schon die Schlüsselübergabe
was uns sehr gefreut hat. Wir haben angefangen das Haus zur renovieren. Im 1.OG
haben wir neu tapeziert, Laminat gelegt sowie die Küche gefliest. Dann sind wir
am 18.04.15 eingezogen da der Platz im 1.OG völlig ausreichend ist. Seit dem
haben wir im UG(Haus komplett unterkellert) auch angefangen vorarbeiten zu
tätigen. Paneel und Tapeten sind rausgeflogen, Putz von der Wand, eine Tür
wurde zugemauert weil sie bei stark regen Wasser durchgelassen hat u Kabel wurden abgeklemmt weil die Elektrik neu
gemacht werden soll,3neue Fenster wurden eingebaut, Öl Fässer haben wir im
April für 2000€ getankt und weil das Abwassersystem unklar war, mussten wir
einen Fussboden komplett entfernen.

JETZT DAS REISEN PROPLEM!!!

Die Verkäuferin ist heute aufgeschlagen und meinte Meiner
Freundin eine riesen ansagen zu machen. Sie fordert innerhalb der nächsten
14Tage den Kaufpreis, sollte der Betrag nicht auf Ihrem Konto sein will sie uns
rausschmeißen oder wir bezahlen eine Miete von 750€ natürlich auch für die Zeit
ab 1.4.15 also fast 3 Monate. Ich finde es einfach nur Krank und verstehe ihr Verhalten
nicht, sie hat uns selber die Schlüssel übergeben und weiß auch, dass wir
keinen Einfluss auf irgendwelche Ämter haben. Jetzt ist meine Frage, unsere
Haus ist es noch nicht, was darf sie wirklich machen und was ist mit der ganzen
Kohle die wir schon reingestellt haben(8000€+Arbeitsleistung?

Bitte unbedingte Hilfe

Servus,

es fehlt die Angabe, was im Kaufvertrag zur Fälligkeit des Kaufpreises vereinbart war.

Schöne Grüße

MM

Servus,

die Frage wurde vorgelegt, weil die Verkäuferin von den Bewohnern ihres Hauses eine Nutzungsentschädiigung verlangt hat, falls der Kaufpreis nicht binnen vierzehn Tagen einginge. Das Haus wird seit drei Monaten vom Käufer bewohnt, ohne dass dieser eine Nutzungsentschädigung bezahlt.

mieckow gefällt dieses Ansinnen nicht - vermutlich, weil die Finanzierung sehr hart auf Kante genäht ist und das Geld dafür einfach nicht da ist. Deswegen wäre es ihm lieber, wenn ihm jemand sagte, dass er als Käufer schon auch mal vier Monate für lau in einem Haus wohnen kann, obwohl es ihm nicht gehört.

Der Kern der Frage bezieht sich darauf, wie es dazu kommen kann, dass eine Auflassungsvormerkung (nicht die Auflassung selbst und auch nicht die Eintragung des neuen Besitzers) drei Monate dauern kann. Drei Wochen ließe ich mir im Juni mit seinen Feiertagsballungen noch gefallen, aber die Dauer von drei Monaten weist darauf hin, dass etwas an dem Vorgang nicht in Ordnung ist - im harmlosesten, aber unwahrscheinlichen Fall Versäumnis des Notars. An dieser Stelle muss man ansetzen, sonst geht da nichts weiter, und wenn die Verkäuferin ihren Anspruch auf Nutzugsentschädigung durchsetzt, sind die klammen Käufer genauso gekniffen wie die Verkäuferin jetzt, die ihr Haus verkauft hat und kein Geld dafür bekommt.

Schöne Grüße

MM

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Theoretisch, erst Papierpierkram klar, dann Geld, dann Bestätigung über zahlungseingang und eigentlich dann erst Schlüssel, weil wir anfangs gut klar kamen( bis heute) haben wir früher schon den schlüssel bekommen

Hallo,

Was steht zu all diesen Sachen im notariellen Kuafvertrag?
Und welche Erklärungen gibt die Notarin zu der aktuellen Situation?

Gruß
Jörg Zabel

Der Fall der frühzeitigen Schlüsselübergabe ist im Vertrag nicht aufgeführt, wir haben beim Notar drüber gesprochen und der Notar fragte ob wir es festhalten wollen, da meine freundin und sie sich kannten und ich auch mit ihrer Tochter zur schule gegangen bin, demnach vertrauenswürdig bin, haben wir gesagt das wir es so machen und den Papierkram hinterher zum abschluss bringen. Wir haben auch ein 100% Bestätigung der Bank das sie bezahlt also kein Risiko aus der Richtiung. Naja und was sie heute in sie gefahren ist kein plan

Servus,

es dauert nicht Monate, bis eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist. Da scheint etwas nicht in Ordnung zu sein. Klingt ein bissle so, als habe sich der Notar vor der Beurkundung des Geschäftes nicht davon überzeugt, dass die Verkäuferin über das Grundstück verfügen konnte, und man ist auf dem Grundbuchamt anderer Ansicht.

Ein Anspruch auf die Zahlung des Kaufpreises besteht nicht, wenn das anders vereinbart war. Aber einen Anspruch auf unentgeltliche Nutzung eines Hauses, das Euch nicht gehört, habt Ihr auch nicht.

Geld würde ich jemandem, von dem ich nicht weiß, ob er mir überhaupt das Eigentum an dem Grundstück verschaffen kann, jedenfalls nicht bezahlen. Auch keine Nutzungsentschädigung, solange nicht klar ist, wem das Grundstück gehört - in zwei Wochen steht dann ein Miterbe da und will den Kaufpreis und die Nutzungsentschädigung noch ein zweites Mal haben.

Rausschmeißen lassen kann Euch nur jemand, dem das Grundstück gehört. Das scheint hier zumindest zweifelhaft zu sein.

Was meint denn der Notar zu der Sache, der den Kaufvetrag beurkundet hat? Hatte er Grundbucheinsicht genommen? Was hatte er da gefunden?

Schöne Grüße

MM

Das ist alles abgeschlossen. Es wurde geprüft, dass ihr das alles gehört. Anspruch hatten nur die Kinder, die es aber abgetreten haben. Eigentlich ist der zeitliche aspekt für das erstellen der Auflassungsvormerkung überschaubar. wurde am 8.4.15 beantragt und die anderen anträge gingen auch durch. Wir denken das sie einen finaziellen engpass hat, so dass sie einfach irgendwie geld benötigt und das versucht sie über die 750€zu kompensieren. Auf die frage wie sie zu diesen Betrag kommt hatte sie keine Antwort, warum sie es aufeinmal so will gab es auch nur ein schweigen, das es durch den von Ihrer seite vergessenen erbschein zu verzögerungen kommt interessiert sie nicht. Für ihr gibt es nur ein Fakt, sie hat noch kein Geld, wir wohnen schon drin und das geht nicht. Nur was kann sie machen, also welche rechtliche macht hat sie?

Hallo,

Jörgs Frage zur Notarin betraf wohl eher deren Erklärung, warum die Eintragung noch nicht erfolgt ist. Bzw. ob und wann dies erfolgt.

Aus Sicht der Verkäuferin (die ja nach Deinen Angaben seit x Tagen/Wochen alles ihrige getan hat) soll der Mietezins sicher Druckmittel und Entschädigung für eigene Zinsen sein. Sie hat z.B. neue Wohnung einzurichten und wartet sicher auf das Geld.

Gruß
achiom

Sorry, aber eine Auflassungsvormerkung dauert keine 3 Monate! Da ist es egal, warum die Verkäuferin das Geld haben will und wie sie auf die 750 Euro kommt.

Wo sie Recht hat, hat sie Recht! Das Haus sollte zum 1.05. übergeben werden, die Verkäuferin ist euch sogar entgegen gekommen und hat es euch einen Monat früher überlassen, ihr lebt dort wie die Made im Speck und wundert euch, dass sie Geld sehen will??

Was hindert euch daran, dem Notar auf die Füße zu treten, dass er sich um die Eintragung der Auflassungsvormerkung kümmert?

Wir stehen im ständigen Kontakt mit dem Notar, natürlich wird es sie ankotzen das es sich alles hin zieht,ist bei uns aber ja auch nicht anders. Wir leben leider nicht wie die made im speck, wir haben uns für den unterem bereich einen Kredit zur Renovierung aufgenommen, diesen bekommen wir aber erst wenn der kauf abgeschlossen ist. Wir sind heil froh das sie uns frühzeitig ins haus gelassen hat. Aber wir können nichts beschleunigen. Sie hat diesen Notar ausgesucht und hat den erbschein verkackt. Einige anträgen konnten erst nach eintreffen von dem schein weiter bearbeitet werden. Und ich persönlich bin der Meinung, dass sie zwei Möglichkeiten hatte für den gesamten Sachverhalt. Endweder Schlüssel nach Zahlungseingang wäre vollkommen okay gewesen oder Vertrauensbasis frühzeitig Schlüssel geben und dann aber auch mit den Konsequenzen leben. Und für was eine Entschädigung? Wir bezahlen alle am haus auftretenden Rechnung,wasser strom müll steuern etc, wenn sie nach Zahlungseingang erst den schlüssel gegeben hätte würde sie auch bis jetzt ohne kohle da stehen…

Es kotzt euch wohl nicht so an wie sie. Als wir bei einem Grundstückskauf über den Notar der Verkäuferin nicht vorwärts kamen, weil der nicht in die Puschen kam, habe ich, als (Mit-)Käuferin bei dem auf der Matte gestanden und ihm Druck gemacht.

„Wie die Made im Speck“ meinte ich, weil ihr dort im Haus wohnt, ohne Miete zu zahlen, ob ihr da nun Geld reingesteckt habt oder nicht. Denn, wie ich verstanden habe, ihr spart ja schon die Miete für eure vorherige Wohnung.

Es war, muss ich sagen, auch ziemlich leichtsinnig von euch, so viel Geld reinzustecken, ohne dass der Kauf in trockenen Tüchern war.

Nochmal: Es ist nicht normal, dass die Auflassungsvormerkung 3 Monate braucht. Und so lange streikt die Post auch noch gar nicht, glaube ich. Und wenn doch, dann lasst euch den Brief an das Grundbuchamt vom Notar nochmal ausdrucken und mitgeben und bringt es persönlich hin.

Wie kann der der Notar eine Erklärung zwischen dem, was (schriftlich) vereinbart war, dem, was Ihr mündlich abgesprochen habt und dem Verhalten der Verkäuferin geben? Oder anders gefragt: Wie könnte Euer Kaufvertrag inm Zweifelsfall für oder gegen Euch ausgelegt werden?

Gruß
Jörg Zabel

Jo, das wiseen wir ja nun schon alles!
Trotzdem, das Immodarlehen der Bank wird nicht eher fließen bis die Grundbucheintragung erfolgt ist und da liegt es an Euch dem Notar druck zu machen dass das geschieht und ihn zu einer Erklärung auffordern warum es bisher noch nicht geschah!
Auch wenn Ihr alle Nebenkosten fürs Haus tragt, lebt Ihr trotzdem mietfrei darin. Total berechtigt wäre die Forderung der Eigentümerin also schon.
MfG ramses90

Hallo,
ist denn schon klar, dass ihr das Haus erwerben koennt? Auf das Vorkaufsrecht hat die gemeinde verzichtet?
Bei den anderen erben ist kein Minderjaehriger dabei, dessen Vormund entscheidet?
Gruss Helmut

Servus,

lt. Sachverhalt hat sich der Notar davon überzeugt, dass die Verkäuferin über das Grundstück verfügen kann.

Schöne Grüße

MM

Entspannt Euch.

Erst wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, hat sie Anspruch aufs Geld. Und der Kaufvertrag ist gültig. Sie kann Euch auch nicht rausschmeissen, weil Ihr ja Miete oder Nutzungsentschädigung zahlt und wohl nicht damit im Rückstand seid.

Es wäre natürlich schöner, wenn Ihr das alles schriftlich gemacht hättet, aber da ihr ja offensichtlich mt ihrer Billigung eingezogen seid, hat sie überhaupt keinen Ansatz für einen Rausschmiss.

Ich hatte einen ähnlichen Fall, da ist die Verkäuferin weinend aufs Grundbuchamt gezogen und ist nicht gegangen, bis sie den Fall vorgezogen hatten.

Viel Glück

Barmer

Viel Glück

Woher hast du diese Info? Sie zahlen weder das eine noch das andere, sondern tragen nur die „Nebenkosten“.

erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Kaufbertrag zu zahlen und dannach geht das gebäude in meinen Besitz über. Also momentan steht eine offen, und vorher ist meine Bank auch nicht bereit das Geld fließen zu lassen