Guten Tag,
Kaufvertrag Haus, Schaden vor Übergang von Nutzen und Lasten
Guten Tag, wenn es nach Abschluss eines Kaufvertrag für ein Haus(Notartermin)und vor dem Übergang von Nutzen und Lasten einen massiven Wasserschaden (durch Frost)gibt, wer muss für den Schaden aufkommen?
Angenommen,im Kaufvertrag stünde: „Sach- und Rechtsmängel, Ausschluss der Garantiehaftung Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Grundstückes, des Gebäudes und der mitverkauften beweglichen Sachen sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadensersatz, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich. Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Sachmängel nicht bekannt sind. Der Käufer hat das Kaufobjekt eingehend im Innen- und Außenbereich besichtigt. Ihm ist bekannt, dass das Kaufobjekt renovierungsbedürftig ist. Der Käufer kauft es im gegenwärtigen, gebrauchten Zustand.“
Muss nach Übergabe der Schlüssel (Objektübergabe) eine Frist eingehalten werden, innerhalb der der Käufer den Schaden gegenüber dem Verkäufer geltend machen muss?
Danke! tomcat888